Veröffentlicht am 10. März 2021 - 18:55 Uhr,
aktualisiert am 11. Februar 2025 - 06:00 Uhr durch Sandra Maurer
Nicht alle Kantone akzeptieren einen Steuerabzug für Gartenarbeiten. Thurgau lässt vieles zu, der Kanton Bern ist weniger grosszügig.
Erkundigen Sie sich beim Steueramt oder lesen Sie im Merkblatt «Liegenschaftsunterhalt» Ihres Wohnkantons nach. Oft finden sich darin Praxisbeispiele. Auch ein detaillierter Abgrenzungskatalog hilft Ihnen beim Argumentieren.
Selbst in grosszügigen Kantonen kann man nicht alle Kosten einfach so abziehen. Wenn Sie das erste Mal Pflanzen, Bäume und Sträucher kaufen, sind sie nicht abzugsfähig . Auch wenn Sie einen Steingarten anlegen, eine Mauer erstellen oder einen Teich bauen, können Sie die Kosten nicht abziehen. Falls hingegen Reparaturen am Biotop anfallen, ein mehrjähriger Strauch ersetzt wird oder ein Baumschnitt erfolgt, ist es möglich.
Lassen Sie den Garten lieber durch einen Gärtner pflegen, weil Ihnen die Zeit fehlt? Dann können Sie die Kosten dafür ebenfalls abziehen. Es ist hilfreich, eine Kopie der detaillierten Rechnung des Gärtners der Steuererklärung beizulegen.
Falls der alte Rasenmäher durch einen gleichwertigen ersetzt werden musste, können Sie auch diese Kosten vom steuerbaren Einkommen abziehen. Entscheiden Sie sich hingegen für ein höherwertiges Modell, wird das Steueramt den Abzug auf die Anschaffungskosten des einfacheren Rasenmähers begrenzen.
Ständiger Unterhalt zählt nicht
Das Steueramt akzeptiert keine Auslagen für die regelmässige Pflege des Gartens wie Rasensamen, Dünger oder Unkrautvernichter. Abzugsfähig sind einzig die Kosten für Pflanzen, die das Jahr überdauern. Darum sollten Sie den ganzen Rasen auf einmal ersetzen und die Neubepflanzung bei den werterhaltenden Kosten abziehen.
Auf jeden Fall machen Sie nichts falsch, wenn Sie einfach mal alle Kosten abziehen und mit Quittungen belegen. Das Steueramt prüft sie und verlangt bei Bedarf Erklärungen und Beweise – oder es kürzt die Abzüge.
Wer eine Liegenschaft besitzt und selbst bewohnt, bezahlt in Form des Eigenmietwerts Steuern. Im Gegenzug kann ein Wohneigentümer Unterhaltskosten steuerlich abziehen, wenn auch nicht alle. Beobachter-Abonnentinnen und ‑Abonnenten erfahren, wie der Eigenmietwert bei einem Wohnrecht oder bei der Nutzniessung versteuert wird, was nach einer Trennung gilt und wie Fördergelder für bauliche Umweltschutzmassnahmen in der Steuererklärung angegeben werden müssen.