Peter Gehrig* ist seit über 20 Jahren bei der gleichen Autoversicherung – ein treuer Kunde. Bis der Thurgauer im Sommer herausfindet, dass er für seinen Ford Escort bei einer anderen Versicherung jährlich 500 Franken weniger Prämie bezahlen müsste. Der ehemalige Wirt überlegt sich, wie er aus dem Vertrag aussteigen kann, der bis Ende 2013 läuft.

Ein Bekannter gibt ihm einen Tipp: Gehrig überträgt das Auto auf seine Firma und bringt dem Strassenverkehrsamt den Versicherungsnachweis der neuen, günstigeren Versicherung. Denn mit einem Halterwechsel endet gemäss Gesetz automatisch der alte Vertrag (siehe «Vorzeitige Vertragsauflösung»).

Wenn die Versicherung nachforscht…

Gehrig hat Glück. Die alte Versicherung merkt nicht, dass der Halterwechsel nur ein fiktiver war. Gehrig ist seit sieben Jahren pensioniert, seine Firma längst inaktiv. Und das Auto benutzt er auch nur privat. Hätte seine alte Versicherung das gewusst, hätte sie Gehrig wohl kaum aus dem Vertrag entlassen.

Pech gehabt hätte Gehrig aber auch, wenn er das Auto auf den Namen seiner Frau übertragen hätte. «Vor allem bei Überschreibungen innerhalb der Familie schauen die Versicherungen genauer hin», sagt Stefan Thurnherr vom VZ Vermögenszentrum. «Sie prüfen dann, ob wirklich ein Halterwechsel stattgefunden hat.» Das ist keine grosse Sache: Das Fahrzeugregister ist öffentlich. In den meisten Kantonen können Halterauskünfte sogar per Online-Abfrage eingeholt werden, wenn der Halter seine Daten nicht sperren liess.

Prämien müssen doppelt bezahlt werden

Dass solche Überprüfungen stattfinden, zeigt eine Umfrage des Beobachters bei den fünf grössten Autoversicherern der Schweiz. Die Zürich-Versicherung und die Axa Winterthur wollten die Fragen nicht beantworten. Es sei ein «rechtlich heikles Thema», meint Ursula Steingruber von der Axa. Offener ist Allianz Suisse: «Wir betreiben zwar nicht von uns aus Nachforschungen. Wir werden aber aktiv, wenn dem Aussendienstmitarbeiter Informationen vorliegen oder die Mitteilung des Strassenverkehrsamts auffällig ist», sagt Sprecherin Monika Tschopp. Die Mobiliar und die Basler forschen sogar aktiv nach. «Es werden betriebsinterne Kontrollen durchgeführt», bestätigt Mobiliar-Sprecher Jürg Thalmann.

Bemerkt die Versicherung, dass man trickst, kann es einem ergehen wie Erich Kummer*, der den Kniff von seiner Tätigkeit beim Strassenverkehrsamt her kannte. Als er das Auto auf seine Frau überschrieb, stellte sich die Versicherung quer. Kummer musste neben der neuen Prämie auch noch jene aus dem alten Vertrag bezahlen. Die 1000 Franken, die ihn das kostete, reuen Kummer noch heute.

Vorzeitige Vertragsauflösung

Wenn Sie die Haftpflichtversicherung für ein Fahrzeug für fünf oder zehn Jahre abgeschlossen haben, können Sie den Vertrag nur bei einem Schaden, einer Prämienerhöhung oder beim Wechsel von Fahrzeug oder Halter vorzeitig kündigen. Wählt der neue Eigentümer oder Halter eine andere Versicherung, erlischt der laufende Vertrag gemäss Gesetz automatisch, und man erhält bezahlte Prämien anteilmässig zurück.

Wenn der Wechsel nur zum Schein erfolgt, spricht man von einem fiktiven Wechsel. Folgende Konstellationen wirken verdächtig:

  • Man überträgt das Auto auf die Gattin oder ein anderes Familienmitglied, obwohl man es weiter benutzt und zahlt.

  • Das Auto wird auf die Firma gelöst, obwohl man es weiterhin nur privat fährt.

  • Man gibt die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt ab und teilt der Versicherung mit, man fahre nicht mehr. Ein paar Tage später löst man die Schilder wieder.

Findet die Versicherung heraus, dass der Wechsel fiktiv war, bleibt der alte Vertrag bestehen. Dann muss man sowohl die alte wie auch die neue Prämie bezahlen.

Tipp: Um solche Doppelzahlungen zu vermeiden, vereinbaren sie mit der neuen Versicherung, dass die neue Versicherung erst dann zu laufen beginnt, wenn der bestehende Vertrag tatsächlich abgelaufen ist. Falls die alte Versicherung merkt, dass es sich um einen fiktiven Wechsel handelt, muss man nicht doppelt zahlen. Noch besser: Sie verlangen beim Abschluss einer Versicherung ein jährliches Kündigungsrecht.

*Name geändert