Während neun Jahren war Dagmar Haller (Name geändert) ein Dutzend Mal wegen Verklebungen der Därme erfolglos operiert worden. Als Folge litt die Patientin an Verwachsungen im Bauchraum – ein ungelöstes medizinisches Problem. Nach einer weiteren Bauchoperation fiel Haller ins Koma und starb am 25. August 1998.

Chefarzt Jochen Lange vom Kantonsspital St. Gallen hatte Dagmar Haller am 20. August über vier Stunden operiert. Als er nicht mehr weiterkam, setzte er einen Stoff ein, von dem er einige Monate zuvor im Zusammenhang mit einem Experiment an Ratten gelesen hatte: Methylenblau – ein Stoff, der normalerweise zur Behandlung von Entzündungen der Harnwege oder von Hautinfektionen sowie als Farbstoff in medizinischen Labors verwendet wird. Über die Dosis, so Lange später, habe er sich erst während der Operation Gedanken gemacht. Er entschied sich für dreieinhalbmal so viel wie bei den Ratten.

Der Obduktionsbericht des Kantonsspitals St. Gallen ging davon aus, dass der Tod mit «sehr hoher Wahrscheinlichkeit» durch das Methylenblau verursacht worden war. Die Sache hätte ihren unspektakulären Lauf als Haftpflichtfall genommen, wenn nicht die heutige Präsidentin der Schweizerischen Patientenorganisation (SPO), Margrit Kessler, den Fall publik gemacht hätte: Sie warf Lange vor, er habe ein unbewilligtes Forschungsexperiment ohne ausreichende wissenschaftliche Grundlage gemacht.

Die Justizbehörden mussten nun feststellen, ob es einen Zusammenhang zwischen dem Methylenblau und dem Tod von Haller gab. Es schlug die Stunde der Gutachter – ein heftiger Streit mit insgesamt 21 Expertisen begann.

Keiner der Gutachter fand in der Literatur einen solchen Versuch am Menschen. Konkret: Lange hatte ein weltweit einzigartiges Experiment gewagt, ohne abzuklären, welche Folgen die hohe Dosis von Methylenblau haben könnte. Der Chefarzt hielt es auch nicht für nötig, die Ethikkommission zu kontaktieren. «Dieses Experiment ist an Frau H. ohne entsprechende toxikologische Abklärung weder beim Tier noch beim Menschen völlig kritiklos durchgeführt worden und allein schon als solches zu verurteilen», schrieb Professor E. Rudolf Froesch, damaliger Präsident der Zürcher Ethikkommission.

Professor Jochen Lange rechtfertigt das Vorgehen gegenüber dem Beobachter: «Es war kein Experiment, sondern ein Heilversuch. Die definitive Entscheidung, Methylenblau einzusetzen, fiel während der Operation. Ich hatte gar nicht die Möglichkeit, die Ethikkommission zu informieren, um einen Entscheid zu erhalten.»

Während die Patientin im Koma lag, nahm Lange Kontakt auf mit Thomas Cerny, Chef der Onkologie am Kantonsspital St. Gallen, und Bernhard Lauterburg, Professor für klinische Pharmakologie an der Universität Bern. Beide gehören zu den wenigen Experten in der Schweiz, die klinisch schon mit Methylenblau gearbeitet haben. Weil sie von ihm konsultiert worden waren, lehnte Lange die zwei Fachleute später wegen Befangenheit als Gutachter ab.

Gleichwohl verfasste Lauterburg im Auftrag der Kläger, der Kinder von Dagmar Haller, ein Gutachten, das an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig liess: Lange habe «ein nicht seriös vorbereitetes Humanexperiment» durchgeführt. Dabei Methylenblau in einer derart hohen Menge einzusetzen sei «unwissenschaftlich, unbedacht und fahrlässig». Und für Cerny steht fest: «Eine Indizienkette führte vom überdosierten Methylenblau über Knochenmarkversagen zur Lungenentzündung und zum Tod der Patientin. Ohne Methylenblauvergiftung hätte es keinen Grund gegeben, wieso sie nicht wie bei den andern 13 Operationen zuvor erwacht wäre.»

Langes Verteidigung schlug als Gutachter den Strassburger Professor und Toxikologen Alfred Jaeger vor. Jaeger, der auf Fragen des Beobachters keine Antwort gab, liess sich Zeit. Vier Jahre nach dem Tod der Patientin lag sein Bericht endlich vor: Die Lungenentzündung, die zum Tod von Dagmar Haller führte, könne nicht mit Methylenblau in Verbindung gebracht werden. Auch ein halbes Dutzend weitere von Lange angeforderte Gutachten kamen zu diesem Schluss.

«Das Gutachten von Herrn Jaeger ist meiner Ansicht nach nicht brauchbar. Er widerspricht sich wiederholt», moniert E. Rudolf Froesch. Für ihn wäre Lauterburg der einzig kompetente Gutachter gewesen. Und Onkologe Cerny kritisiert: «Ich finde Jaegers Gutachten skandalös, weil es von einem bezüglich Methylenblautoxizität inkompetenten Gutachter verfasst wurde und keineswegs den aktuellen Wissensstand der relevanten Literatur repräsentiert.» Diese Vorwürfe entbehrten jeglicher Basis, sagt Langes Verteidigerin Suzanne Bühler-Aebi: «Professor Jaeger kennt die Wirkung von Methylenblau besser als ein Pharmakologe. Er arbeitet täglich damit.»

Professor Froesch und die Kinder von Dagmar Haller verlangten, dass ein Obergutachten verfasst werde, weil die Positionen extrem auseinander lagen. Doch jetzt war die Zeit plötzlich knapp – die Verjährung rückte näher. Das St. Galler Kreisgericht gab dem Antrag nicht statt, und so wurde Jaegers Expertise zum offiziellen Gutachten.

Nachdem schon der Staatsanwalt auf Freispruch plädiert hatte, wurde Jochen Lange vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Angesichts so vieler Gutachten, die Zweifel säten, wäre eine Verurteilung gar nicht möglich gewesen.

Ein Persilschein ist der Freispruch allerdings nicht. Das Kreisgericht schrieb in seinem Urteil vom 31. August 2005: «Es besteht zweifellos eine erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Lungenentzündung und damit der Tod von Frau H. durch den Einsatz von Methylenblau bewirkt worden sein könnte.»

Lange hätte das Urteil auch akzeptiert, wenn er schuldig gesprochen worden wäre: «Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und in einer verzweifelten Situation einen Rettungsversuch gemacht.»

Dieser Fall, einzigartig in der jüngeren Medizingeschichte, lässt noch immer Fragen offen. Was darf ein Arzt? Was ist ein Heilungsversuch und was ein Experiment? Für den Medizinethiker Froesch ist klar, dass Lange das Experiment der Ethikkommission hätte melden müssen: «Er setzte Methylenblau als Medikament ein, und somit war das ein bewilligungspflichtiges Experiment.» Anders sieht es Georg Kreienbühl, Präsident der St. Galler Ethikkommission: «Es handelte sich um einen Heilversuch, der nicht bewilligungspflichtig war.»

«Es ist klar, dass es keine eindeutige Grenze zwischen Therapie und Forschung gibt», sagt Rainer Schweizer, Professor für öffentliches Recht an der Universität St. Gallen. Als Mitglied einer Expertengruppe zur Verfassungsgebung über die medizinische Forschung hält Schweizer aber fest: «Bei schweren Eingriffen sind die medizinisch-rechtlichen Anforderungen besonders hoch zu gewichten und die Regeln für die medizinische Forschung einzuhalten.»

Aus ethischer Sicht ebenso wichtig ist die Frage, ob Dagmar Haller wusste, was mit ihr passierte. Das Gericht ging davon aus, dass die Patientin im Sinne einer letzten Chance eingewilligt hätte, selbst wenn sie die Risiken gekannt hätte. Lauterburg schrieb dagegen in seinem Gutachten: «Wie aber konnte die Patientin in Kenntnis der Risiken in das Experiment einwilligen, wenn der Versuchsleiter die Risiken seines Handelns offensichtlich selber nicht kannte?»

Lange sagt, er habe Haller aufgeklärt, dass er Methylenblau erstmals in der Bauchhöhle anwende und dass das sehr risikoreich sei. «Gegenüber ihrer Mutter und ihren Geschwistern hat sie gesagt, dass sie vielleicht nicht mehr aufwachen werde.»

Und die Folgen des Urteils? Roman Wüst, Sekretär des St. Galler Gesundheitsdepartements: «Unsere Ärztinnen und Ärzte sollen beim medizinischen Fortschritt mitmachen, dabei aber nur Methoden anwenden, die wissenschaftlich anerkannt sind.» Auch Jochen Lange würde rückblickend anders handeln: «Wenn ich mir der Konsequenzen bewusst gewesen wäre, hätte ich es mir einfacher gemacht und diesen komplizierten Fall ans Universitätsspital überwiesen.» Für Wüst ist Langes Ruf nach dem Freispruch nicht länger in Frage gestellt.

Rechtsprofessor Rainer Schweizer indes lässt der Tod von Dagmar Haller bis heute keine Ruhe. Er begreift nicht, dass gegen Lange keine Administrativuntersuchung eingeleitet wurde. Der Chefarzt habe Forschungsinteressen verfolgt, ohne dabei die medizinethischen Standards zu erfüllen. Und Schweizer vermisst auch, dass es keine öffentliche politische Debatte über diese medizinethischen Fragen gegeben habe. «Wenn man nicht diskutieren will, schiesst man auf die Person.»

Und diese Person ist Margrit Kessler, die den Fall öffentlich gemacht hat. Während des Verfahrens machte sie widersprüchliche und unzutreffende Aussagen. Wegen falscher Zeugenaussage und falscher Anschuldigung wurde sie daraufhin zu zehn Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Die Gerichts- und Anwaltskosten belaufen sich für Kessler auf 117'000 Franken, Schadenersatz und Genugtuung auf 70'000 Franken. Ihr Verteidiger will Berufung einlegen.