Auch als selbstständig Erwerbender können Sie Sozialhilfe beantragen. Ziel der Sozialhilfe ist, dass Sie so schnell wie möglich wieder auf eigenen Beinen stehen. Deshalb wird das Sozialamt veranlassen, dass die Überlebenschancen Ihres Unternehmens durch eine fachliche Stelle geprüft werden, um die wichtigsten Punkte wie Fristen und Bezugsdauer in einer Vereinbarung zu regeln. Hierbei handelt es sich nicht um eine Schikane, sondern um die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), an die sich die meisten Kantone halten. Wie jedoch die Hilfe im Einzelfall ausfällt, ist Sache der Kantone. Die Bundesverfassung garantiert bloss, dass man Anspruch auf Hilfe, Betreuung und auf jene Mittel hat, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.