Der Justizskandal ist nahezu perfekt: Das Bezirksgericht Baden wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Werner Ferrari noch diesen Sommer vom Mord an Ruth Steinmann freisprechen. Dasselbe Gericht hatte ihn 1995 wegen fünf Kindermorden schuldig gesprochen - einer davon an der Zwölfjährigen. Grund für die Kehrtwende: Die Bisswunde an der Brust des Opfers stammt nicht von Ferrari. Dies ergab eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes der Stadtpolizei Zürich.

Nach dem erwarteten Freispruch stellt sich die Frage, wer Ruth Steinmann ermordet hat. Den Aargauer Staatsanwalt Erich Kuhn interessiert dies weniger; für ihn ist die Tat definitiv verjährt. Dabei stünden die Chancen für eine Aufklärung des Falls recht gut. Einige Tage vor Ablauf der 20-jährigen Verjährungsfrist meldete sich nämlich eine Zeugin. Sie bezichtigte sich, als zwölfjähriges Mädchen ihre gleichaltrige Kollegin Ruth Steinmann in den Wald gelockt zu haben und das Verbrechen mitverfolgt zu haben.

Die beiden Strafrechtsprofessoren Marcel A. Niggli von der Universität Freiburg und sein Kollege Christian Schwarzenegger von der Uni Zürich teilen denn auch nicht Kuhns Meinung über die Verjährung. Nach damaligem Recht, so Niggli, wäre die Verjährung zwar 20 Jahre nach der Tat, also am 15. Mai 2000, eingetreten. «Die polizeiliche Einvernahme einer Zeugin scheint jedoch geeignet, die Verjährung zu unterbrechen, was deren Neubeginn bedeuten würde», sagt er.

Die Polizei gab die Spur auf
Neue Ermittlungen wären umso mehr angezeigt, als es einen Tatverdächtigen gibt. Im März 2003 präsentierte der Journalist und Buchautor Peter Holenstein im Beobachter zahlreiche Indizien, die auf E.R. als Täter deuten. Dieser hatte sich allerdings 1983 das Leben genommen. Staatsanwalt Kuhn will darum diese Spur nicht weiterverfolgen. Er hält sich an den Grundsatz, dass gegen Tote nicht ermittelt werde. Doch wieder sind die beiden Professoren anderer Meinung. Marcel A. Niggli hält Ermittlungen gegen Tote generell für möglich, «weil sie ja eventuell zum Ausschluss von lebenden Tatverdächtigen führen». Für Christian Schwarzenegger sind Strafverfahren gegen Gehilfen eines verstorbenen Täters - im Fall Steinmann wäre dies die Zeugin - zulässig. Im Rahmen eines solchen Verfahrens müsse dann auch der Tatverdacht gegen den verstorbenen Hauptverdächtigen abgeklärt werden.

Der Verdacht gegen E.R. ist übrigens nicht erst neueren Datums. Kurz nach der Tat ermittelte die Polizei schon gegen ihn. Sie hat diese Spur aber aus unbekannten Gründen nicht weiterverfolgt. Werner Ferrari gab nach seiner Verhaftung die Tötung von vier Kindern zu, widerrief sein Geständnis aber später. Den Mord an Ruth Steinmann jedoch hat er immer bestritten. Nachdem das Aargauer Obergericht vor drei Jahren die Neuauflage des Prozesses gegen Ferrari verfügt hatte, wurde auch die Leiche von E.R. exhumiert. Der Wissenschaftliche Dienst der Stadtpolizei Zürich verglich seine Zahnstellung mit dem Bissabdruck, der wahrscheinlich von Ruths Mörder stammt, und stellte eine sehr grosse Übereinstimmung fest.

E.R. war ein eigentlicher Doppelgänger von Werner Ferrari, was mit Sicherheit zur Verurteilung von Ferrari im Fall Steinmann beitrug. Ein Strafverfahren mit einem Urteil gegen einen Toten, also beispielsweise gegen E.R., schliessen die beiden Strafrechtler Niggli und Schwarzenegger allerdings aus. Immerhin in diesem Punkt herrscht Einigkeit zwischen ihnen und Staatsanwalt Erich Kuhn.