Am 1. Mai tritt das verschärfte Korruptionsstrafrecht in Kraft. Neu wird auch die Bestechung ausländischer Beamter unter Strafe gestellt. Die «aktive Bestechung» wird mit bis zu fünf Jahren Zuchthaus gleich hart geahndet wie die «passive Bestechung» (Annahme von Geld und Geschenken). Strenger bestraft werden auch die Vorstufen der Bestechung. Die Korruption in der Privatwirtschaft fällt hingegen weiterhin unter das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Die mehreren zehntausend Franken Bestechungsgeld waren für den Bauunternehmer gut investiertes Geld. Für den illegalen Batzen schanzten ihm Beamte in einem Westschweizer Kanton den Auftrag für den Bau einer Strasse zu. Sie übersahen grosszügig manipulierte Bestellscheine und falsche Angaben bei der Abrechnung und halfen so mit, den Kanton um 600'000 Franken zu erleichtern.

Die Vetternwirtschaft blüht. In der Rangliste der am wenigsten korrupten Länder steht die Schweiz bloss an neunter Stelle. «Überraschend ist nicht das Ausmass der Korruption», sagt der Freiburger Strafrechtsprofessor Nicolas Queloz, «sondern die Selbstverständlichkeit, mit der die Bestechung von den hiesigen Behörden akzeptiert wird.»

In einer noch unveröffentlichten Nationalfondsstudie nimmt Nicolas Queloz Korruptionsfälle in den Kantonen Genf, Wallis und Tessin unter die Lupe. Bei seinen Recherchen stiess er auf Günstlingswirtschaft, käufliche Behörden und blühenden Postenschacher.

Auch Parteispenden gegen Gegenleistungen und Richter, die sich privat bereichern, sind in der Studie erwähnt. Besonders dreist ging ein Walliser Bezirksrichter vor: Er verdiente sich mit der juristischen Beratung von Angeklagten ein Taschengeld und verrechnete dem Kanton für die illegale Tätigkeit auch noch Spesen.

Auch das Prinzip «Eine Hand wäscht die andere» ist in der Schweiz weit verbreitet. Dabei muss nicht immer Geld im Spiel sein. Ein Gefallen kann an eine Erwartung geknüpft werden, die der Empfänger später erfüllen soll. Nicolas Queloz fordert deshalb eine Aufklärungskampagne: «Angestellte des öffentlichen Dienstes müssen wissen, wo die Freundschaft aufhört und der Amtsmissbrauch beginnt.»

Das Gesetz ist ungenügend
Zum Kampf gegen Bestechung soll auch das neue Korruptionsstrafrecht beitragen. Das Gesetz hat aber nach Meinung von Fachleuten einen entscheidenden Mangel: «Korruption im privaten Sektor kann weiterhin nur mit dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb als Antragsdelikt bestraft werden», kritisiert etwa Christoph Müller, Experte für Wirtschaftskriminalistik in St. Gallen.

Der Haken: Das Gesetz wurde in den 50 Jahren seiner Existenz nie angewandt. Christoph Müller («Korruption ist der Tod der freien Marktwirtschaft») fordert deshalb auch für Bestechung in der Privatwirtschaft härtere Strafen. Mit gutem Grund: Durch die Privatisierung von Staatsbetrieben werden aus Beamten gewöhnliche Angestellte. Da aber auch das neue Korruptionsstrafrecht nur die Beamtenbestechung verbietet, stehen der Vetternwirtschaft Tür und Tor offen.

Korruption schädigt die Volkswirtschaft. Nach Schätzungen des deutschen Korruptionsforschers Johann Graf Lambsdorff könnte das Bruttosozialprodukt um vier Prozent steigen, wenn Beamte und Angestellte in der Schweiz ebenso unbestechlich wären wie ihre dänischen Kollegen. Das skandinavische Königreich gilt als das am wenigsten korrupte Land der Welt.