Der grüne Regierungsrat Guy Morin, Vorsteher des Basler Justizdepartements, schrieb Emil Weber (Name geändert) am 30. Januar 2007 in einem Brief: «Ich bin froh zu hören, dass Sie nun unter diese für Sie und Ihre Familie sicherlich belastende Angelegenheit einen Schlussstrich ziehen wollen.» Doch der 78-jährige Weber, in einem Dorf in der Region Basel wohnhaft und früher Generaldirektor einer Basler Bank, gibt keine Ruhe. «Dieser Fall gehört aufgeklärt. Ich bin überzeugt, dass ihn die Basler Behörden unter den Teppich gekehrt haben.»

Es war der 14. August 2000: Seine Ehefrau Elvira Weber (Name geändert) liess sich in die Psychiatrische Universitätsklinik Basel einweisen, wegen Depressionen und Eheproblemen. Nach zwei Monaten wurde die damals 61-jährige Patientin entlassen und für eine ambulante Therapie an Professor Jens Tanner (Name geändert) überwiesen. Tanner, damals 60 Jahre alt, war stellvertretender ärztlicher Direktor der Klinik und ein über die Landesgrenzen hinaus bekannter Psychiater und Autor von Fachbüchern.
Erst viel später beschrieb die Patientin in einem Brief an den Ehrenrat der Medizinischen Gesellschaft Basel, wie Tanner begann, sie in seinem Dienstzimmer in der Klinik zu belästigen: «Die Türe hat der Professor immer von innen abgeschlossen. Das mochte ich nicht. (...) Ich spürte seine seltsame Art, wollte es aber einfach überspielen. (...) Einmal kam er mit dem Stuhl parallel zu mir, Seite an Seite, klatschte in die Hände und auf mein Bein. Als ich gehen wollte, packte er mich, zog mich an sich und küsste mich lang.»

Doch Tanner wollte mehr: Er überwies seine Patientin nach einem Jahr an eine Oberärztin der Klinik und sagte Weber, dass er nicht mehr ihr Arzt sein könne, wenn er sie privat treffe. Er habe sie zu Sex «in Pärken, auf Wiesen, an Waldrändern im Elsass und am Rheinufer entlang» überredet, schrieb sie dem Ehrenrat der Medizinischen Gesellschaft. «Angst und Alpträume quälten mich. Ich war schon absolut abhängig von ihm.» Weiter: «Dazu kam das Perfide, dass er mir Alkohol gab, bevor wir uns jeweils an einen Ort begaben, um seine Lust auszuleben.» Tanner hatte Macht: Er war Chef der Notfallpsychiatrie der Klinik und entschied über die Einweisung von Patienten in die geschlossene Abteilung. «Er drohte mir, ohne ihn sei ich morgen wieder zurück in der Hölle.»

«Unentschuldbar und kriminell»

Drei Jahre lang kam es zu diesen Sex-Treffs, die Weber ihrem Mann verheimlichte. Anzeige erstattete sie erst am 5. August 2004, gedrängt vom Ehemann, der die wahre Dimension allmählich erkannte. Die Polizei ermittelte, und die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt legte alsbald einen Entwurf der Anklageschrift vor - mit einem klaren Straftatbestand: Tanner habe als ehemaliger Arzt die Notlage und Abhängigkeit seiner Patientin ausgenützt, er sei gemäss Artikel 193 des Strafgesetzbuchs zu verurteilen.

Doch es kam anders: Am 24. Dezember 2004 stellte Basels Erster Staatsanwalt Thomas Hug, der den delikaten Fall gleich selbst übernommen hatte, das Strafverfahren überraschend ein. Begründung: Die Patientin Elvira Weber habe eine Desinteresse-Erklärung abgegeben, die Anzeige zurückgezogen und erklärt, sie wolle im Verfahren keine Aussagen mehr machen.

Heute werden Zweifel am Vorgehen der Staatsanwaltschaft laut. Strafrechtsprofessor Peter Albrecht von der Uni Basel: «Hier handelt es sich ganz klar um ein Offizialdelikt, das unabhängig vom Willen des Opfers hätte verfolgt werden müssen. Eine Desinteresse-Erklärung ist bei einem so schweren Delikt rechtlich irrelevant und kein Grund, das Verfahren einzustellen.» Albrecht muss es wissen: Er war 25 Jahre Strafgerichtspräsident des Kantons Basel-Stadt. Sein Fazit: «Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft ist mir unerklärlich. Es hätte zur Anklage kommen müssen.»

Unterstützung erhält er von alt Regierungsrat und Advokat Ueli Vischer, Präsident des Basler Universitätsrats. Weber hatte Vischer getroffen und ihm das Geschehene erläutert. In einem Brief vom Januar 2007 an den Ehemann des Opfers schreibt er: «Was Ihrer Frau - und letztlich auch Ihnen - an einer Basler Universitätsklinik widerfahren ist, ist schlimm, unvorstellbar, unentschuldbar und auch kriminell. (...) Es ist völlig klar, dass hier eine Bestrafung des Täters angezeigt gewesen wäre.» Der Beobachter konfrontierte Staatsanwalt Hug mit den Vorwürfen. Dieser sagt, er dürfe sich aufgrund des Amtsgeheimnisses nicht äussern.

Der Täter ist geständig

Wollten die Behörden eine unangenehme Affäre auf einfache Weise loswerden? Fest steht: Tanner hatte sogar ein Geständnis abgelegt, wie ein Dokument der Staatsanwaltschaft vom 10. Dezember 2004 beweist: Es kam unter anderem im Kreuzgang des Basler Münsters, in dem sich Gräber lokaler Berühmtheiten befinden, «zwischen dem Angeklagten und der Geschädigten im Stehen zum vaginalen, ungeschützten Geschlechtsverkehr». Erst nach mehrmaligem Nachhaken lässt Tanner dazu schliesslich durch seine Frau eine Stellungnahme überbringen: «Es besteht aus meiner Sicht kein weiterer Aufklärungsbedarf. Die Anschuldigungen waren Gegenstand von vier Verfahren, von denen keines zu meinen Lasten ausging.»

Elvira Weber dürfte unter massivem Druck von Tanner gestanden haben, als sie die Anzeige zurückzog. Noch immer psychisch von ihm abhängig, fuhr sie am 13. Dezember 2004 gemeinsam mit Tanner zu dessen Anwalt. Dieser formulierte für Elvira Weber die Desinteresse-Erklärung. Weber hatte zu diesem Zeitpunkt keinen Anwalt. Deshalb habe Tanners Rechtsvertreter verunsichert den Staatsanwalt angerufen, «um sich zu versichern, dass dieses Vorgehen korrekt ist», erinnert sie sich. Staatsanwalt Hug hielt dieses Gespräch in einer Aktennotiz fest und notierte, die Parteien hätten sich «geeinigt».

Hug wusste also in diesem Moment, dass seine Zeugin allein in der Höhle des Löwen sass - doch er griff nicht ein. Noch drei Tage zuvor hatte Weber ihm schriftlich bekräftigt, sie halte an der Anzeige fest. Hugs Vorgehen wird deshalb auch hier kritisiert. «Der Staatsanwalt hätte dieser Frau einen Anwalt vermitteln müssen. Es wäre seine Pflicht gewesen, darauf zu achten, dass sie nach freiem Willen entscheidet und nicht über den Tisch gezogen wird», bemängelt ein Zürcher Staatsanwalt, der anonym bleiben will. «Hug hätte das Opfer sofort einbestellen und mit ihm die Angelegenheit besprechen müssen.» Das tat er jedoch nicht. Wegen des Amtsgeheimnisses will Hug auch dazu nichts sagen.

Eine fragwürdige Rolle in der Sex-Affäre hatten zuvor auch das Basler Sanitätsdepartement als Aufsichtsbehörde sowie die Direktion der Psychiatrischen Universitätsklinik selbst gespielt. Der Ehemann des Opfers beklagte sich über Tanner am 6. Mai 2002 in einem Brief beim ärztlichen Direktor der Klinik, Professor Franz Müller-Spahn. Darin berichtete er, dass sich Tanner «noch freier und zeitaufwändiger» mit seiner Frau treffe. «Er hat sie noch immer im Griff. (...) Er stürzt meine Frau, seine eigene Lebensgefährtin und mich ins Unglück.»

«Klare Grenzverletzungen»

Doch es änderte sich nichts. Deshalb sandte ihm Weber acht Monate später erneut einen Hilferuf, schrieb von «gravierenden grenzüberschreitenden Verfehlungen» und berichtete, Tanner sei «liebestoll». Professor Müller-Spahn liess beide Briefe unbeantwortet - und sein Kollege Tanner traf sich weiter mit der ehemaligen Patientin. Darauf angesprochen, sagt Müller-Spahn heute: «Die Klinikleitung ist nicht untätig geblieben. Ich habe den Spitaldirektor über die Vorwürfe in Kenntnis gesetzt, der seinerseits das Gesundheitsdepartement informierte.» Doch unbeantwortet lässt Müller-Spahn die Frage, ob und wann er Tanner mit den Vorwürfen konfrontierte.

Erst auf Druck von Ehemann Weber leitete das Sanitätsdepartement ein aufsichtsrechtliches Verfahren ein und beauftragte die Klinik, den Fall selbst zu untersuchen. Zuerst erzählte Elvira Weber nichts von Tanners Verfehlungen. «Er hatte mich zuvor angefleht, nichts zu sagen.» Dann, in einem zweiten Gespräch am 6. Februar 2003, erwähnte sie zwar keine sexuellen Handlungen, doch: Tanner habe sie in seinem Dienstzimmer «auf die Wange geküsst und umarmt». Später hätten sie sich «in regelmässigen Abständen in der Stadt getroffen» - laut Hans Kurt, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, sind dies «klare Grenzverletzungen». Eine Woche später verkündete der damalige Klinik-Verwaltungsdirektor Fritz Jenny, heute Leiter des Basler Bürgerspitals, das Resultat der internen Untersuchung: Es liege «weder ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vor», noch seien gegen Tanner «personalrechtliche Schritte einzuleiten».

Dieser Entscheid wurde vom verantwortlichen Sanitätsdepartement gedeckt. Am 20. Februar 2003 erklärte Urs Höchle, Leiter des Rechtsdienstes, unbeirrt, der Fall sei von der Klinik «ordentlich geprüft und abgeschlossen» worden und damit für das Departement «erledigt». Höchle wusste zu diesem Zeitpunkt von den möglichen Verfehlungen Tanners - er hatte von der Klinik die Notiz mit den Aussagen der Patientin erhalten, wonach Tanner sie in der Klinik geküsst hatte. Vom Beobachter auf die eindeutigen Aussagen von Ehemann und Opfer angesprochen, sagt Departementsleiter Philipp Waibel, man sei «den Pflichten nachgekommen» - mehr nicht.

Eine bequeme Lösung

Am 28. Februar 2003 wurde Tanner frühpensioniert - eine bequeme Möglichkeit, den unliebsamen Fall loszuwerden. Basels Gesamtregierungsrat hielt in einem Beschluss am 27. September 2005 unter anderem fest: «Herr Professor Tanner befindet sich im Ruhestand. Deshalb ist kein aufsichtsrechtliches oder personalrechtliches Verfahren mehr möglich.» Der Psychiater war um Sanktionen herumgekommen - und Basels Elite um eine Sex-Affäre. Wer aber ist für die Pensionierung verantwortlich? Franz Müller-Spahn, ärztlicher Direktor, weist jede Schuld von sich: «Die vorzeitige Pensionierung war in keiner Weise mit mir abgesprochen, Tanner hat die Spitalleitung lediglich über die Pensionierung informiert.»

Gemäss damaliger Praxis und heutiger einschlägiger Verordnung hat CVP-Regierungsrat Carlo Conti, bereits seinerzeit Vorsteher des Sanitätsdepartements, die Frühpensionierung von Tanner abgesegnet. Ob Tanner die volle oder eine gekürzte Pension erhielt, darüber hüllt sich das Departement in Schweigen.

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