Als Sozialhilfeempfänger Peter B. (Name der Redaktion bekannt) vom Sozialamt vorgeladen wurde, legte ihm seine Betreuerin eine Vollmacht auf den Tisch, die er sofort unterschreiben sollte. Das Amt verlangt nicht nur ein Auskunftsrecht bei Banken, Gemeinden, Amtsstellen, Versicherungen, Gerichten, sondern auch bei «Drittpersonen». Ein regelrechter Freipass - und erst noch ohne Befristung: Das Amt kann Auskunft über jahrealte Bank- und Geschäftsdaten einholen, und dies selbst dann noch, wenn Peter B. schon längst keine Sozialhilfe mehr beziehen würde. «Wer Sozialhilfe will, muss seine Mittellosigkeit lückenlos belegen können», rechtfertigt Isabel Garcia, Mediensprecherin der Sozialen Dienste Zürich, das Vorgehen

Unterschrift verweigert
Walter Schmid, Präsident der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe, ist nicht einverstanden: «Eine Vollmacht muss immer verhältnismässig sein, sich also auf eine Zeitspanne und einzelne Geschäfte beschränken.»

Sozialhilfebezüger Peter B. weigerte sich zu unterschreiben. «Ich habe nichts dagegen, wenn ich überprüft werde, aber eine solche Generalvollmacht ist unverhältnismässig. Selbst ein Verbrecher hat Anspruch auf mehr Datenschutz», ärgert er sich. Am meisten stört ihn, dass er praktisch zur Unterschrift gezwungen wird, denn verweigert er diese, droht ihm eine Kürzung oder gar Einstellung der Sozialhilfe (siehe Artikel zum Thema «Sozialdetektive: Kommen jetzt die Bauernopfer?»). Als er sich erklären wollte, wurde er nicht angehört. Nun hat sich der Stadtzürcher Datenschützer Marcel Studer eingeschaltet. Das Sozialamt muss begründen, weshalb es eine so umfassende Vollmacht braucht. In der Zwischenzeit wird Peter B. keine entsprechenden Vollmachten unterzeichnen.