Angst, Selbstzweifel und das Gefühl, wertlos zu sein: Wer als Kind sexuell missbraucht wurde, bleibt in den meisten Fällen ein Leben lang gezeichnet. Lange Zeit wurde das Thema Kindsmissbrauch tabuisiert, doch seit den achtziger Jahren sind solche Fälle regelmässig in den Schlagzeilen. Jedes fünfte Mädchen, so vermuten Fachstellen, hat schon sexuelle Gewalt erlebt – meist im «vertrauten Umfeld».

Die Äusserung eines solchen Verdachts hat für den Beschuldigten nachhaltige Folgen. Clevere Scheidungsanwälte setzen das teilweise gezielt ein – notfalls ohne Anhaltspunkte. Anderseits können auch für die Person, die ihre Sorge ausspricht, die Folgen verheerend sein, wie eine der folgenden Fallgeschichten zeigt. Sie handelt von einer Grossmutter, deren dreijährige Enkelin in einer Pflegefamilie lebte, in der das Thema Missbrauch bereits zu einer Untersuchung geführt hatte. Die Sorge der Grossmutter um ihre Enkelin zeigte Wirkung: Sie selbst wurde wegen übler Nachrede in zwei Instanzen verurteilt.

Richter haben noch viel zu lernen
Der zweite Fall betrifft einen Familienvater. Der gegen ihn geäusserte Verdacht erwies sich nach einem Jahr als haltlos. Die nachhaltige Wirkung blieb auch hier nicht aus: Der Beschuldigte hat sein seelisches Gleichgewicht bis heute nicht wiedergefunden.

Der Verdacht ist das eine, der Umgang damit etwas anderes. Amtspersonen und Richter haben hier noch viel zu lernen. Es gehört zu ihrem Auftrag, zusätzliche Opfer zu vermeiden.

Fall 1: «Ich geriet in die Schusslinie»

Eine Grossmutter fürchtet, dass ihre Enkelin misshandelt wird. Ihre Meldung bei den Behörden löst eine Strafanzeige aus – gegen sie selber: Wegen übler Nachrede wird sie verurteilt.

«Ein Leben lang habe ich mich für die Schwächeren eingesetzt», sagt Karin Kaiser (Name geändert): «Ich kann es nicht fassen, dass ich hier derart in die Schusslinie geriet.» Das Engagement für ihre Enkelin Anny (Name geändert) wurde der 50-Jährigen zum Verhängnis. Das Kind hatte ihr Sorgen gemacht, «noch ehe es geboren war». Tatsächlich kam es zwischen den Eltern bereits kurz nach der Geburt zu Tätlichkeiten. Die Kleine hielt sich tagsüber meist bei der Grossmutter auf, der Mutter von Annys Vater.

Im Dezember 2001 endete ein Streit der Eltern in einer Prügelei. Auch Anny hatte blaue Flecken. «Das Kind macht einen verängstigten Eindruck», schrieb der konsultierte Arzt und riet dringend, eine Kinderschutzgruppe aufzusuchen. Wenig später erstattete ein weiterer Mediziner eine Gefährdungsmeldung. Anfang 2002 platzierten die Eltern Anny bei deren Götti. Dort sollte sie laut den Sozialen Diensten von Zofingen bleiben, «bis sich die familiäre Situation beruhigt hat». Die Sozialen Dienste der Stadt Zofingen wurden für die Grossmutter zu einer wichtigen Adresse – auch wenn der zuständige Sachbearbeiter «mir immer wieder das Gefühl gab, mich in Dinge einzumischen, die mich nichts angehen», wie Kaiser sagt.

«Bei mir läuteten alle Alarmglocken»
Die Familie von Annys Götti – nennen wir ihn Willi Berz – war nicht unbelastet. Wegen Lernschwierigkeiten war eine Tochter psychiatrisch untersucht worden. In diesem Zusammenhang entstand der Verdacht einer sexuellen Misshandlung; Berz wurde in die schulpsychologischen Abklärungen miteinbezogen. Laut mehreren Zeugen wies die Mutter damals ausdrücklich darauf hin, dass sie die Täterschaft ihres Mannes nicht für ausgeschlossen hielt. Die Verdächtigungen liessen sich nicht erhärten. Ein Verfahren wurde nicht eingeleitet.

«Als ich zum ersten Mal davon hörte, läuteten bei mir sämtliche Alarmglocken», so Karin Kaiser. Berz’ Ehefrau arbeitete tagsüber; der Götti, wegen anhaltender Depressionen arbeitsunfähig, betreute seine eigenen vier Kinder und Anny alleine. «Kann man es mir verübeln, dass ich auch das Schlimmste für möglich hielt?» Die Grossmutter deponierte ihre Bedenken beim Sozialdienst – «mit Nachdruck, mehrmals». Unabhängig von ihr hinterlegte eine weitere Verwandte eine Gefährdungsmeldung bei der Stadt. Auch sie hatte den Eindruck, dass das Amt in dieser Frage zu wenig unternehme.

«Meine Wut auf das Amt war riesig»
Ende März 2002 reichte Kaiser schliesslich beim Regierungsrat eine Aufsichtsbeschwerde ein und forderte ihn auf, der zuständigen Person beim Sozialamt die Verantwortung über Anny zu entziehen.

Aufgrund der ersten Gefährdungsmeldung war das Kindesschutzverfahren zu diesem Zeitpunkt bereits eingeleitet. Als Berz von Kaisers Gefährdungsmeldung erfuhr, erstattete er Anzeige: Kaiser sei wegen übler Nachrede zu bestrafen.

«Eigentlich zweifelte ich keinen Moment an meinem Freispruch», sagt Kaiser. Was die Gefährdungsmeldung beim Sozialdienst anbelangt, bekam sie Recht: Im Prozess wurde sie diesbezüglich freigesprochen. Womit sie nicht gerechnet hatte: Berz war vom Sozialamt darüber informiert worden, dass Kaiser in ihrer Beschwerde beim Regierungsrat den Verdacht gegenüber Berz wiederholt hatte. «Meine Wut auf das Amt war riesig, als ich den Behörden schrieb. Und mein Deutsch ist nicht vollkommen», sagt die Grossmutter. Hatte sie sich in ihrer Wortwahl vergriffen?

Wegen der Anschuldigung in der Beschwerde verurteilte sie das Bezirksgericht: Nebst einer Geldbusse gehen die Verfahrenskosten von rund 25'000 Franken voll zulasten Kaisers. Sie hat ihre heute achtjährige Enkelin, die inzwischen bei einer anderen Pflegefamilie lebt, seit zwei Jahren nicht mehr zu Gesicht bekommen.

«In der Verbreitung von Verdächtigungen ist besondere Sorgfalt zu wahren», argumentierten die Richter. Kaisers Beschwerde sei geeignet, das Ansehen von Berz nachhaltig zu schädigen. Als straferhöhend werteten die Richter, dass die Grossmutter ihr Schreiben «bewusst» an eine Hierarchiestufe zu weit oben, nämlich an den Regierungsrat, adressiert hatte; dadurch habe sich die Zahl der Personen, die Kenntnis von der Beschuldigung hatten, markant erhöht. Im Übrigen lasse die Angeklagte Einsicht und Reue vermissen. Das Obergericht bestätigte das Urteil der ersten Instanz. Das Verdikt entzweite die bereits zerrüttete Familie definitiv.

Für Daniel Jositsch, Dozent für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich, ist dieser Schuldspruch «nicht nachvollziehbar, ja geradezu falsch. Karin Kaisers Äusserung ist zwar ehrverletzend. Aber das ist nicht in jedem Fall strafbar. Wer Behörden eine Meldung macht, kann nicht bestraft werden, sonst hätte jede Strafanzeige gravierende Folgen.» Ob eine solche Meldung wahr oder falsch sei, könne nur eine Rolle spielen, wenn der Absender genau wisse, dass die Aussage falsch ist. «Sonst kann das einer Anzeigeerstatterin nicht zum Vorwurf gemacht werden. Sie verlangt ja gerade, dass etwas abgeklärt wird.» Man könne von einer Person ohne juristische Vorbildung nicht verlangen, dass sie einen Verdacht so formuliert, wie das ein Anwalt getan hätte. Jositsch meint, dass Kaiser vor Bundesgericht freigesprochen worden wäre.

Kaisers Bilanz ist bitter. Sie hat sich über das fehlende Fingerspitzengefühl eines Staatsangestellten beschwert; dieser gab darauf den Inhalt der Beschwerde just an jene Person weiter, die der Auslöser von Kaisers Sorge war – mit der Nennung ihres Namens. «Ohne diesen Fauxpas wäre ich niemals verurteilt worden. Die Verwaltung ist der direkte Auslöser meines Schuldspruchs», sagt Kaiser.

Ob es sich bei der Nachricht des Sozialamtsmitarbeiters an Berz um eine Amtsgeheimnisverletzung handelt, ist noch offen. Kaisers Bitte um ein Gespräch mit dem Stadtrat wurde erst nach drei Monaten stattgegeben. Das Resultat der Aussprache: Die Exekutive ist nicht bereit, eine Haftung auch nur in Erwägung zu ziehen. Dem Beobachter gegenüber verweigert die Stadt eine Stellungnahme unter Berufung auf den Persönlichkeitsschutz; ausserdem handle es sich um ein hängiges Verfahren.

Auch Karin Kaisers Mann wird sich demnächst vor Gericht erklären müssen: Er hat die Beschwerde mitunterschrieben. Die Anklage gegen ihn wurde nachträglich erhoben. Für Karin Kaiser hat der Schuldspruch eine fatale Botschaft: «‹Leute, schliesst die Augen, wenn ihr etwas seht – sonst wirds teuer.› Das kann es ja wohl nicht sein!»

Fall 2: «Ich galt als Kinderschänder»

Fast ein Jahr lang stand ein Vater unter dem Verdacht, Kinder – auch die eigenen – sexuell missbraucht zu haben. Das machte ihn krank. Dann erwiesen sich die Beschuldigungen als haltlos.

Schlanke Statur, mittlere Grösse, 41, lebt getrennt von seiner Frau, betreut zu 50 Prozent Tochter Jenny, 5, und Sohn Flurin, 8, arbeitet als selbstständiger Früchte- und Gemüsehändler mit vier Angestellten, verfügt über gute Umgangsformen, keine Vorstrafen – so weit der Steckbrief von Gion Cavelti (alle Namen der Familie geändert).

Der Unternehmer sagt zum Beobachter: «Ja, ich arbeite – das ist für mich auch Therapie. Ich wische den Platz und verrichte Lagerarbeiten.» Da stapelt er eindeutig zu tief, jedenfalls wird man am Telefon noch immer mit dem Chef verbunden. Sein Psychiater erwähnt in einem Zeugnis Lustlosigkeit, Konzentrationsstörungen, Schlaflosigkeit und Gedankenkreisen. Um noch einigermassen zu funktionieren, nimmt Cavelti Schlafmittel und Psychopharmaka.

Ein Sonderkommando holte ihn ab
Sein Leben änderte sich am 23. Juli 2004 schlagartig. An diesem Freitagmorgen erledigte er im Büro noch die dringendsten Arbeiten. Danach wollte er mit Flurin und Jenny an den Murtensee fahren, um dort vier Wochen Ferien zu verbringen; das Zelt hatte er bereits aufgestellt.

Es kam anders: Drei Autos fuhren am Firmensitz vor, zwei Frauen und sechs Männer eines Sonderkommandos der Polizei drangen in Caveltis Büro ein, die Handschellen schnappten zu. Nächste Station war seine Wohnung, wo die Kinder warteten. «Wenigstens nahmen sie mir die Handfesseln vor dem Treffen mit den Kindern ab. Doch die Nachbarn hatten mich gesehen – für Gesprächsstoff im Quartier war gesorgt», erzählt Cavelti.

Dann kam er ins Untersuchungsgefängnis, wo er sechs Tage bleiben musste. Der Haftgrund traf ihn wie ein Faustschlag: sexueller Missbrauch von Kindern – auch der eigenen. Seither ist er ein anderer Mensch; auch wenn die Untersuchung vor rund einem halben Jahr eingestellt wurde. Noch immer fühlt er sich als Spielball amtlicher Willkür.

Dass er nach der Verhaftung seine Kinder neun Monate lang nur in Begleitung seiner Mutter sehen durfte, liegt ihm heute noch schwer auf. «War die Oma einmal nicht da, musste ich mit Lügengeschichten begründen, warum sie nicht bei mir übernachten konnten», sagt er. Der zuständige Staatsanwalt Corsin Capaul begreift Caveltis Frust, relativiert aber: «Eine kurze Haft, wenn man sie in Beziehung zum vorgeworfenen Delikt sieht.»

Es sei gruusig gewesen, sagte das Kind
Beschwichtigungen dieser Art stossen Cavelti sauer auf; als Reaktion darauf schiesst er Salven von Vorwürfen gegen Justiz und Verwaltung ab: «Die hätten mich befragen müssen, bevor sie mich einsperrten. Ich hätte alles klären können.» Die Justiz habe auf der ganzen Linie versagt. Diejenigen, die Anzeige erstattet und ihn damit verleumdet hätten, seien nie zur Rechenschaft gezogen worden. Sein Pflichtverteidiger habe viel zu wenig für ihn getan. «Was er machte, machte er falsch», fügt Cavelti an. Und die Opferhilfe habe ihn abgewiesen – für Täter sei sie nicht zuständig.

Das Unheil hatte sich still und unverdächtig ins Haus geschlichen, in der Gestalt von Fatima (Name geändert), der Kindergartenfreundin von Caveltis Tochter Jenny. Fatima verbrachte auch zwei Wochenenden mit den Caveltis inklusive Oma im Ferienhaus der Familie. Im Frühjahr 2004 erstattete Fatimas Mutter bei der Polizei Anzeige; Fatima hatte ihr und der Grossmutter eine Geschichte erzählt, die die beiden Frauen erschütterte. Sie habe in der Toilette der Migros eine Frau gesehen, wie sie vor einem Mann gekniet und dessen Penis in den Mund genommen habe.

Als die Mutter nachhakte, erzählte Fatima plötzlich, der Mann sei Gion Cavelti gewesen, alles habe sich in seiner Wohnung abgespielt. Sie, Flurin und Jenny hätten an Caveltis Glied schlecken müssen. Das sei gruusig gewesen, und sie habe sich übergeben müssen. Cavelti habe ihnen gesagt, das sei ein Geheimnis, sie dürften niemandem etwas davon erzählen.

Dass die Polizei aufgrund einer solchen Schilderung handeln musste, versteht Cavelti. Schockiert hat ihn hingegen, dass er wie ein Schwerverbrecher in Handschellen abgeführt wurde.

«Ich würde ihn selbst umbringen»
Die überfallartige Verhaftung erwies sich schnell als Überreaktion. Kurz nach der Festnahme zeigte sich, dass Fatimas Aussagen widersprüchlich waren. Flurin bestritt zudem jeden sexuellen Missbrauch kategorisch. Jenny wurde nicht befragt. Caveltis Expartnerin hielt einen sexuellen Übergriff für ausgeschlossen. Die Durchsuchung der Wohnung, des Büros und des Ferienhauses ergab nicht die geringsten Spuren von sexuellen Handlungen mit Kindern. Dass Fatimas Mutter rund zwei Wochen verstreichen liess, ehe sie den «Übergriff» meldete, mutet zudem seltsam an.

Cavelti erreichte, dass eine forensisch geschulte Psychologin ein Gutachten über die Glaubwürdigkeit von Fatimas Aussagen machte. Die Arbeit dauerte einige Monate – eine kurze Zeit, um ein Gutachten zu verfassen, eine ewig lange Zeit für den Beschuldigten. Denn von dieser wissenschaftlichen Arbeit hing Gion Caveltis Zukunft ab.Das Gutachten fiel zu seinen Gunsten aus. Die Psychologin lässt durchblicken, dass Fatima bei ihren ersten Aussagen beeinflusst wurde. Die konkreten Schilderungen von Fatima wichen bei den weiteren Befragungen durch die Gutachterin bald heftigen, aber allgemein gehaltenen Anschuldigungen: Cavelti habe «etwas Schlimmes» getan, er sei «en blödä Siäch», der ins Gefängnis gehöre. Dass das Mädchen anderswo die geschilderten sexuellen Handlungen beobachtet haben könnte, schliesst die Gutachterin nicht aus. Folge: «Die Glaubhaftigkeit der Aussage kann mit aussagepsychologischen Mitteln nicht belegt werden.»Die Gutachterin hatte auch Fatimas Mutter eingehend befragt; diese zeigte sich zutiefst empört über den «Missbrauch». In Gegenwart von Fatima sagte sie, dass sie nicht verstehen könne, dass dieser Typ noch frei herumlaufe. Wenn er nicht ins Gefängnis müsse, so würde sie ihn selbst erschiessen. In einer weiteren Befragung doppelte sie nach: «Sollte er freigesprochen werden, würde ich ihn selbst umbringen.»Verständlich, dass Cavelti erschrak, als er im Februar 2005 das Gutachten las. Seither fühlt er sich an Leib und Leben bedroht. Er hat wegen dieser Drohung Anzeige gegen Fatimas Mutter erstattet. Gegen sie und deren Mutter müsse der Untersuchungsrichter im gleichen Stil ermitteln, wie er gegen ihn ermittelt hat. «Wenn man ein Mädchen benutzt, um mir zu schaden, dann ist das Kindsmissbrauch», erklärt er. Dass die beiden Frauen Fatima zu Falschaussagen angehalten hätten, könne der Untersuchungsrichter mit einer gezielten Befragung sicher feststellen. «Es ist höchste Zeit, das jetzt zu tun», ergänzt Cavelti.Vorläufig aber geschieht gar nichts. Staatsanwalt Corsin Capaul spricht sich gegen weitere Ermittlungen aus. Thomas Wieher, der Leiter der regionalen Opferhilfe, betont, korrekt gehandelt zu haben. Immerhin habe er im Zusammenhang mit der Anzeige wegen Morddrohung eine Kostengutsprache von 2000 Franken für Caveltis Anwaltskosten geleistet. Schliesslich ist auch Caveltis Pflichtverteidiger überzeugt, sich voll und mit Erfolg für seinen Klienten eingesetzt zu haben.Gion Cavelti, der fast ein Jahr lang einem ungeheuren Verdacht ausgesetzt war, ist ob dieser Haltung empört: «Im Quartier hielt man mich für einen Kinderschänder. Dafür will niemand die Verantwortung übernehmen. Die Bündner Justiz mitsamt dem Pflichtverteidiger, der Opferhilfe und der Verwaltung bildet doch einen einzigen Filz. Ich verlange, dass eine ausserkantonale Untersuchungskommission eingesetzt wird.»

Sexueller Missbrauch: Hilfe bei Verdacht

Der Verdacht eines sexuellen Missbrauchs im persönlichen Umfeld ist quälend. Allenfalls empfiehlt sich eine Beratung, bevor Sie Meldung erstatten. Der Kinderschutz Schweiz kann Ihnen sagen, welche Beratungsstelle in Ihrem Wohnkanton zuständig ist: Telefon 031 398 10 10 oder E-Mail: beratung@kinderschutz.ch. Internet: kinderschutz.ch

Zu Unrecht beschuldigte Personen stehen mit dem Rücken zur Wand. In Zürich gibt es eine Selbsthilfegruppe für Männer und Frauen, die zu Unrecht verdächtigt werden. Die Gruppe nimmt neue Mitglieder auf. Interessierte melden sich beim Selbsthilfezentrum der Offenen Tür Zürich: Telefon 043 288 88 88 oder unter www.offenetuer-zh.ch.