Das Jahr 2029 scheint noch in weiter Ferne. Und doch fühlen sich viele Hausbesitzer und Wohnungsbesitzerinnen deswegen gestresst – voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2029 fällt der Eigenmietwert weg, nachdem die Stimmberechtigten dies im Herbst 2025 so entschieden haben. Das ist zwar ganz in ihrem Sinne: Das zu versteuernde fiktive Einkommen aus der möglichen Vermietung ihrer Liegenschaft schien vielen schon lange ein ungerechter Griff des Staates in ihr Portemonnaie.

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Aber: Eine ganz direkte Folge der Eigenmietwert-Abschaffung ist, dass auch der Steuerabzug für den Liegenschaftsunterhalt gestrichen wird. Bisher konnten die Eigentümer viele Handwerkerrechnungen – etwa für Maler, Gipser, Sanitär – von den Steuern abziehen. Das geht unter dem neuen System nicht mehr. Darum erwägen jetzt viele, noch rasch vor dem Systemwechsel möglichst viele Sanierungen und Renovationen durchzuführen.