Ausgerechnet am 29. Februar stahl ein Langfinger Luzia Camenzind in der Migros die Tasche aus dem Einkaufswagen. Sie hatte sich nur kurz gebückt, um Waschpulver aus dem untersten Regal zu nehmen. Dem Dieb fielen neben dem Bargeld auch die Hausschlüssel und der Schlüssel zum Banksafe in die Hände. Luzia Camenzind hatte vor dem Einkaufen ein teures Schmuckstück in den Banksafe zurückgelegt.


Von der Hausverwaltung hat Luzia Camenzind bereits Bescheid erhalten: Ihr Vermieter fordert 350 Franken für das Auswechseln des Schlosses. Die Bank wird ihr 450 Franken verrechnen. Obwohl Luzia Camenzind eine Hausratversicherung besitzt, muss sie die 800 Franken selber berappen. Dabei war sie fest davon überzeugt gewesen, mit ihrer Hausratpolice gegen derlei Unbill abgesichert zu sein. Doch sie hatte die Rechnung ohne ihre Gesellschaft gemacht. Für Schlossänderungskosten bezahlt die «Zürich» nämlich keinen roten Rappen, wenn sie die Folge eines einfachen Diebstahls sind.


Was Luzia Camenzind besonders ärgert: Bekannten aus der Nachbarschaft waren vor zwei Jahren für dasselbe Malheur Kosten von über 1000 Franken anstandslos vergütet worden – freilich durch eine andere Gesellschaft. In der Tat kommt von den acht grössten Schweizer Gesellschaften neben der «Zürich» nur noch die Elvia nicht für einen solchen Schaden auf. Die Elvia will dieses Ärgernis bei der nächsten Produkterevision aus der Welt schaffen. Die «Zürich» erwägt immerhin eine Zusatzversicherung gegen eine Mehrprämie.


Der Beobachter-Test über Hausratversicherungen hat noch andere Ärgernisse an den Tag gebracht. Wer bei der «Berner» gegen einfachen Diebstahl versichert ist und ein Velo besitzt, sollte schleunigst über die Bücher gehen. Die Gesellschaft verweigert nämlich die Deckung, wenn das Fahrrad nicht mit einem Schloss gesichert war.


Das ist in der Branche völlig unüblich. Bei den anderen Gesellschaften wird der Versicherte meist schriftlich ermahnt, dass er im Wiederholungsfall mit einer reduzierten Leistung rechnen müsse. Die Leistung hingegen von vornherein zu verweigern ist ein starkes Stück. Kommentar der Geschäftsleitung: «Mit dieser Vorschrift wollen wir die Kunden zu mehr Vorsicht animieren.»


Den Hinweis auf Einschränkungen findet man in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Doch der Tortur einer sorgfältigen Lektüre des Kleingedruckten mag sich kaum ein Versicherter freiwillig unterziehen.


Auf die Deckung kommts an

Der Beobachter-Hausratversicherungstest untersucht einerseits die Prämien einer üblichen Standarddeckung gegen Feuer-, Elementar-, Wasser- und Diebstahlschäden. Anderseits zeigt der Test auf, was die Gesellschaften fürs Geld bieten. Hier gibt es grosse Unterschiede: Bei einem Einbruchdiebstahl vergüten beispielsweise Coop, Elvia, Mobiliar, National und Swissline für gestohlenes Geld oder Geldwerte nur maximal 3000 Franken. «Basler», «Berner», «Helvetia» und «Zürich» setzen die Limite 2000 Franken höher an.


Wer eine Hausratpolice abschliessen will, tut also gut daran, vorerst die Deckung auf seine Bedürfnisse abzustimmen und erst in zweiter Linie auf die Prämie zu schauen. Was nützt einem bei der «Berner» versicherten Velofahrer das günstige Sparangebot, wenn ein Diebstahl schon bei der ersten Unachtsamkeit bestraft wird?


Hingegen scheinen Versicherte ohne

Velo bei der «Berner» nicht schlecht aufgehoben zu sein. Die Prämie von 260 Franken schneidet im Konkurrenzvergleich ausgesprochen gut ab. Im Unterschied zu den meisten übrigen Anbietern ist einfacher Diebstahl hier nämlich mitversichert. Anderswo muss man für ein versichertes Erstrisiko von 2000 Franken immerhin zwischen 62 und 82 Franken hinblättern.


Bei der «Basler» können Velos und Skier beim einfachen Diebstahl von der Deckung ausgenommen werden. Das bewirkt eine Prämienreduktion von 53 Franken. Ohne diese Korrektur gehört die Gesellschaft hingegen eher zu den teureren Anbietern.


Vier von zehn Gesellschaften – Coop Tele, Elvia, «Helvetia» und National – offerieren Fahrräder, Skier und Snowboards grundsätzlich zum Zeitwert. Eine Neuwertdeckung wird gegen eine Mehrprämie versichert, aber nur wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht. Vergleichen lohnt sich auch hier: So verlangt etwa die National für den Zusatz eine happige Mehrprämie von 64 Franken. Dieser Neuwertzusatz ist in der Grundprämie eingeschlossen, damit die Prämien vergleichbar sind.


Die National überzeugt auch aus einem weiteren Grund nicht ganz: Die im Konkurrenzvergleich recht hohe Prämie kontrastiert nämlich mit einer klar unter dem Durchschnitt liegenden Leistung. Drei von sechs getesteten Kriterien erreichen den Standard der Versicherungsbranche nicht. Die Geschäftsleitung glaubt, dieses Preis-Leistungs-Manko beim Kunden mit einer individuellen Beratung wieder wettmachen zu können.


Beträchtliche Preisunterschiede

Der Beobachter hat auch die Prämien für die Glasbruchdeckung unter die Lupe genommen. Diese Zusatzversicherung richtet sich vorab an Haus- oder Stockwerkeigentümer. Mieter können sich das Geld hingegen sparen: Gegen eingeschlagene Fenster oder havarierte Lavabos sind sie nämlich zum Zeitwert über ihre Privathaftpflichtpolice gedeckt. Für die wenigen denkbaren Ausnahmen, bei denen auch Mieter zur Kasse kommen, ist die Prämie von bis zu 95 Franken viel zu hoch.


Sieben von zehn Gesellschaften führen eine so genannte Reisekaskoversicherung als Zusatzdeckung zum einfachen Diebstahl. Sie zahlt bei Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck. Bei der «Basler» ist sie in der Grundprämie eingeschlossen, doch ist das Reisegepäck nur versichert, wenn es sich in der Obhut eines Transport- oder Reiseunternehmens befindet.


«Berner», Elvia, Helvetia Patria, Mobiliar, «Winterthur» und «Zürich» decken hingegen auch Verlust oder Beschädigung von Gegenständen durch den Besitzer. Die Prämien von «Berner», Elvia und Mobiliar sind vergleichsweise attraktiv. Für die gleiche Leistung verlangen Helvetia Patria, «Winterthur» und «Zürich» beträchtlich mehr. Nur die Helvetia Patria bietet dafür auch einen echten Gegenwert. Gemäss den Versicherungsbedingungen beginnt hier die Deckung bereits zu Hause. Wer zu Beginn seiner Reise vor der Haustür seine Kamera fallen lässt, kann einen Schaden der Gesellschaft melden. Bei der «Winterthur» oder der «Berner» hingegen wird mindestens eine Ubernachtung vorausgesetzt.


Immer mehr Anbieter arbeiten mit einem Schadenfreiheitsrabatt. Im Beobachter-Test trifft dies auf Coop Tele, Helvetia Patria, Mobiliar, Swissline, «Winterthur» und «Zürich» zu. Sie offerieren Höchstrabatte zwischen fünf und 24 Prozent. Der Bonus wird nach einer unterschiedlichen Anzahl schadenfreier Jahre erreicht.


Die Bonusskalen einiger Gesellschaften sind freilich nicht ohne Tücken. So steigt der Neukunde bei der Mobiliar gleich bei Bonusstufe 3 (neun Prozent Rabatt) ein. Als Entgegenkommen der Gesellschaft verkauft, ist dieser Bonus in Wirklichkeit eine veritable Malusfalle. Ein Schaden im ersten Jahr genügt, und der Kunde zahlt im Folgejahr eine um neun Prozent höhere Prämie. Die Mobiliar mag diese Bewertung nicht gelten lassen und weist auf die Transparenz des Bonussystems hin. Auch sei dieses Bestandteil des Beratungsgesprächs.


Bei Coop Tele droht gar eine um 15 Prozent höhere Prämie, wenn die Gesellschaft bereits im ersten Jahr wegen eines Schadens bemüht wird. Anstatt 290 Franken kostet die Prämie im Folgejahr 333 Franken. Auf Feuer- und Elementarschäden wird der Malus nicht angewandt.


Kundschaft wird verärgert

Eine besondere Uberraschung für ihre Kundschaft haben sich die «Winterthur» sowie die «Winterthur»-Tochter Swissline ausgedacht. Hier erreicht der Versicherungsnehmer erst nach sechs Jahren den Maximalbonus von 20 beziehungsweise 18 Prozent. Der glückliche Kunde kann jetzt nur hoffen, von einem Schaden verschont zu bleiben. Sonst ist er den ganzen Rabatt auf einen Schlag wieder los und kann wieder unten anfangen. Ein sicheres Mittel, um die Kunden zu verärgern.


Vergraulte Versicherungsnehmer zieht es in der Regel zu einer anderen Gesellschaft. Luzia Camenzind zum Beispiel verspürt einen unbändigen Drang nach einem Wechsel. Davon hält sie allerdings ein auf Jahre hinaus abgeschlossener Versicherungsvertrag ab.


Versicherungsagenten drängen Kunden zu langjährigen Verträgen. Sie erhalten dadurch mehr Provision. Um Kunden langfristig an der Leine zu halten, offerieren die Gesellschaften zudem so genannte Treuerabatte. Die «Zürich» zum Beispiel gewährt einen Prämiennachlass von fünf Prozent, wenn sich der Versicherungsnehmer für zehn Jahre verpflichtet.


Mit einem langjährigen Vertrag handelt sich der Kunde keine Prämiengarantie ein. Er nimmt sich zudem auch die Möglichkeit, bei veränderten Deckungsbedürfnissen oder miserablem Service die Gesellschaft zu wechseln. Mit einem Einjahresvertrag hingegen bleiben Versicherungsnehmer flexibel, ohne dass ihnen dadurch Nachteile entstehen würden.


Keine Bindung auf ewig

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sieht die Möglichkeit von Einjahresverträgen ausdrücklich vor. Wenn Kunden etwas Druck aufsetzen, wird der Agent gute Miene zum bösen Spiel machen müssen. Einjahresverträge werden in der Regel automatisch verlängert, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.


Kunden, die gleichwohl Wert auf einen langen Vertrag legen, können neuerdings eine vorteilhafte Vertragsvariante wählen. Mit Ausnahme von «Basler», «Winterthur» und «Zürich» sind alle getesteten Gesellschaften zu Mehrjahresverträgen mit einseitigem einjährigem Kündigungsrecht des Kunden bereit. Diese Möglichkeit muss jedoch ausdrücklich verlangt werden und sollte in der Police festgeschrieben sein, da sie in den allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht vorgesehen ist.


Hingegen stellen die beiden Telefonversicherer Swissline und Coop Tele grundsätzlich nur Einjahresverträge aus. Wer also bei Coop Tele in den kostspieligen Malus gerät, kann sich von der Gesellschaft auf Ende des Versicherungsjahres verabschieden. Dazu genügt ein Einschreibebrief, der beim Versicherer vor dem 1. Dezember eintreffen muss.


Ebenfalls untersucht hat der Beobachter-Test das Problem der Unterversicherung. Dazu kommt es, wenn der Wert des zu ersetzenden Hausrats über der Versicherungssumme liegt. Vorab bei jungen Haushalten ist dies recht häufig der Fall. Man richtet sich zu Beginn mit dem Notwendigsten ein und schliesst auch gleich eine Versicherung ab.


Im Verlauf der Versicherungsjahre und mit steigendem Salär nimmt auch der Hausrat sukzessive zu. Schönere Möbel ersetzen Ikea-Einstiegsmodelle, dann folgt die teure Stereoanlage, das superleichte Mountainbike, die neuste Videokamera. Und unversehens ist die Versicherungssumme weit überschritten.


Die Gesellschaften lassen nur bis zu einer Toleranzgrenze von zehn Prozent der Versicherungssumme zum Wert des Hausrats mit sich reden. Jenseits dieser Limite wird die Leistung proportional zur Unterversicherung gekürzt. Diese Regel gilt auch bei einem Teilschaden. Wenn sich also ein junges Paar ursprünglich für 50000 Franken versichert hat, der Ersatzwert des Hausrats heute aber 100000 Franken beträgt, zahlt die Versicherung bei einem Sengschaden von 2000 Franken nur etwas mehr als 1000 Franken.


Risiko bei Totalschaden

Bei den zwei getesteten Telefonversicherern kann es nicht zu solchen Kürzungen kommen. Sie kennen die klassische Situation einer Unterversicherung nicht. Die Telefonversicherer gehen bei der Ermittlung der Versicherungssumme nach einem vorgegebenen Raster vor. Bei der Swissline etwa beträgt die Versicherungssumme für zwei Erwachsene in einer 41/2-Zimmer-Wohnung 100000 Franken. Natürlich kann auf Wunsch auch eine höhere Summe versichert werden.


Den Sengschaden würden die zwei Telefonversicherer also voll vergüten. Anderseits trägt der Versicherungsnehmer bei diesem Versicherungsmodell das Risiko, bei einem Totalschaden nicht auf seine Kosten zu kommen. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei einem Schadensfall aber gleich der gesamte Hausrat zerstört wird, ist freilich nicht sehr gross.


Aus dem systematisierten Berechnungsmodus der Telefonversicherer können mitunter vorteilhafte Prämien resultieren. Stiege beispielsweise der Ersatzwert des Hausrats von 100000 auf 150000 Franken, müsste der Kunde die Versicherungssumme bei den herkömmlichen Versicherungsgesellschaften entsprechend anpassen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Dies würde die Grundprämie um 50 Prozent verteuern.


Bei der «Winterthur» zum Beispiel wäre das eine Erhöhung um 133 auf 400 Franken. Die beiden Telefonversicherungen hingegen verlangen trotz einem um 50000 Franken wertvolleren Hausrat eine unveränderte Prämie von 249 beziehungsweise 290 Franken. Allerdings nur solange die Wohnverhältnisse (Personen- und Zimmerzahl) gleich bleiben.


Empfehlenswert sind Telefonanbieter vorab für Leute mit grösseren Wohnungen oder Häusern. Hier ist die Wahrscheinlichkeit eines Totalschadens bei einem Brand geringer als bei einer Kleinwohnung.


Welche Versicherung und welche Police auch immer gewählt wird, eine Regel gilt in jedem Fall: den Vertrag vor der Unterzeichnung zweimal lesen, wenn man nicht erst im Schadensfall klug werden will.

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