Henriette Haas ist bei der Ehrenrettung ihres Grossvaters vielleicht zu weit gegangen. Die Universität Zürich prüft deshalb rechtliche Schritte gegen sie. Seit ihrem letzten Artikel steht der Vorwurf eines «Fehlverhaltens in der Wissenschaft» im Raum. 

Dass die Universität eine Professorin, die im eigenen Haus unterrichtet, allenfalls juristisch belangen will, ist ein neuer Tiefpunkt in einem wüsten Streit. Einem Streit, der bereits seit vier Jahren hinter verschlossenen Türen tobt. Er dreht sich um die eigene Vergangenheit. Um die Theorie der sogenannten Rassenhygiene, die an der Universität Zürich gelehrt wurde. 

Im Zentrum der Auseinandersetzung steht Alfred Ernst, ein ehemaliger Rektor der Universität. Der Biologieprofessor war Gründungsmitglied einer Stiftung, die «Reformen zur Verbesserung der weissen Rasse» förderte. Das stand so in den Statuten. Von 1921 bis 1971. 

Alfred Ernst war im Vorstand dieser Stiftung in bester Zürcher Gesellschaft. Während seiner siebenundvierzig Jahre im Stiftungsrat sassen sechs Regierungsräte und vier weitere Uni-Rektoren mit ihm im Kuratorium. Die Männer verteilten das Geld der Julius-Klaus-Stiftung für «Vererbungsforschung, Sozialanthropologie und Rassenhygiene», lehnten aber Fördermassnahmen «zugunsten körperlich und geistig Minderwertiger» ab. Die Mitglieder der Stiftung waren keine Nazi-Sympathisanten, aber Schweizer Eugeniker. Eugeniker befürworten eine Erbgesundheitslehre, die etwa «erblich Minderwertige» sterilisieren oder kastrieren will. In der Schweiz wurde dies unter Zwang bis 1987 praktiziert Zwangssterilisation Schweiz verweigert Wiedergutmachung

Anzeige gegen ehemaligen Doktoranden

Pascal Germann beschrieb die Stiftungstätigkeit in seiner Doktorarbeit «Laboratorien der Vererbung». 2016 zeichnete die Universität Zürich seine «herausragende Studie» mit dem Jahrespreis aus. 2017 lobte die NZZ ihren «nüchternen Ton». 2018 zeigte Henriette Haas den Historiker bei der Universitätsleitung an. Wegen «Unlauterkeit in der Wissenschaft». Acht andere Nachkommen unterschrieben später die Klage. Historiker Germann habe in seiner Arbeit Daten verfälscht, weggelassen oder willkürlich interpretiert und damit den Ruf von Alfred Ernst geschädigt, kritisierte Enkelin Haas per Anwalt. 

Henriette Haas ist Dozentin für forensische Psychologie an der Universität Zürich und zählt Richterinnen und Staatsanwälte zu ihren Studierenden. Die Titularprofessorin lehrt, wie glaubwürdig die Aussagen von Tatverdächtigen sind. Vor rund vier Jahren fand Henriette Haas eine zweite Berufung: den Kampf gegen alle, die über ihren Grossvater anders urteilen als sie. Ihre letzten drei Publikationen drehen sich nur darum. Gegen den wissenschaftlichen Befund, dass ihr Grossvater ein Rassenhygieniker gewesen sei, tritt die Professorin seither mit Anwaltsschreiben, Aufsätzen und Archivfundstücken an. 

Sie stört offenbar, dass Germann in seiner Doktorarbeit schreibt, Alfred Ernst habe sich im Zweiten Weltkrieg für die wissenschaftlichen Ambitionen der Achsenmächte Deutschland und Italien einspannen lassen. So sei er dafür gewesen, einen Wissenschaftskongress 1942 in Rom abzuhalten, während seine schwedischen und norwegischen Kollegen dies abgelehnt hätten. Oder er habe sich 1943 bei einer überzeugten Nationalsozialistin beklagt, dass in der Schweiz «allen eugenischen Bestrebungen grosse Hindernisse» entgegenstünden. 

«Ich dachte, ich sei in einem Kafka-Roman»

Die Universität Zürich nahm die Anschuldigungen von Henriette Haas ernst. Sie schrieb Pascal Germann im Mai 2018: «Gestützt auf die vorgebrachten Vorwürfe hat die Universitätsleitung beschlossen, gegen Sie ein Verfahren zur Abklärung des Verdachts auf wissenschaftliche Unlauterkeit einzuleiten.» Nur wenige Wochen blieben Germann für eine Entgegnung. «Ich dachte, ich sei in einem Kafka-Roman», sagt er heute. 

«Frau Haas hat Unwahrheiten verbreitet, die sie später teilweise von sich aus wieder zurückgenommen hat», so Germann. Mit scharfer Kritik in einer Debatte müsse man als Historiker leben, dünnhäutig dürfe man nicht sein. «Aber das war eine andere Liga. Mit einem Anwalt sowie falschen und rufschädigenden Anschuldigungen gegen einen Nachwuchsforscher vorzugehen, stellt die Freiheit der Forschung in Frage.»

Haas warf Germann vor, einen Hexenprozess gegen ihren Grossvater zu veranstalten. Wahrheitswidrig habe er den Eindruck verbreitet, Alfred Ernst sei ein deutschnational orientierter Rassist gewesen «mit kolonialer Ausbeuter-Mentalität, von Arier-Dünkel besessen und jahrzehntelang mit Nazi-Grössen eng befreundet». Germann betont, dass solche Aussagen zu Alfred Ernst in seiner Studie nicht vorkommen würden. In der Tat beschreibt Pascal Germann den Botaniker Ernst als Opportunisten, der in seinen Briefen an Nazi-Forschungskollegen «keine politischen Sympathien» äusserte.

«Keinerlei Anhaltspunkte für wissenschaftlich unlauteres Verhalten»

Haas verfasste dennoch eine «Richtigstellung», die sie selbst dem Nationalfonds schickte, der Germann Forschungsgelder bewilligt hatte. Versuchte, in Fachzeitschriften Artikel über Germanns angebliche Fehler zu publizieren, während das Verfahren noch am Laufen war. Sechs Geschichtsprofessoren wehrten sich in einem Brief für Pascal Germann. Der Rektor der Universität Zürich ermahnte Henriette Haas.

Schliesslich kam der Wiener Geschichtsprofessor Mitchell Ash im Auftrag der Universität Zürich zum Schluss, dass es «keinerlei Anhaltspunkte für ein wissenschaftlich unlauteres Verhalten» gäbe. Die Vorwürfe von Frau Haas seien «eine Mischung von Entstellungen, Unterstellungen und sachlichen Fehlern», heisst es im Gutachten. Der Rektor verschickte Briefe an Fachkreise, um die Anschuldigungen gegen Germann aus der Welt zu schaffen. Henriette Haas liess nicht locker.

Ein Rundumschlag

In ihrem jüngsten Aufsatz für die Online-Zeitschrift «Medialex» beschreibt sie die Schweizerische Gesellschaft für Geschichte als Organisation, die Beihilfe zur Geschichtsverfälschung leiste mit einem «Sonderrecht auf falsche Behauptungen». Henriette Haas erweckt darin zudem den Eindruck, Pascal Germanns Studie sei wenig objektiv. Dass ein Gutachten ihre Anschuldigungen widerlegt hat, verschweigt sie hingegen. Die Online-Zeitschrift musste auf Betreiben der Universität im Nachhinein einen Hinweis auf das entlastende Gutachten platzieren. Die Universität werde zudem juristische Schritte prüfen, sagt eine Sprecherin.

Den Rundumschlag der Psychologin Haas bezeichnet Geschichtsprofessor Sacha Zala als «abstrus» und «unlogisch». Zala präsidiert die Schweizerische Gesellschaft für Geschichte, von der Henriette Haas behauptet, sie verführe die Studierenden dazu, «unbelegte Befunde» zu veröffentlichen, da die Gesellschaft bloss einen schwammigen Ethik-Kodex habe.

Im Kodex steht unter anderem, Historikerinnen und Historiker müssten wissenschaftlich einwandfrei arbeiten und sachlich bleiben. Haas verdrehe den Kodex in sein Gegenteil, sagt Zala. «Wie wenn jemand sagen würde, die Zehn Gebote der Bibel animierten zum Diebstahl.»

«Wenn Nachfahren so vorgehen, ist das schädlich für die Forschung und einschüchternd für Nachwuchswissenschaftler.»

Prof. Dr. Sacha Zala, Präsident Schweizerische Gesellschaft für Geschichte

Sacha Zala kritisiert auch die Anzeige von Henriette Haas gegen Pascal Germann. «Weil sie mit den Thesen seiner Doktorarbeit nicht einverstanden war, behauptete sie, er habe Daten manipuliert.» Das sei ein schwerer Vorwurf gegen einen Wissenschaftler. Henriette Haas verwechsle die juristische Beweisführung mit der historischen Argumentation. Die Geschichtswissenschaft kenne eine wesentlich weiter gefasste Auslegung der Quellen als die strikte juristische Beweisführung. Schliesslich schickten Historiker auch keine Menschen ins Gefängnis. 

Die Debatte über die Interpretation von Quellen sei wichtig und dürfe hart geführt werden. «Es ist aber bedenklich, wenn jemand von Datenmanipulation spricht, ohne dass es diese gibt, um eine quellengestützte Aussage über den eigenen Grossvater zu verhindern», sagt Sacha Zala. «Wenn Nachfahren so vorgehen, ist das schädlich für die Forschung und einschüchternd für Nachwuchswissenschaftler.»

Das sagt Haas

Henriette Haas schreibt dem Beobachter, sie könne nicht akzeptieren, wie die Universität das Verfahren wegen Unlauterkeit gegen Germann durchgeführt habe. Sie sei weder angehört worden, noch habe sie Rekurs gegen die Verfahrenseinstellung einlegen können. Das «angebliche Gutachten» der Universität sei unwissenschaftlich, lückenhaft und möglicherweise parteiisch. Ihre Kritik sei nie konkret geprüft worden. 

Eine Kampagne habe sie nie gegen Pascal Germann geführt und auch seinen Ruf nie geschädigt. In ihrem jüngsten Artikel habe sie nicht den Eindruck erweckt, Germann habe unsachlich gearbeitet. Sie habe darin auch kein «Gutachten» unterschlagen, sondern einfach ein veraltetes «Schriftstück» nicht berücksichtigt, das «eine Meinung» sei, die vielen heute bekannten Tatsachen widerspreche. 

Henriette Haas will nun mit Dokumenten belegen, dass ihr Grossvater kein Rassenhygieniker war – trotz seiner Funktion in einer Stiftung für Rassenhygiene während eines halben Jahrhunderts. Sie sei nicht auf die Ehre ihres Grossvaters fixiert, schreibt Haas. Es gehe ihr auch um andere Wissenschaftler, die in die Nähe des Nationalsozialismus gerückt würden. Im Deutschen Bundesarchiv in Berlin hat sie ein ein Dokument der Nazis von 1941 entdeckt, in dem ihr Grossvater als «deutschfeindlich» bezeichnet wird. Dies belege einwandfrei, dass er kein Nazi-Freund war. Allerdings hat Pascal Germann das in seiner Doktorarbeit auch nicht behauptet. 

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