Gitta Limacher
Veröffentlicht am 17. Juni 2025 - 09:02 Uhr
Veröffentlicht am 17. Juni 2025 - 09:02 Uhr
Bild: Freepik – Illustration: Andrea Klaiber
1. Angestellte: Versichert über den Arbeitgeber
Alle Angestellten sind obligatorisch über den Arbeitgeber gegen Berufsunfälle versichert – so schreibt es das Unfallversicherungsgesetz (UVG) vor.
Freizeitunfälle (sogenannte Nichtberufsunfälle, NBU) sind auch gedeckt, wenn man im Schnitt mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet. Die Berufsunfallprämie zahlt zwingend der Arbeitgeber. Die NBU-Beiträge darf er Angestellten dagegen vom Lohn abziehen. Selbständig Erwerbende können sich der UVG-Versicherung freiwillig anschliessen.
Partnerinhalte