Bettchen, Wickeltisch, Maxi-Cosi, Tummy-Tub, Tripp-Trapp, Kleidchen, Schoppen, Nuggi – woran doch nicht alles zu denken ist, damit es neuen Erdenbürgern wohl ist! Weniger herzig, aber mindestens ebenso wichtig: Auch über den richtigen Krankenversicherungsschutz für ihren Nachwuchs sollten sich werdende Eltern frühzeitig Gedanken machen.

Krankheit und Unfall: Neugeborene müssen innerhalb von drei Monaten bei einer Krankenkasse gegen Krankheit und Unfall versichert werden. Wird diese Frist eingehalten, gilt der Versicherungsschutz vom Zeitpunkt der Geburt an. Und das zwingend: Auch wenn das Baby krank sein sollte, müssen die Kassen es ohne Vorbehalte aufnehmen. Da die Leistungen aus der Grundversicherung bei allen Krankenkassen gleich sind, lohnt sich ein Prämienvergleich. Von den Familienrabatten, mit denen viele Kassen um Kunden buhlen, sollte man sich nicht blenden lassen: Diese sind meist so gering, dass sich das Einholen mehrerer Offerten in jedem Fall lohnt.

Mit der Grundversicherung besteht ein sehr weit reichender Schutz, sind doch damit praktisch alle medizinisch notwendigen Kosten gedeckt. Dazu bieten die Krankenkassen aber noch eine ganze Palette von Zusatzversicherungen an. Einige davon sind sinnvoll, andere nicht – zum Beispiel der Halbprivat- oder der Privat-Spitalzusatz: Da es in den Spitälern nur allgemeine Kinderabteilungen gibt, ist ein solcher unnötig.

Zahnkorrekturen
: Dagegen lohnt sich der Abschluss einer Zahnkorrekturversicherung. Stefan Affolter, Präsident der Schweizerischen Fachgesellschaft für Kieferorthopädie, geht davon aus, dass bei rund 30 Prozent der Kinder Zahnkorrekturen und kieferorthopädische Massnahmen nötig sind. Diese können das Familienbudget arg strapazieren: Einfachere Behandlungen mit Spangen kosten laut Affolter je nach Region und Behandler 2000 bis 3000 Franken. «Aufwendige, mehrphasige Behandlungen können aber mehr als drei Jahre dauern und kosten schnell einmal 10'000 bis 12'000 Franken, bei sehr komplexen Fällen gar deutlich mehr.»

Eine Zusatzversicherung, die Zahnstellungskorrekturen massgeblich mitfinanziert, zahlt sich deshalb aus. Die monatlichen Prämien betragen je nach Anbieter zwischen 5 und 30 Franken. Die Angebote der Kassen unterscheiden sich jedoch stark – sie sollten deshalb verglichen und das Verhältnis zwischen Prämie und Leistung sollte genau überprüft werden.

Wenig sinnvoll ist eine Versicherung, die sich nur oder vor allem an den Kosten von Zahnpflegeleistungen (etwa Kontrolluntersuchungen oder Füllungen) beteiligt, aber nicht oder kaum an den teuren Zahnstellungskorrekturen. Der Zusatz sollte zudem bald nach Geburt des Kindes abgeschlossen werden: Wer wartet, bis sich die Notwendigkeit von Zahnkorrekturen abzeichnet, wird nirgendwo mehr unterkommen.

Invalidität: Zu überlegen ist für eine junge Familie schliesslich der Abschluss einer UTI-Versicherung (Unfall/Tod/Invalidität). Mit diesem Zusatz kommen im Fall einer unfallbedingten – nicht aber bei einer krankheitsbedingten – Invalidität einige 100'000 Franken zur Auszahlung, je nach Police. Werden Kinder invalid, erhalten sie zwar ab 18 eine Rente der IV. Diese beträgt für Frühinvalide zurzeit bescheidene 1406 Franken pro Monat. Der UTI-Beitrag könnte den Betroffenen somit zu einem besseren Lebensstandard verhelfen.

Das ist beruhigend zu wissen – auch wenn man sich beim Bettchen- und Kleidchenkaufen mit solchen Szenarien nicht gern auseinandersetzt.

Versicherungen für werdende Mütter

  • Überlegen Sie sich den Abschluss eines Halbprivat- oder Privatzusatzes rechtzeitig: Die meisten Krankenkassen zahlen erst nach einer Wartezeit von ein oder zwei Jahren.
  • Setzen Sie die Franchise nicht auf den Höchstbetrag herauf. Zwar sind auf «Mutterschaftsleistungen» keine Franchise und kein Selbstbehalt zu bezahlen. Bei der kleinsten Komplikation liegen jedoch keine Mutterschaftsleistungen mehr vor, sondern Krankenpflegeleistungen, und diese bedingen Franchisen und Selbstbehalt. Das ist selbst beim Gebrauch von Stützstrümpfen so oder wenn sich eine Schwangere wegen Gefahr einer Fehl- oder Frühgeburt in Spitalpflege begeben muss.
  • Sind Sie halbprivat oder privat versichert, heisst das nicht automatisch, dass Ihre Krankenkasse auch die Kosten für die halbprivate oder private Unterbringung des Babys übernimmt. Es empfiehlt sich deshalb, frühzeitig bei der Krankenkasse der Mutter abzuklären, welche Leistungen gedeckt sind.