Am Mittwoch, dem 20. April 2005, übergibt Soraya Wernli der Polizei den Schlüssel fürs Bankschliessfach 0206-00S20363. Er ist in eine Plastikhülle eingeschweisst, liegt da auf dem Tresen der UBS am Zürcher Paradeplatz, nie benutzt. Im Schliessfach warten 16 kleine Pulverflaschen Natriumpentobarbital, NaP, wie es Insider nennen. Das Gift zum Sterben. Es ist die Hälfte des Vorrats der Sterbehilfeorganisation Dignitas, deren stellvertretende Geschäftsführerin Wernli fast zwei Jahre lang war. «Die andere Hälfte lagert zu Hause bei Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli», sagt Wernli dem Kriminalpolizisten, der sie begleitet. Doch niemand holt den Rest. Bis heute nicht, obwohl der Besitz strafbar ist. Damit endet Wernlis Doppelrolle als Sterbebegleiterin und Informantin der Polizei, und es beginnt der Kampf gegen behördliche Untätigkeit.

Die abenteuerliche Geschichte nimmt im Jahr 2002 ihren Anfang. Damals fragt Minelli seinen langjährigen Freund Kurt Wernli und dessen Ehefrau Soraya, ob sie bei Dignitas arbeiten möchten. Er suche fähige Leute, denen er die Organisation später auch übergeben könne. Beide sind qualifizierte Heimleiter mit Ausbildung in der Pflege. Das Ehepaar Wernli schaut sich die Organisation an und steigt ein - Kurt Wernli als zweites Aktivmitglied des Vereins Dignitas und Soraya Wernli als stellvertretende Geschäftsführerin. Doch stellen sie eine Bedingung: Es dürfen weder Sterbebegleitungen von Ehepaaren noch von psychisch Kranken gemacht werden. «Es darf nicht sein, dass ein gesunder Ehepartner aus Liebe dem Sterbenden in den Tod folgt», begründet Wernli diese Haltung. Und psychisch Kranke möchten sich oft aus einem vorübergehenden oder behandelbaren Leiden heraus das Leben nehmen. Für eine seriöse Abklärung brauche es Fachärzte, eine Ethikkommission und Zeit.

Das gute Gewissen der Sterbehilfe
Anfang 2003 tritt Wernli ihre Stelle bei Dignitas an. Sie holt Sterbewillige am Flughafen ab, teilt ihnen Begleiter zu, begleitet selbst Menschen in den Tod und regelt den Kontakt mit Ärzten und Behörden. «Am Anfang war ich absolut überzeugt, eine gute Sache zu unterstützen», sagt sie. «Sind Menschen so schwer krank, dass sie bald sterben werden und nur noch leiden, sollen sie ihrem Leben selbst ein Ende setzen dürfen.» Wo sie Missstände sieht, greift die damals 46-jährige Frau ein. So setzt Wernli durch, dass Sterbewillige aus dem Ausland mindestens eine Nacht auf Schweizer Boden verbringen müssen, und sie entlässt Sterbebegleiter, deren Arbeit mangelhaft ist.

Die Aargauer Behörden ziehen am selben Strick: So untersagt das Gesundheitsdepartement Dignitas-Arzt O. M. (Name der Redaktion bekannt), NaP zu verschreiben. Grund: M. hat solche Rezepte auch psychisch Kranken ausgestellt, ohne deren Gesundheitszustand und Todeswunsch sorgfältig abzuklären. In der Schweiz darf man jemandem zwar helfen, sich selbst das Leben zu nehmen (passive Sterbehilfe), doch braucht es das Rezept eines Arztes, um das tödliche NaP beziehen zu können. Er darf es nur ausstellen, wenn der Sterbewillige urteilsfähig ist, über längere Zeit den Todeswunsch äussert und unheilbar krank ist oder schwere psychische Probleme hat. Dignitas arbeitet deshalb mit einzelnen Ärzten zusammen, die Sterbehilfe in ähnlich weit gehender Weise bejahen wie die Organisation selbst.

Todeskampf dauerte 50 Stunden
Der Aargauer Entscheid macht Wernli Mut, bei Dignitas weiter für Verbesserungen zu sorgen, doch schon bald merkt sie, dass ihre Möglichkeiten begrenzt sind. Ein Sterbebegleiter erzählt ihr, dass er erlebt habe, wie ein Arzt im Frühling 2003 im Sterbezimmer an der Zürcher Gertrudstrasse NaP gespritzt habe - ein Fall von illegaler aktiver Sterbehilfe also. Darauf habe sie Dignitas-Chef Minelli eine Selbstanzeige vorgeschlagen, sagt Wernli. Doch dieser habe nichts davon wissen wollen. Sie habe zudem im Dignitas-Computer eine Liste von psychisch Kranken entdeckt, die Minelli für Sterbebegleitungen vorgesehen habe. «Ich realisierte, dass er hinter meinem Rücken Dinge tut, die klar der Bedingung widersprachen, die ich bei meiner Anstellung gestellt hatte.» Sie gibt der Polizei einen ersten Tipp, dass Dignitas für bereits Verstorbene Rezepte einlöst und NaP hortet. Die Polizei leitet ein Strafverfahren wegen illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln gegen Minelli und Wernli ein.

Anfang August 2004 erlebt Wernli im Sterbezimmer von Dignitas ein Drama. Ein Mann leidet mehr als 50 Stunden lang, obwohl er das NaP eingenommen hat. Sie beschliesst zusammen mit den Angehörigen eine Einweisung ins Triemli-Spital und ruft Minelli. Dieser sei mit einer Einweisung nur einverstanden gewesen, wenn die Angehörigen die Kosten dafür übernommen hätten. Die Söhne hätten protestiert. «Darauf hat Minelli versucht, zuerst die Angehörigen, dann mich zu überzeugen, das NaP zu spritzen», sagt Wernli. Sie habe sich geweigert, aber noch eine NaP-Reserve bereitgestellt und sei nach Hause gefahren. Der verantwortliche Sterbebegleiter habe wieder übernommen, und vier Stunden später habe sie die Nachricht erhalten, dass der Mann gestorben sei.

So gibt es Soraya Wernli auch der Kriminalpolizei auf dem Posten in Zürich-Wiedikon zu Protokoll. Am 13. August 2004. Es sollte zweieinhalb Jahre dauern, bis die Staatsanwaltschaft erste Schritte einleitet, um wegen Verdachts auf aktive Sterbehilfe zu ermitteln.

Ein Deckname für die Informantin
Nach diesem Erlebnis will Wernli kündigen. «Doch der Kriminalbeamte sagte mir, ich solle bleiben, wenn ich mithelfen wolle, die Zustände für Sterbewillige bei Dignitas zu verbessern.» Wernli wird eine Informantin der Polizei, erhält einen Decknamen und die Handynummer eines Kontaktmanns, den sie wiederholt an wechselnden Orten trifft. Von da an ist die Kriminalpolizei gut informiert über alles, was bei Dignitas läuft, denn Wernli kopiert Dokumente und gibt regelmässig Aussagen zu Protokoll. Ihr Mann, Minellis langjähriger Freund, zweifelt vorerst an den Erzählungen seiner Frau, ändert aber seine Meinung, als sich die Vorfälle häufen.

Bei Dignitas bemüht sich Soraya Wernli weiter um Verbesserungen. Auf Anraten der Polizei führt sie zum Beispiel ein, dass jeder Freitod mit Videokamera aufgezeichnet wird. Bald zerbricht sie aber an der Doppelrolle. «Als ich realisierte, dass ich Missstände nicht verhindern konnte, hielt ich es nicht mehr aus.» So habe sie erfahren, dass hinter ihrem Rücken auch Ehepaare mit Hilfe von Dignitas aus dem Leben geschieden sind. «Ich begleitete zusammen mit einer Kollegin eine schwer kranke Frau in den Tod und ging danach heim. Wenige Stunden später hat aber diese Kollegin zusammen mit einem andern Begleiter dem Ehemann der schwer kranken Frau beim Sterben assistiert.»

Im Februar 2005 kündigt Wernli fristlos, geht zum Zürcher Oberstaatsanwalt Andreas Brunner und verlangt, dass endlich etwas gemacht werde gegen die Zustände bei Dignitas. Alle nötigen Informationen seien der Kriminalpolizei bekannt, auch für ein Strafverfahren wegen aktiver Sterbehilfe. Sie habe ihren Teil beigetragen, jetzt sei es an den Behörden zu handeln. Doch es passiert immer noch nichts. Auch als sie der Polizei das Schliessfach der UBS mit den NaP-Reserven zugänglich macht.

Alle hören zu, niemand reagiert
Wernli muss nun zuerst ihre eigene Existenz sichern. Beim Arbeitsamt erfährt sie, dass sie von Minelli nicht als Arbeitnehmerin angestellt, sondern als Selbstständige gemeldet war. Das heisst: kein Arbeitslosengeld. Das Ehepaar Wernli verkauft seine Harley-Davidson und eine Parzelle Land, um sich nicht zu verschulden. Das Weihnachtsessen 2005 zahlt die Tochter.

Wernli erstreitet das Arbeitslosengeld vor Gericht: Im Mai 2006 spricht ihr die zuständige Aargauer Beschwerdeinstanz rückwirkend Taggeld zu. Darauf veranlasst Wernli, dass die Zürcher Ausgleichskasse alle Angestellten von Dignitas untersucht. Fazit: Minelli muss für fünf Jahre AHV, IV und Arbeitslosenversicherungsbeiträge nachzahlen.

Auch sonst bleibt Wernli hartnäckig: Sie schildert der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften ihre Erlebnisse, mailt an den Direktor des Bundesamts für Justiz, wird von der Bundesanwaltschaft empfangen und spricht mit einem Nationalrat. Überall hört man ihr zu, sagt aber, man könne nichts unternehmen, weil nur der Kanton zuständig sei.

«Die Untätigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich kann ich nicht verstehen. Die wissen alles seit Jahren, unternehmen aber nichts», empört sich Wernli. Im März 2006 wird sogar das Strafverfahren gegen Minelli und Wernli wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln eingestellt. Begründung: Polizei und Staatsanwaltschaft hätten die Praxis jahrelang toleriert, deshalb könne man jetzt nichts machen. Rechtsanwalt Minelli könne sich auf Verbotsirrtum berufen. Horte er aber in Zukunft Reserven, müsse er mit einem Strafverfahren rechnen. Gleichzeitig wurde Minelli angewiesen, allfällige NaP-Vorräte herauszurücken.

Warum diese Untätigkeit?
Im August reicht Wernli Strafanzeige gegen Minelli ein. Anhand der Kontrollliste einer Apotheke kann sie belegen, dass Dignitas trotz dem Entscheid der Staatsanwaltschaft wieder ein NaP-Rezept erst nach dem Tod der Person eingelöst hat. «Doch auch hier beantragt der zuständige Staatsanwalt eine Einstellung des Verfahrens», fasst Wernli ein kürzlich geführtes Telefongespräch mit ihm zusammen. Von den Strafbehörden werde sie nicht ernst genommen.

Ernst genommen wird Wernli aber von der Nationalen Ethikkommission, die sie zu einem Hearing einlädt, an dem Sorgfaltskriterien im Umgang mit Suizidbeihilfe erarbeitet werden. Pikant: Auch Oberstaatsanwalt Brunner sitzt in dieser Arbeitsgruppe und erhält das Protokoll, in dem Wernli erneut einen Fall von aktiver Sterbehilfe schildert.

Ernst genommen wird sie auch vom Zürcher Kantonsarzt Ulrich Gabathuler. Wernli meldet ihm Dignitas-Arzt H. S. (Name der Redaktion bekannt), der NaP-Rezepte für Sterbewillige ausstelle, obwohl er dafür keine Bewilligung habe. Einen Monat später ist der Arzt gesperrt.

In die Arbeit der Zürcher Staatsanwaltschaft scheint hingegen erst Bewegung zu kommen, als Wernli öffentlich in der Sendung «Rundschau» des Schweizer Fernsehens von ihren Erlebnissen erzählt. Dann leitet die Zürcher Staatsanwaltschaft erste Schritte zu Ermittlungen wegen aktiver Sterbehilfe ein - zweieinhalb Jahre nach Protokollierung des Vorfalls durch die Kriminalpolizei und zwei Jahre nach persönlicher Vorsprache Wernlis bei Oberstaatsanwalt Brunner. Auf die lange Untätigkeit angesprochen, meint dieser: «Es laufen Abklärungen zu all diesen Fragen.»

Dignitas-Chef: Nichts Illegales
Rechtsanwalt Ludwig A. Minelli, Gründer und Chef von Dignitas, bestreitet, dass bei Dignitas je eine aktive Sterbehilfe vorgenommen worden sei. Auch im von Soraya Wernli geschilderten Fall von Anfang August 2004, bei dem ein Sterbewilliger nach der Einnahme von NaP während Stunden nicht verstarb, sei der Tod ohne aktive Hilfe eingetreten. «Nach Rücksprache mit der Sterbehilfeorganisation Exit haben wir den Bewusstlosen auf die rechte Seite gelagert, worauf das Mitglied verstorben ist», schreibt Minelli. Er habe Soraya Wernli auch nicht überzeugen wollen, das NaP zu spritzen. «Auch wenn Angehörige fragen, ob es denn nicht möglich wäre, mit einer Spritze nachzuhelfen, erklären wir immer wieder, dass das schweizerische Recht dies nicht zulässt, sondern dass dies ein Tötungsdelikt darstellen würde.»

«Keine Giftreserven mehr»
Wernlis Entrüstung darüber, dass hinter ihrem Rücken auch Ehepaare in den Tod begleitet worden seien, versteht Minelli nicht. «Das kommt sowohl bei Exit wie bei Dignitas immer wieder - sehr selten - vor.» Es sei weder damals noch heute üblich, dass alle Begleiter über sämtliche Vorgänge informiert werden. Zum Vorwurf, Dignitas horte illegal Reserven von Natriumpentobarbital (NaP), meint Minelli: «Dignitas hat schon vor dem Eingang der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom März 2006 keine NaP-Reserven mehr gehabt.»

Rechtsanwalt Ludwig Minelli vermutet, dass sich Soraya Wernli vom Zürcher Oberstaatsanwalt Andreas Brunner instrumentalisieren lasse, um in den Medien eine Kampagne gegen Dignitas zu führen. «Oberstaatsanwalt Brunner versucht, die Mitglieder der zuständigen Parlamente zu verunsichern, damit seine Idee, es müssten neue gesetzliche Normen geschaffen werden, durchgesetzt werden kann.»

Soraya Wernli habe keinerlei Kenntnis von den aktuellen Vorgängen bei Dignitas, weil sie «seit Spätwinter 2005» nicht mehr dort arbeite. «Sie hat seinerzeit ihre Mitarbeit von einer Sekunde auf die andere hingeworfen, ohne mir bis heute je auch nur ein Wort darüber gesagt oder geschrieben zu haben, welches die Gründe gewesen sind.»