Steuerschulden auf die lange Bank zu schieben, lohnt sich nicht. Wer nicht fristgerecht zahlen kann, sollte dem Steueramt so früh wie möglich ein schriftliches, begründetes Gesuch um Ratenzahlung oder einen Zahlungsaufschub unterbreiten.

Allerdings lassen die Steuergesetze den Ämtern bei der Beurteilung dieser Gesuche nur wenig Spielraum Schulden Unbezahlte Steuern mit dem Amt regeln . Die Raten müssen so hoch angesetzt sein, dass die Rückstände in absehbarer Zeit aufgeholt werden können, ohne dass durch die nächste Steuerrechnung noch höhere Schulden auflaufen. Wer vorschlägt, einige tausend Franken in monatlichen Raten à 100 Franken abzustottern, kann sich die Mühe und das Papier sparen.

Einen Steuererlass gibt es nur selten

Kommt hinzu, dass die Steuerämter keine unendlich langen Zahlungsfristen bewilligen: Wer zum Beispiel im Kanton Zürich eine Stundung über mehr als sechs Monate wünscht, muss seine finanziellen Verhältnisse offenlegen und beweisen, dass ihn höhere Raten unter das betreibungsrechtliche Existenzminimum drücken würden.

In besonderen Fällen werden Steuern ganz oder teilweise erlassen Steuererlass Wovon soll ich Steuern zahlen? . Dann etwa, wenn die Bezahlung unverschuldet wegen besonderer Umstände wie etwa Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall oder nach einer Scheidung eine unzumutbare Einschränkung der Lebenshaltung zur Folge hätte und der Steuerpflichtige über keinerlei Ersparnisse (dazu gehört auch Wohneigentum) verfügt. Wer ein Erlassgesuch stellen möchte, sollte bei einer Schuldenfachstelle abklären lassen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Sind die Steuerausstände so hoch, dass keine realistische Ratenzahlung zum Ziel führt, und liegen auch keine Erlassgründe vor, bleibt als einziger Ausweg, mit Hilfe einer Schuldenberatungsstelle über eine Sanierung der Steuerschulden zu verhandeln.

Mustervorlage «Vorschlag Ratenzahlung Steuern» bei Guider

Manchmal kommt alles zusammen, was es an Rechnungen zu zahlen gibt. Erhält man dann noch die Steuerrechnung für ein volles Jahr, kann es schon mal eng werden. Beobachter-Abonnenten sehen in der Mustervorlage «Vorschlag Ratenzahlung Steuern», wie man mit dem Steueramt zu einer Einigung kommt.

Buchtipp
Wenn das Geld nicht reicht
Buchcover: Wenn das Geld nicht reicht

So gehen Sie mit dem Steueramt um

Wenn Sie Ihre Steuern nicht pünktlich bezahlen können:

  • Reichen Sie beim Steueramt ein schriftliches und aus Beweisgründen eingeschriebenes Stundungsgesuch ein. Viele Steuerämter stellen eine Checkliste zur Verfügung, woraus die einzureichenden Unterlagen ersichtlich sind.
  • Schreiben Sie leserlich, möglichst mit Computer oder Maschine.
  • Begründen Sie, warum Sie in einen finanziellen Engpass geraten sind, und legen Sie dar, warum Sie davon ausgehen, dass sich Ihr Budget erholen wird.
  • Nur ein ernsthaftes Gesuch hat Aussicht auf Erfolg: Die vorgeschlagene Ratenhöhe muss realistisch sein.
  • Mit Ihrem Gesuch dürfen nicht andere Gläubiger (zum Beispiel eine Bank) bevorzugt werden. Wenn Sie an mehreren Orten Schulden haben, müssen Sie mit allen Gläubigern Abzahlungsvereinbarungen aushandeln.
  • Wenden Sie sich an eine Schuldenberatungsstelle, wenn Sie wegen Lohnpfändung Schulden Pfändung – was heisst das? oder hoher Schulden Ihre Steuern nicht zahlen können. Adressen von seriösen Stellen finden Sie unter www.schulden.ch.

Steuerrechner

Vermeiden Sie böse Überraschungen – die nächsten Steuern werden garantiert fällig. Beim Eidgenössischen Finanzdepartement lässt sich die fürs betreffende Steuerjahr fällige Einkommenssteuer für natürliche Personen unverbindlich im Voraus berechnen: zum Steuerrechner

Mehr zu Steuerschulden bei Guider

Wer keine Steuererklärung einreicht, weil er verschuldet ist, muss aktiv auf das Steueramt zugehen. Sonst kann es sein, dass eine überhöhte Steuerrechnung droht. Guider zeigt Beobachter-Abonnenten, wie sie zu Zahlungserleichterungen kommen, wann ein Steuererlass gewährt werden kann und wer bei Steuerschulden haftet.

Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren