Ob man eine weisse Weste hat, entscheidet sich heute im Internet. Anwälte versuchen darum, kritische Einträge zu beseitigen. Für Aktienverkäufer G. P. putzt der Zürcher Medienanwalt Christoph Born.

Er will Spuren tilgen, die zum Beobachter-Artikel «Die Trickser» (2012) führen; Thema: Machenschaften einer Truppe um den deutschen Aktienverkäufer Jürgen Käfer. Dieser sitzt seit Monaten in Haft und wird sich in Zug wegen gewerbemässigen Betrugs verantworten müssen. Ein entsprechendes Verfahren läuft auch gegen einen seiner Chefverkäufer – G. P.. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.

Es geht um Millionenverluste von über 400 Geschädigten. Sie investierten in Firmen, die sich als wertlose Kulissen entpuppten.

Klage gegen Beobachter

Anwalt Born, bekannt als Berater der «NZZ am Sonntag», klagte gegen den Beobachter und forderte das Löschen von P.s Namen. Ein untauglicher Versuch. P. war kurz vor Publikation des Artikels in Deutschland wegen Wirtschaftsdelikten verurteilt worden. P. zog die Klage zurück und übernahm die Gerichts- und Parteikosten. Laut einer Vereinbarung muss der Beobachter am Artikel auch nichts ändern, solange P. im Zuger Verfahren nicht freigesprochen oder dieses eingestellt wird.

Um seinen Mandanten dennoch reinzuwaschen, geht Born nun gegen Dritte vor, die auf den Artikel verweisen. Dieser enthalte «diverse Persönlichkeitsverletzungen», behauptet er erneut und fordert von einer Interessengemeinschaft von Opfern eines Hochstaplers, den Artikel zu entfernen. Born argumentiert, man könne eben gegen jeden vorgehen, der einen Bericht verbreite, nicht nur gegen den Verfasser. Juristisch hat er wohl recht. Richtiger wird sein Vorwurf deswegen nicht.