Haben auch Sie letztes Jahr Geld am Staat vorbeigeschmuggelt? Sie wären nicht allein. Fast täglich suchen beim Beobachter-Beratungszentrum Abonnenten Rat zu den Themen Schwarzgeld und Steuerhinterziehung. Üblich waren dabei Fragen wie «Wie hoch sind die Nachsteuern und die Busse?» oder «Wie kann ich Schwarzgeld weisswaschen?» und «Gibt es einen Freibetrag bei Schwarzgeld?».

Gleich vorneweg: Es gibt kein Einkommen und keine Vermögenswerte , die man nicht versteuern muss. Zum Vermögen gehören nicht nur das Eigenheim und die Wertschriften im Depot, sondern auch das Ferienhaus in Frankreich und die Kinderkonten. Sind die Angaben in der Steuererklärung unvollständig oder falsch, spricht man von Steuerhinterziehung. Fälscht man auch noch Urkunden wie eine Firmenbilanz oder den Lohnausweis, handelt es sich um Steuerbetrug. Hier ermitteln die Strafbehörden; die Sanktionen können bis zu einer Gefängnisstrafe reichen. Bei Steuerhinterziehung bleibt dagegen das Steueramt zuständig. Geschuldet sind Nachsteuern und Verzugszinsen für die letzten zehn Jahre. Ausserdem wird eine Busse fällig. Sie entspricht üblicherweise der hinterzogenen Steuer und kann – je nach Verschulden – bis auf das Dreifache ansteigen.