
Nathalie Garny
Veröffentlicht am 1. April 2026 - 09:10 Uhr

Von der Kinderbetreuung bis zur Weiterbildung: Viele alltägliche Kosten lassen sich von den Steuern abziehen.
Bild: Freepik – Illustration: Andrea Klaiber
Die Abzüge in der Übersicht
Diese Posten können Sie steuerlich abziehen – oder auch nicht.
- Unterstützungsabzug
- Pflegekosten
- Fahrtkosten zum Arbeitsort
- Auswärtige Verpflegungskosten
- Zahnarztkosten
- Krankheitskosten
- Lebenshaltungskosten
- Pensionskasse und Säule 3a
- Versicherungsprämien Säule 3b
- Privatschule
- Wochenaufenthalter
- Ausbildungskosten
- Kinderbetreuungskosten
- Prämienverbilligung
- Bewerbungskosten
- IT-Kosten im Homeoffice
- Kinderabzug
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Unterstützungsabzug
Wir unterstützen meinen Schwiegervater monatlich. Er muss uns nichts zurückzahlen. Können wir diese Beträge abziehen?
Ja, sofern der Vater unterstützungsbedürftig und im Rentenalter ist. Sie können Ihre Leistungen im Rahmen des Unterstützungsabzugs in den meisten Kantonen und beim Bund geltend machen. Einige Kantone kennen jedoch keinen Unterstützungsabzug. Der Abzug ist nur dann möglich, wenn Ihre Zahlungen mindestens in diesem Umfang erfolgt sind. Der Vater muss die Zahlungen nicht versteuern.