Der Antrag des Appenzeller Kleinunternehmers Hans Maurer bei der schweizerischen Heilmittelkontrollstelle Swissmedic war wohl etwas zu ehrgeizig: Gestützt auf wissenschaftliche Versuche, beantragte Maurers Firma Steviasol AG, die südamerikanische Pflanze Stevia mit ihrer seit Jahrhunderten bekannten Süsskraft als Heilmittel mit dem Zusatz «orale Mundspülung» zuzulassen. Maurer blitzte ab - auch vor Bundesgericht. Die Wirksamkeit von Stevia sei wissenschaftlich zu wenig abgestützt, hiess es. Die Folge: Hans Maurer musste die Produktion einstellen, sein Steviaextrakt ist nicht mehr erhältlich.

Für die Mundhygiene wäre Stevia allerdings kaum ein Renner geworden. Denn gefragt ist das Produkt wegen seiner Süsskraft: Das Extrakt der Stevia rebaudiana ist bis zu 300-mal stärker als Zucker.

Als Badezusatz getarnt
Aber: Auch als Lebensmittel ist Stevia nicht zugelassen. «In der Schweiz ist der Verkauf von Steviaprodukten verboten», sagt die beim Bundesamt für Gesundheit zuständige Elisabeth Nellen-Regli. Die Inhaltsstoffe der Pflanze seien wissenschaftlich zu wenig erforscht, es sei nicht auszuschliessen, dass Stevia die Gesundheit der Konsumenten gefährden könnte. «Erlaubt sind in der Schweiz nur Steviablätter als Zusatz in Kräutertee.» Ungeachtet aller behördlichen Anweisungen ist das kalorienarme Süssmittel aber teilweise weiterhin in Drogerien und Apotheken erhältlich. Ebenso in Teeläden und Internetshops. Um sich nicht gleich auf den ersten Blick strafbar zu machen, steht auf der Verpackung zum Beispiel «Kräuterextrakt zum Süssen» oder der phantasievolle Hinweis «Badezusatz» oder «als Lebensmittel nicht geeignet».

Für den belgischen Biologieprofessor Jan Geuns ist die Situation absurd: «Stevia ist als Süssstoff völlig unbedenklich», sagt er. Geuns gilt international als Kapazität auf diesem Gebiet. «Forscher aus mehreren Ländern kamen in einer Vielzahl von Tier- und Humanstudien zum Schluss, dass der Stoff Steviosid weder krebserregend ist noch Auswirkungen auf die Fortpflanzungsfähigkeit hat.» Geuns war noch vor zehn Jahren mit einem Zulassungsgesuch in der EU mangels wissenschaftlicher Daten abgeblitzt. In den letzten Jahren hat er selbst mehrere aufwendige Studien erstellt. Geuns: «Tierversuche ergaben, dass sich Steviosid bei Brustkrebs und bei Hautkrebs sogar hemmend auf die Bildung von Tumoren auswirkt.» Jetzt hat er bei der EU erneut ein Zulassungsgesuch als neues Lebensmittel deponiert.

Möglich, dass schon in absehbarer Zeit die Anweisungen aus Bundesbern Makulatur sind. Denn international ist Bewegung in die Diskussion um Stevia gekommen: Australien und Neuseeland bereiten derzeit die Zulassung des pflanzlichen Stoffs vor, in Japan, Korea, Malaysia, Brasilien, Paraguay, Mexiko und Israel ist Stevia teils seit Jahrzehnten erlaubt und vor allem weit verbreitet. Zudem hat der Getränkekonzern Coca-Cola in den USA erst kürzlich eine ganze Reihe von Patentanträgen eingereicht, die auf dem Süssstoff des südamerikanischen Krauts basieren. Aufgrund der internationalen Entwicklung prophezeit sogar Elisabeth Nellen vom Bundesamt für Gesundheit: «Sobald Stevia in der EU zugelassen ist, wird der Süssstoff auch in der Schweiz freigegeben.»

Vorerst hingegen üben sich einzelne Kantonschemiker noch in Aktionismus. Im freiburgischen Sugiez etwa stand neulich die Kantonspolizei vor der Haustür von Umberto Leonetti. Er hatte ein neues Erfrischungsgetränk lanciert, das Stevia enthält. Der Anteil des Süssstoffs bewegt sich gerade mal im Promillebereich. Trotzdem ist nach den ersten 3000 Flaschen vorläufig Schluss. Noch unklar ist, ob Leonetti mit einer Busse oder einem Strafverfahren rechnen muss.