Alfonsa Lorenzo* aus Zürich-Seebach ist seit zehn Jahren pensioniert. Aber die bald 73-jährige Schneiderin muss trotzdem weiterarbeiten. Die AHV reicht nicht – und die Rente der Pensionskasse ist weg. Alfonsa Lorenzo ist eine von mehreren Dutzend Geschädigten, die sich einst vertrauensvoll an das gewerkschaftliche Beratungsbüro Inca gewandt hatten. Dort fiel sie den Machenschaften des Büroleiters A. G. zum Opfer.

Für die Geschädigten war es eine Genugtuung, als Ende Januar das Zürcher Obergericht G. in zweiter Instanz zu sieben Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilte – wegen jahrelangen gewerbsmässigen Betrugs, Veruntreuung und mehrfacher Urkundenfälschung. Zwischen 2001 und 2009 zweigte G. Pensionskassengelder von rund 250 Gastarbeitern ab. In einer Art Umlageverfahren liess er sich das Kapital auszahlen und überwies ihnen häppchenweise Pseudorenten.

Geschädigte sind in desolater Lage

G. finanzierte so seinen Lebensstil – bis das System 2009 kollabierte. 76 Fälle rekonstruierte der Staatsanwalt. Allein bei ihnen geht es um über 12 Millionen Franken. Von rund 7,4 Millionen Franken fehlt bis heute jede Spur.

G. brachte die Geschädigten in eine desolate finanzielle Lage, so auch die Schneiderin Alfonsa Lorenzo. Viele werden heute von ihren erwachsenen Kindern finanziell unterstützt, andere mussten nach 60 Jahren zurück in ihre fremd gewordene Heimat. «Es ist erbärmlich zu sehen, wie die Leute jahrzehntelang gearbeitet haben und ihnen nun – unverschuldet – nichts bleibt», sagt Marco Tommasini, Kopf der Geschädigtenvereinigung.

Obwohl G. verurteilt ist, müssen die Geprellten ihre Rente wohl abschreiben. Anfänglich sah es vielversprechend aus. Im Fall Roberto T., den die Stiftung SOS Beobachter im Streit gegen die Pensionskasse Swiss Life finanziell unterstützte, kam das Bundesgericht 2012 zum Schluss, die BVG-Sammelstiftung habe ihre Sorgfaltspflicht verletzt. Swiss Life musste das Pensionskassenkapital erneut auszahlen. Sozialversicherungsexperte Ueli Kieser, der den Fall vor Gericht vertrat, argumentierte, eine Kapitalauszahlung sei ein «aussergewöhnliches Ereignis», da habe die Pensionskasse eine «erhöhte Sorgfaltspflicht».

In einem anderen Fall obsiegte ein Geschädigter, weil die für die Auszahlung nötigen Unterschriften nicht ordnungsgemäss beglaubigt waren. G. hatte sie auf dem italienischen Konsulat eigenhändig abgestempelt.

Pensionskassen weisen Schuld zurück

Doch in den meisten Fällen hatten die Geschädigten das Nachsehen. Die Pensionskassen stellten sich auf den Standpunkt, dass den Rentnern hätte auffallen müssen, dass das Geld nicht vollständig bei ihnen eingetroffen war. Sie hätten daher die Auszahlung an G. quasi «nachträglich genehmigt». Die Kassen bekamen recht.

In anderen Fällen konnten die Geschädigten nicht hinreichend belegen, dass G. die Unterschriften gefälscht hatte. Sozialversicherungsexperte Kieser: «Ich habe den Eindruck, die Gerichte wurden angesichts der grossen Anzahl Fälle plötzlich viel strenger bei der Beurteilung.» Immerhin glaubt er, dass Pensionskassen heute Kapitalauszahlungen genauer prüfen.

Den Geschädigten hilft das nichts. Aus ihrer Sicht entwickelte sich die gerichtliche Aufarbeitung zu einem absurden Theater. So hatte G. im Strafverfahren beispielsweise zugegeben, reihenweise Unterschriften gefälscht zu haben. Doch zivilrechtlich konnten die Geschädigten die Unterschriftenfälschung im Einzelfall nicht belegen.

«Das Strafrecht ist schön und gut, aber ein Urteil bringt den Geschädigten noch kein Geld zurück.»

 

Peter Isler, Anwalt

Keine Chance hatten die Geschädigten mit dem Versuch, den früheren Arbeitgeber des Betrügers zur Verantwortung zu ziehen. Das Bundesgericht kam zwar Ende 2013 zum Schluss, dass das parastaatliche Beratungsbüro für italienische Gastarbeiter seinen Mitarbeiter G. ungenügend kontrolliert und damit den Betrug ermöglicht hatte. Das von Rom finanzierte Büro meldete daraufhin kurzerhand Konkurs an. Heute funktioniert es wieder wie früher – unter neuem Namen.

Die Geschädigten versuchten auch, die Bank zur Rechenschaft zu ziehen, die G. die Pensionskassengelder überwiesen hatte. Auch das ohne Erfolg. Ihrer Meinung nach hatte die Bank bei der Auszahlung den wirtschaftlich Berechtigten nicht genügend überprüft. Doch das private Unternehmen, das ihre Klage auf Erfolgsbasis finanziert hätte, stoppte den Fall vorzeitig. «Eine Klage wäre mit zu hohen Risiken verbunden», teilte das Institut den Geschädigten mit.

Marco Tommasini ist konsterniert: «Das Rechtssystem schützt letztlich einen Betrüger wie A. G.» Tatsächlich ist den Geschädigten mit der Verurteilung wenig geholfen. «Das Strafrecht ist schön und gut, aber ein Urteil bringt den Geschädigten noch kein Geld zurück», sagt der Anwalt Peter Isler, unter anderem spezialisiert auf Asset Tracing, das Aufspüren und Beschlagnahmen von Vermögenswerten. Mehr noch: «Auch ein zivilrechtliches Urteil nützt nichts, wenn man es nicht vollstrecken kann.» Sprich: Wo nichts mehr ist, kann man auch nichts mehr holen. Generell bezeichnet Isler die Rückführung von Vermögenswerten – gerade aus dem Ausland – als «risikoreich und anspruchsvoll».

Hat G. noch Gelder versteckt?

Aber besitzt G. tatsächlich keine Vermögenswerte mehr? Er deckte sich zwar mit Luxusuhren ein, ersteigerte antiquarische Buchraritäten und bezahlte seinen Geliebten grosszügig ihre Schulden. Doch im ganz grossen Luxus schwelgte er nicht. Trotzdem glaubten die Ermittlungsbehörden den Begründungen des Betrügers, er habe das Geld nur mit seinem ausschweifenden Lebensstil verprasst.

Ob das stimmt, ist fraglich. Aktenkundig ist, dass er bis heute einen Teil einer Liegenschaft in Sizilien besitzt. Weil ein aufwendiges Rechtshilfeverfahren drohte und es sich bei weitem nicht um eine Villa handelt, liess man ihm das Haus. Es gab auch immer wieder Hinweise, dass er Vermögenswerte ins Ausland verschoben haben könnte. So erzählte er einer Geliebten, er werde sich bald nach Portugal oder nach Südamerika absetzen, wie diese später der Polizei zu Protokoll gab.

Aus anderer Quelle ist bekannt, dass G. dem Sohn seiner Lebenspartnerin mehrere Zehntausend Franken gegeben haben soll. Damals waren G.s Konten bereits blockiert. So fragen sich die Geschädigten: Wo sind die 7,4 Millionen Franken geblieben?

* Name geändert

Der Fall des mutmasslichen Pensionskassenbetrügers im Überblick

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