Unterstützungsabzug

Wir unterstützen meinen Schwiegervater monatlich. Er muss uns nichts zurückzahlen. Können wir diese Beträge abziehen?
Ja, sofern der Vater unterstützungsbedürftig und im Rentenalter ist. Sie können Ihre Leistungen im Rahmen des Unterstützungsabzugs in den meisten Kantonen und beim Bund geltend machen. Einige Kantone kennen jedoch keinen Unterstützungsabzug. Der Abzug ist nur dann möglich, wenn Ihre Zahlungen mindestens in diesem Umfang erfolgt sind. Der Vater muss die Zahlungen nicht versteuern.