Ende September, mitten im Strafprozess gegen den Exoberst Friedrich Nyffenegger, musste Justizministerin Ruth Metzler im Nationalrat Red und Antwort stehen. Der Vorwurf: Nyffeneggers Zeit in der Untersuchungshaft habe Züge von Folter angenommen.

Dabei geht die Bundesstrafprozessordnung mit Untersuchungshäftlingen relativ liberal um. Sie räumt ihnen etwa das Recht ein, sich auf eigene Kosten das Essen von auswärts in die Zelle bringen zu lassen. Waffenhändler Adnan Kashoggi machte Ende der achtziger Jahre bei einem Kurzaufenthalt in einer Berner Zelle davon Gebrauch. Prompt lobte er das Regionalgefängnis später als «Gesundheitsfarm».

Doch Kashoggi ist eher die Ausnahme. Im Fall Nyffenegger sieht es schon ganz anders aus. Der gestrauchelte Generalstäbler wurde nämlich mehrere Nächte lang stündlich geweckt. Das habe nicht die Bundesanwaltschaft angeordnet, wiegelte Ruth Metzler ab, sondern die Gefängnisleitung – wegen angeblicher Suizidgefahr.

Keine Privilegien für Betuchte
Das Beispiel zeigt: Prominente Mitglieder der Gesellschaft, die in die Räder der Justiz geraten, erhalten nicht unbedingt eine Sonderbehandlung. Und wenn, dann eher im negativen Sinn.

Der Zürcher Rechtsanwalt Gian Andrea Danuser ist überzeugt: «Prominente Häftlinge, deren Fall ins Politische geht, müssen mit einem schärferen Haftregime rechnen.» Danuser hat einschlägige Erfahrungen. Er gehörte zum Verteidigerteam der deutschen Terroristen Gabriele Köcher und Christian Möller, die 1977 den Grenzübertritt im Jura mit der Schusswaffe erzwingen wollten und zwei Grenzwächter verletzten.

Als die Anwälte in mehreren Pressemitteilungen gegen das «mörderische Haftregime» für die Terroristen protestierten, bekamen auch sie die starke Hand des Staats zu spüren. Die bernische Anwaltskammer entzog den vier Anwälten wegen angeblich standeswidrigen Verhaltens die Patente – ein Entscheid, der später vom Bundesgericht zwar abgeschwächt, jedoch nicht vollständig aufgehoben wurde.

Auch Danusers aktueller prominenter Klient – Raphael Huber, der Hauptakteur der Zürcher Wirteaffäre – wird von den Strafvollzugsbehörden nicht mit Samthandschuhen angefasst. Huber sitzt zurzeit in der Rückfälligenanstalt Pöschwies ZH im vorzeitigen Strafvollzug, obwohl sein Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Rechtsanwalt Gian Andrea Danuser ist überzeugt: «Jeder "normale" Häftling wäre in eine offenere Anstalt für Ersttäter eingewiesen worden.»

«Korrekt behandelt» fühlte sich dafür der ehemalige Zürcher Polizeihauptmann Hansjörg Spring. Dies, obwohl ihn seine Ehefrau während der siebenmonatigen U-Haft nicht besuchen durfte. Dabei gehört gemäss Menschenrechtskonvention gerade der Kontakt mit den Angehörigen zu den Grundrechten jedes Häftlings. Springs Frau galt in der Polizeiaffäre als Mitangeschuldigte.

Dasselbe gilt für die «Aufrechterhaltung der Gefängnisordnung», die oft dazu herhalten muss, Hafterleichterungen nicht zu gewähren – wovon offenbar besonders die bekannteren Häftlinge betroffen sind.

So schilderte etwa der Schweizer Bundesliga-Starkicker Urs Güntensperger der Presse, was er im Sommer 1998 während seiner dreimonatigen Haftstrafe in der Strafanstalt Oberschöngrün ob Solothurn durchmachte. Statt Massage und Training waren für den «Eintracht»-Star täglich zehn Stunden Gemüseernten im blauen Arbeitsanzug angesagt: «Es war die Hölle.»

Güntensperger sass, weil er betrunken einen Autounfall verursacht hatte. Einziges Haftprivileg für den Fussballer: Er durfte einige Male mit dem B-Klub FC Solothurn auswärts kicken. Trotzdem verlor Güntensperger im Knast seine Form – und später auch seinen Bundesliga-Job.

Doch im Gefängnis gibt es auch Hierarchien unter den Insassen, aus denen sich Privilegien ableiten. Dabei spielt die frühere gesellschaftliche Position der Inhaftierten keine grosse Rolle. Wichtiger ist das Geld, das jemand zur Verfügung hat.

Die Zürcher Gesetze lassen allerlei Vergünstigungen zu – etwa den Kauf von Waren von ausserhalb, wenn der Inhaftierte über ein genügend grosses Guthaben verfügt. So lassen sich Bücher, Zeitungsabonnements oder gar Radio-, Tonband- und TV-Geräte kaufen. Selbst bei der Frage, ob eine Kurzstrafe in Halbgefangenschaft absolviert werden kann, spielt Bares eine Rolle. Für die Halbgefangenschaft ist nämlich ein Kostgeld zu entrichten, das sogar im Voraus abgeliefert werden muss.

Meist spielt die Solidarität
Barbara Ludwig, verantwortlich für sämtliche Zürcher Bezirksgefängnisse und Chefin des Flughafengefängnisses, misst der Geldfrage allerdings keine grosse Bedeutung bei: «Wenn einer Geld hat, kann er mehr Zigaretten kaufen als andere, das ist klar. Im Allgemeinen aber spielt die Solidarität unter den Gefangenen recht gut, und es wird viel geteilt.» Ausserdem seien die meisten «käuflichen» Hafterleichterungen so günstig, dass sie sich jedermann leisten könne. Barbara Ludwig: «Die Fernsehmiete kostet einen Franken pro Tag und Zelle.»

Hingegen hat Barbara Ludwig mit prominenten Gefangenen zwei andere Erfahrungen gemacht: «Die Mitgefangenen reagieren auf die Bekanntheit und den gesellschaftlichen Status – manchmal positiv, manchmal aber auch ausgesprochen negativ.» Die zweite Beobachtung: «Menschen, die sich einen gewissen Luxus gewöhnt sind, nehmen den Gefängnisalltag unter Umständen anders wahr.» Der Kulturschock führe dann dazu, dass diese Menschen rein subjektiv das Gefühl hätten, schlechter behandelt zu werden, «was objektiv nicht stimmt».

Das mag für jene Zürcher Gastrounternehmer zutreffen, die im Rahmen der Korruptionsaffäre Raphael Huber kurzzeitig verhaftet wurden und sich über den «lausigen Gefängnisfrass» beschwert hatten. Im Fall von Oberst Nyffenegger, als Militär an Schlafmangel gewöhnt, dürfte die Sache jedoch ein wenig anders liegen.