So mancher verwitwete Einwohner des Kantons Solothurn ärgerte sich in den vergangenen Jahren über die Steuerbehörde. Denn selbst wenn die Kopfsteuer für beide Ehepartner für die jeweilige Steuerperiode bereits bezahlt worden war, musste der hinterbliebene Ehegatte für dieselbe Steuerperiode noch einmal 20 Franken Kopfsteuer berappen. Die zwar juristisch korrekte, aber absurde Bestimmung sei bei der Umstellung auf die Gegenwartsbesteuerung passiert, hiess es damals beim Solothurner Steueramt. Rund 18'000 Franken flossen so jährlich in die Staatskasse.

Für viele nicht nur taktlos und ein Ärgernis, sondern auch aufwühlend und schmerzhaft. 2009 hatte der Beobachter deshalb gefordert, dass der Kanton diesbezüglich über die Bücher gehe (siehe nachfolgender Artikel). Das hat Solothurn jetzt getan: Er hat auf eine kleine Anfrage des SP-Kantonsrats Fabian Müller reagiert und «in der neuesten Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern diesen Sachverhalt angepasst». 

«Nach dem Tod meiner Frau erhielt ich eine Steuerrechnung über 20 Franken», erzählt Paul Kobler. «Dabei hatte ich für diese Steuerperiode die Abgabe für uns beide, also zweimal 20 Franken, bereits bezahlt.» Tatsächlich handelt es sich nicht um einen Lapsus der Solothurner Steuerbehörde, sondern um die Einhaltung des kantonalen Steuergesetzes. Mit dem Todestag des Ehepartners beginne eine neue Steuerpflicht für den überlebenden Ehegatten, heisst es dort.

«Das ist wohl bei der Einführung der Gegenwartsbesteuerung passiert», wagt Theo Portmann von der Rechtsabteilung des Solothurner Steueramts einen Erklärungsversuch. Er könne verstehen, dass das Verständnis für dieses Vorgehen bei den Betroffenen eher klein sei. Die Abschaffung dieser Praxis stehe zurzeit aber nicht zur Diskussion. Die taktlose Besteuerung beschert dem Kanton im Schnitt 18'000 Franken pro Jahr. Zeit, über die Bücher zu gehen.