Man ist gut beraten, sich schon im Alter von 50 Jahren oder noch früher mit der Pensionierung zu befassen: Stellen Sie beizeiten für sich selbst einen Finanzplan auf, eine Art Businessplan fürs Alter. Wer erst mit 60 oder 62 anfängt, hat kaum noch Spielraum, die Vorsorge zu verbessern und die Weichen anders zu stellen. Zur Planung gehört zunächst die Erstellung eines Budgets (siehe «Ordnung schaffen, Budget aufstellen»). Ganz allgemein gesagt, muss das Alter über die künftigen AHV-Renteneinnahmen, die Anstrengungen im Rahmen von Säule 3a und 3b sowie über das eigene Vermögen finanziert werden.

AHV

Wer bei der AHV keine Lücke hat, kommt in den Genuss der AHV-Vollrenten. Wie hoch die Rente sein wird, hängt vom Einkommen ab, das durchschnittlich bei der AHV abgerechnet wurde. Die Einzelrente liegt derzeit zwischen 1170 und 2340 Franken, die Rente für Ehepaare ist auf 150 Prozent der Maximalrente beschränkt, also auf 3510 Franken (Stand 2013). Wer Kinder grossgezogen hat, kann zusätzlich von Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften profitieren. Dazu muss man die Betreuungsgutschriften jährlich bei der AHV-Ausgleichskasse geltend machen; für die Erziehungsgutschriften reicht es, bei der Anmeldung zum Rentenbezug die grossgezogenen Kinder anzugeben. Empfehlenswert: Um die Abrechnungen zu überprüfen und Beitragslücken zu vermeiden, sollte man bei der AHV regelmässig einen Kontoauszug verlangen. Im Hinblick auf die Pensionierung empfiehlt sich vor allem eine Rentenvorausberechnung, die in der Regel kostenlos erhältlich ist.

Pensionskasse

Das Geld in der Pensionskasse gilt grundsätzlich als sicher. Die meisten Vorsorgeeinrichtungen stellen ihren Versicherten einmal jährlich einen aktuellen Vorsorgeausweis zu, aus dem der versicherte Lohn und die voraussichtlichen Altersleistungen hervorgehen. Wer Mühe hat, diese zu verstehen, wendet sich am besten an seine Pensionskasse oder lässt sich beraten. Ein spezielles Augenmerk gilt es aber in jedem Fall darauf zu legen, dass die Berechnungen auf bestimmten Eckdaten beruhen: Das in der Pensionskasse versicherte Salär, künftige Lohnveränderungen, eine Reduktion des Arbeitspensums, die Zinsen oder auch der Rentenumwandlungssatz können zu anderen Zahlen führen.

Vorsorgelücken schliessen

Wenn Sie all diese Informationen gesammelt haben, stellen Sie die budgetierten Ausgaben den Renten und allfälligen Vermögensbestandteilen gegenüber. Wer über eine blosse Momentaufnahme zu Beginn der Pensionierung hinausgehen will, muss auch von Annahmen zu künftigen Zinsen, Kapitalerträgen, Inflation, Steuern et cetera ausgehen. Das mag zwar nicht ganz unkompliziert sein, aber bei der Altersvorsorge handelt es sich wie bei jeder vernünftigen Vermögensplanung um eine langfristige Angelegenheit. Umso weniger sollte man sich von den tagesaktuellen Verwerfungen irremachen lassen.

Wer bereits mit 45 oder noch früher gezielt spart, hat mehr davon: Dank dem Zinseszinseffekt summieren sich höhere Beträge, wenn man über mehrere Jahre zum Beispiel in Wertschriften investiert oder auch ganz einfach auf ein Sparkonto einzahlt. Und auf diese Weise lässt sich erst noch ein Börsentaucher besser aussitzen.

Wer zudem das Glück hat, ein beruhigendes Vermögen zu besitzen, wird damit Lücken schliessen können. Es gibt aber Fälle, in denen sich plötzlich eine erhebliche Vorsorgelücke öffnet: Weil vor allem die AHV und tendenziell auch das BVG sozial ausgestaltet sind, werden Lohnbestandteile in höheren Einkommensgruppen weniger gut versichert. So ist es durchaus möglich, dass im Pensionsalter plötzlich nur noch 50 Prozent der früheren Einnahmen da sind.

Um die Vorsorge zu verbessern, wird in den meisten Fällen die Pensionskasse Priorität haben, vorausgesetzt, man kann der Einrichtung im Betrieb Vertrauen schenken, weil sie nicht unter permanenter Unterdeckung leidet und keine starken Leistungskürzungen vornehmen muss. Je nach Lohnentwicklung und Reglement einer Kasse kommt es recht häufig vor, dass Versicherte sich zusätzlich einkaufen können. Wer zum Beispiel einmal vorübergehend Teilzeit gearbeitet hat, aber heute einen höheren Lohn erzielt, kann meist freiwillig Geld in die Kasse einzahlen. Solche Einkäufe haben den Vorteil, dass sie die Altersvorsorge verbessern und steuerlich voll vom Einkommen abziehbar sind. Wer sein Alterskapital später als Kapital statt als Rente beziehen will, darf aber höchstens bis drei Jahre vor der Pensionierung noch einzahlen. Und wer Pensionskassengeld für Wohneigentum bezogen hat, muss dies erst zurückzahlen.

Steuervorteile der Säule 3a nutzen

In zweiter Priorität sollte man in die Säule 3a einzahlen. Egal, ob über ein Säule-3a-Konto der Bank oder über eine Versicherung gespart wird: Man hat grundsätzlich die Wahl, ob es eine Kontolösung beziehungsweise Fixzinsvariante sein soll oder ein Sparen über Wertschriften.

Interessant ist die dritte Säule vor allem wegen des steuerlichen Vorteils. Erwerbstätige, die einer Pensionskasse angehören, können derzeit 6739 Franken pro Jahr einzahlen (Stand 2013) und vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Da es sich bei den Säule-3a-Lösungen meist um eine Kombination von Alterssparen und Risikoversicherungen wie Tod und Erwerbsausfall handelt, muss man sich hier aber gut überlegen, ob diese wirklich den Bedürfnissen entsprechen.

Säule 3b

Relativ kompliziert sind die Versicherungsvarianten der Säule 3b. Im Wesentlichen gibt es folgende Varianten:

 

In allen drei Fällen handelt es sich um einen Mix aus Kapitalanlage und Versicherung. Eine Leibrente verspricht kein Kapital, sondern – wie der Name sagt – eine Rente. Viele unabhängige Fachleute empfehlen, Spar- und Versicherungskomponente zu trennen. Hinzu kommt, dass vor allem sogenannte Fondspolicen, bei denen die Spargelder in Wertschriften angelegt sind, in den letzten Jahren gar nicht rentiert oder sogar Verluste eingefahren haben.

Im jetzigen Umfeld finden viele unabhängige Fachleute die Versicherungsvariante nicht sonderlich attraktiv. Der Grund: Das aktuell tiefe Zinsniveau bestimmt die künftigen garantierten Kapitalauszahlungen. Dieser Vorbehalt gilt allgemein für Versicherungslösungen im Rahmen der Säulen 3a und 3b. Wer als Alternative selbst Kapitalanlagen tätigen will, sollte nicht meinen, mit Phantasierenditen kalkulieren zu können. Verlässliche Perspektiven sind zusehends schwierig. Im Vergleich zu anderen Ländern ist die Schweiz aber bisher noch glimpflich davongekommen.

Ordnung schaffen, Budget aufstellen

Zu den Ausgaben im Alter gehören in erster Linie die voraussichtlichen Wohnkosten, sei dies in Form von Miete oder Hypothekarzinsen und Nebenkosten. Hinzu kommen Verpflegung, Bekleidung, Kommunikation, Versicherungen, Mobilität und Freizeit. Die Budgetplanung ist erst dann vollständig, wenn man an Ehepartner, Familie, Kinder und Verwandte denkt. Denn heute sind zum Zeitpunkt der Pensionierung häufig Kinder oder andere Verwandte da, die Unterstützung nötig haben.

Um richtig zu planen, müssen Sie wichtige Unterlagen sammeln und laufend ordnen:

 

  • Steuererklärung mit allen Beilagen
  • aktuelle Auszüge zu Vermögen und Bankkonten
  • Ausweis und Reglement der Pensionskasse
  • Belege von Freizügigkeitskonten und Policen
  • Belege zur Säule 3a (Bank oder Versicherung)
  • Policen von Lebensversicherungen
  • Unterlagen zu privatem Wohneigentum oder Liegenschaften
  • AHV-Ausweis
  • Lohnausweise


Hilfsmittel und Orientierungshilfen mit Musterbudgets finden Sie unter: www.budgetberatung.ch