«Verwahrter im Urlaub rückfällig», titelt die «NZZ am Sonntag» am 20. August. Danach geht die Post ab. Tagelang ist der Fall des verwahrten Mehrfachvergewaltigers A. G. in den Schlagzeilen. Der «Blick» schreibt von «Justiz-Irrsinn» sowie «Supergau bei der Zürcher Justiz» und zitiert die Mutter von G. mit dem Satz: «Sperrt ihn für immer weg!» Der Verwahrte soll auf unbegleitetem Hafturlaub versucht haben, eine Prostituierte sexuell zu nötigen. Soll.

In Tat und Wahrheit ist völlig unklar, ob der Vergewaltiger im Urlaub rückfällig geworden ist. Einiges spricht sogar dagegen: Die Prostituierte verzichtet nämlich auf einen Strafantrag. Im laufenden Strafverfahren behaupte sie nicht, dass G. versucht habe, sie sexuell zu nötigen, so der Strafverteidiger des Verwahrten. Sein Klient bestreite zudem sämtliche Vorwürfe. «Die Vorverurteilungen von A. G. in den Medien sind unhaltbar und in ihrem Ausmass völlig aussergewöhnlich», kritisiert der Anwalt. Deshalb habe er im Namen seines Klienten zwei Beschwerden beim Presserat eingereicht.

Die Medienwalze hat trotzdem Folgen: Der Zürcher Justizdirektor Markus Notter streicht alle unbegleiteten Hafturlaube, auch jene von Verwahrten, die sich seit Jahren unbestritten korrekt verhalten haben. In einem kurzen Brief schreibt das zuständige Amt den Verwahrten, dass «Regierungsrat Notter aus aktuellem Anlass (Urlaubsmissbrauch eines Verwahrten)» die unbegleiteten Urlaube «per sofort und auf unbestimmte Zeit» sistiere. Notter hält es nicht einmal für nötig, den Betroffenen die Streichung des Urlaubs per Verfügung mitzuteilen, und beraubt sie damit von vornherein der Möglichkeit, den Entscheid anzufechten.

Auch inhaltlich ist die Massnahme problematisch: «Das ist eine illegale Kollektivsanktion», moniert die Luzerner Oberrichterin Marianne Heer. Der Zürcher Justizdirektor Markus Notter will zur ganzen Angelegenheit gegenüber dem Beobachter nicht Stellung nehmen.

Dieses aktuelle Beispiel zeigt etwas Grundsätzliches: Im Bereich der Verwahrung herrscht ein derart grosser öffentlicher Druck, dass selbst Regierungsräte rechtsstaatliche Prinzipien ritzen. Doch niemand empört sich, denn Verwahrte haben keine Lobby. Wer will sich schon für einen Mehrfachvergewaltiger einsetzen?

Seit 1993 wurden kaum mehr Verwahrte entlassen. Bestand für sie früher eine gewisse Hoffnung, eines Tages wieder freizukommen, sind sie heute faktisch lebenslänglich im Knast. Der Grund: Inzwischen herrscht in der Öffentlichkeit und in den Medien eine Null-Risiko-Mentalität. Dies gilt nicht nur für Hafturlaube, sondern auch für Entlassungen. Deshalb stieg die Zahl der Verwahrten von 78 im Jahr 1993 auf derzeit 165. Jährlich kommen durchschnittlich 15 neue Fälle dazu. Und praktisch keiner der Betroffenen kommt jemals mehr frei.

Der Fall Hauert und seine Folgen
Diese Entwicklung ist die Folge des Falls Hauert: Der Serienvergewaltiger und Doppelmörder Erich Hauert hatte 1993 auf Hafturlaub in Zollikerberg ZH die 20-jährige Pasquale Brumann ermordet. Unter dem Eindruck dieser Tat und weiterer Vorfälle nahmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger 2004 die Verwahrungsinitiative an. Die Verfassungsänderung sieht vor, dass nicht therapierbare, extrem gefährliche Straftäter lebenslang verwahrt werden.

Was für Schwerstverbrecher wie Hauert angemessen ist, hat nun aber Konsequenzen für alle Verwahrten. Nicht nur für Vergewaltiger und Mörder, sondern auch für Inhaftierte, die in ihrem Leben nie Gewalt angewendet haben. Allein in der Zürcher Strafanstalt Pöschwies sind fünf Diebe verwahrt. «Es handelt sich um Wiederholungstäter mit zahlreichen Rückfällen, bei denen die zuständigen Richter aufgrund der kriminellen Neigung eine Verwahrung als angemessen erachten», sagt Christian Zünd, Generalsekretär der Zürcher Justizdirektion. Die Frage bleibt, ob ein Dieb, auch wenn er rückfällig wird, für die Gesellschaft eine so grosse Gefahr darstellt, dass er für immer weggeschlossen bleiben soll.

In Deutschland wäre er nicht verwahrt
Auch der 53-jährige Kurt Papst (Name geändert) darf nun nicht mehr in den unbegleiteten Urlaub - «obwohl ich 102 unbegleitete Urlaube klaglos absolviert habe». Papst ist seit neun Jahren verwahrt und sitzt in Pöschwies ein. Der ehemalige Lastwagenchauffeur wurde über 20 Jahre hinweg wiederholt wegen Unzucht mit Kindern verurteilt und 1997 verwahrt. Mit Kindern - das heisst in seinem Fall mit 14- bis15-jährigen Knaben. Diese hat Papst weder zu sexuellen Handlungen gezwungen, noch hat er ihnen nachgestellt.

Mit der Verwahrung verhängten die Schweizer Richter über Papst die schwerste Massnahme, die denkbar ist. In Deutschland wäre er straflos geblieben oder mit bedingten Strafen davongekommen, da das Schutzalter dort wie in Österreich bei 14 Jahren liegt. «Viele Pädophile, die keine Gewalt anwenden, sitzen zu Unrecht in der Verwahrung», so Oberrichterin Marianne Heer. Für solche Täter gebe es neben einer angemessenen Strafe häufig mildere Massnahmen. Weil Pädophile über Monate mit ihren Opfern Kontakte aufbauen würden, hätten die Behörden Zeit zum Eingreifen: «Da könnten auch elektronische Fussfesseln und eine engmaschige Kontrolle Rückfälle verhindern».

Keine Chance auf Vollzugslockerungen
Kurt Papst hingegen sitzt ohne Hoffnung hinter Gittern. Sein Dilemma: Vollzugslockerungen gibt es nur bei Fortschritten in einer Therapie. Die Therapie wird aber durch den Psychiatrisch-Psychologischen Dienst (PPD) des Kantons Zürich durchgeführt. Dieser Dienst therapiert nicht nur, er entscheidet zugleich faktisch über die Vollzugslockerungen, weil dessen Therapieberichte vom Amt für Justizvollzug in der Regel übernommen werden. Papst konnte kein Vertrauen fassen zu Therapeuten, die später gleichzeitig über seine Gefährlichkeit oder Ungefährlichkeit befinden müssen.

Vertrauen hatte Papst einzig zu seiner ersten Therapeutin, doch diese musste den PPD zwei Jahre nach Beginn der Behandlung verlassen. Als er einen externen Therapeuten verlangte, wurde ihm dies verweigert. «Die Durchführung moderner deliktorientierter Therapien erfordert spezifische Ausbildungen und Qualifikationen», sagt Christian Zünd von der kantonalen Justizdirektion. Um eine einheitlich hohe Qualität der Therapien zu gewährleisten, sei in aller Regel der PPD zuständig - externe Therapeuten würden nur in Ausnahmefällen bewilligt.

Kurt Papst macht derzeit keine Therapie und ist somit ohne jede Hoffnung auf Vollzugslockerungen, obwohl der Zürcher Gerichtspsychiater Arnulf Möller 2001 längere Hafturlaube in seinem Fall als «vertretbar» bezeichnet hatte und der Sozialdienst der Strafanstalt Pöschwies sowie zwei Therapeuten der Strafanstalt Bostadel dies ebenfalls empfehlen.

54 Jahre lang verwahrt
Selbst Beurteilungen von Gerichtspsychiatern helfen Verwahrten heute also kaum mehr. So empfehlen zwei Gutachter, dem verwahrten Vergewaltiger Markus Wenger Vollzugslockerungen zu gewähren. Trotzdem sitzt er in der bernischen Strafanstalt Thorberg in Sicherheitshaft.

Dabei wäre die Gelegenheit günstig, im nächsten Jahr die 165 Verwahrten gründlich zu durchleuchten. Die Revision des Straf- und Massnahmenrechts, die Anfang 2007 in Kraft tritt, verlangt eine Überprüfung sämtlicher Verwahrungsfälle innerhalb von zwölf Monaten. Dies stellt die Vollzugsbehörden und Gerichte aber vor immense Probleme. Nur schon die Frage, wer all die nötigen Gutachten verfasst, ist ungelöst.

Derzeit gilt noch immer: Wer einmal verwahrt ist, kommt nicht mehr raus. Das musste auch Robert Wenger erfahren. Er war 54 Jahre lang verwahrt. 1945 hatte ihm ein Psychiater das Etikett «haltloser Psychopath, gemeingefährlich» verpasst. Alle späteren Therapeuten und Psychiater übernahmen diese Diagnose - teilweise schrieben sie sie wörtlich ab. Dabei hatte Wenger nur Vermögensdelikte begangen. Er galt als Vagant, den die Gesellschaft weggeschlossen haben wollte. Wenger kam erst 1999 aus der Verwahrung. Aber nicht etwa, weil ein Psychiater die Fehldiagnose erkannt hatte, sondern weil Wenger an die Macher der Fernsehsendung «Quer» gelangte und ein Journalist akribisch recherchierte.

«Zwei Drittel sind ungefährlich»
«Für uns Richter ist es sehr belastend, zu sehen, wie die schwerste Sanktion, die Verwahrung, von gesellschaftlichen Wertungen abhängt, die auch ändern können», sagt die Luzerner Oberrichterin Marianne Heer. Kommt hinzu, dass eines der Hauptargumente für die strenge Verwahrungspraxis, die scheinbar zuverlässige Rückfallprognose, selbst unter Psychiatern heftig umstritten ist. Sogar renommierte Psychiater wie die Deutschen Norbert Nedopil oder Wilfried Rasch vermuten, dass mehr als die Hälfte der Täter zu Unrecht in der Verwahrung sitzen. Rasch äussert in einem Lehrbuch gar die Meinung, dass «zwei Drittel der Verwahrten eigentlich nicht gefährlich sind und aus der Verwahrung entlassen werden könnten». Diese Vermutung stützt sich auf langjährige Forschung und ein Ereignis von 1966 in New York. Aufgrund eines Urteils des höchsten amerikanischen Gerichts, des Supreme Court, mussten 966 verwahrte Gewaltstraftäter in die Freiheit entlassen werden. Vier Jahre später waren gerade einmal 14 Prozent von ihnen rückfällig geworden.

Sogar der eher verwahrungsfreundliche Zürcher Gerichtspsychiater Frank Urbaniok geht von bloss 30 bis 40 Menschen aus, die in der Schweiz lebenslang verwahrt werden müssen. Was er selten oder nie erwähnt, sind die 130 Täter, die somit nicht lebenslänglich verwahrt werden dürfen. Diese sollten einmal entlassen werden können, doch in den letzten zehn Jahren kamen nur gerade sieben frei.

«Eine sachgerechte Diskussion, wie viel Risiko wir in Kauf nehmen wollen, ist heute nicht einmal in Ansätzen vorhanden», sagt der Freiburger Strafrechtsprofessor Franz Riklin. Die öffentliche Diskussion über Verwahrung sei emotional so geladen, dass sie irrational werde. «Die Gefahreneinschätzung und die Bereitschaft, Risiken in Kauf zu nehmen, ist ganz unterschiedlich ausgeprägt. Im Strassenverkehr nimmt man jährlich 500 Tote in Kauf. Bei Straftätern gilt hingegen punkto Risiken eine Nulltoleranz.»

Was muss sich ändern, damit man wieder allfällige Alternativen zur Verwahrung diskutieren kann? «Wir werden an eine Vollzugsgrenze stossen», sagt Oberrichterin Heer. Verlassen Verwahrte das Gefängnis nur noch im Sarg, wird sich die Zahl der Verwahrten in 30 Jahren bei total rund 600 einpendeln. Ein Verwahrter kostet pro Tag zwischen 500 und 1500 Franken. Somit entstehen dem Staat dereinst Auslagen von mehr als einer halben Million Franken - pro Tag! «Spätestens dann wird sich die Gesellschaft fragen müssen, was ihr die Null-Risiko-Mentalität wert ist.»

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