
Nathalie Garny
Veröffentlicht am 30. Januar 2026 - 09:46 Uhr

Viele alltägliche Kosten lassen sich von den Steuern abziehen – so zum Beispiel Kinderbetreuungskosten.
Bild: Freepik – Illustration: Andrea Klaiber
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Die Abzüge in der Übersicht
Diese Posten können Sie steuerlich abziehen – oder auch nicht.
- Unterstützungsabzug
- Pflegekosten
- Fahrtkosten zum Arbeitsort
- Auswärtige Verpflegungskosten
- Zahnarztkosten
- Krankheitskosten
- Lebenshaltungskosten
- Pensionskasse und Säule 3a
- Versicherungsprämien Säule 3b
- Privatschule
- Wochenaufenthalter
- Ausbildungskosten
- Kinderbetreuungskosten
- Prämienverbilligung
- Bewerbungskosten
- IT-Kosten im Homeoffice
- Kinderabzug
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