Kopfschütteln bei der Polizei. «Im Kanton Zürich hatten wir früher ein praktikables Waffenrecht», sagt Roland Gugger, Chef der Verwaltungspolizei. «Jetzt müssen wir mit einem nationalen Gesetz arbeiten, das teilweise interpretationsbedürftig und schwer umsetzbar ist.» Auch die Berner Kantonspolizei ist unzufrieden. Nach ihrer Ansicht bestätigen sich jene Mängel, «die bereits vor dem Inkrafttreten kritisch beurteilt wurden», sagt Pressesprecher Peter Abelin.

«Gewisse Punkte sind nicht ganz glücklich geregelt», bestätigt Claude Mebes, Vizechef der Zentralstelle Waffen bei der Bundesanwaltschaft. Das Amt hat deshalb bei Justizministerin Ruth Metzler beantragt, eine Revision der Vorschriften zu lancieren – und das nur sechs Monate nach dem Start.

Die Polizeikorps sind zwar grundsätzlich froh, dass endlich ein nationales Gesetz den Kantonswirrwarr abgelöst hat. Dennoch haben sie viel zu beanstanden:

• Beim Händler sind Waffen nur mit einem amtlichen Erwerbsschein zu haben; für einen Verkauf zwischen Privatpersonen aber genügt ein schriftlicher Vertrag. «Bei uns ging früher jeder Besitzerwechsel über eine Amtsstelle», sagt Herbert Benz, Chef der Basler Verwaltungspolizei. «Jetzt handeln Sammler und Schützen ohne jede Kontrolle – ein klarer Rückschritt.»

• «Softair»-Waffen fallen nicht unter das Gesetz. Diese «Spielzeuge» sind von echten Faustfeuerwaffen nicht zu unterscheiden. Ein Horror für die Polizei. «Ich warte auf die Meldung, ein Kind mit einer solchen Attrappe in der Hand sei von einem Polizisten erschossen worden», sagt ein Zürcher Kriminalkommissar.

• Die Vorschriften der erlaubten und verbotenen Messer sind verwirrlich. «Sie führen bei enger Auslegung dazu, dass sich Bodenleger, Coiffeure oder Werklehrer bei der Ausübung ihres Berufes strafbar machen könnten», sagt Peter Abelin von der Berner Kantonspolizei. Und Pfadfinder unter 18 Jahren dürften ihre traditionellen Messer nicht mehr tragen.

• Unklar sind auch die Verkaufsregeln für Munition. Ein Händler kann sie nur abgeben, wenn er «nach den Umständen annehmen darf, dass dem Erwerb kein Hinderungsgrund entgegensteht». In der Praxis aber ist diese Regel schwer praktikabel.

Das sind schlechte Noten für ein Gesetz, das mit hohem Anspruch lanciert wurde. «Im Zweifelsfall hat das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Vorrang vor der Resozialisierung», versprach der frühere Justizminister Arnold Koller beim Start der Vorarbeiten. Doch die Lobby der Sammler, Schützen und Jäger machte derart Druck, dass nur ein zahnloses Gesetz übrigblieb.

Welche Punkte in der Revision aufgegriffen werden, ist noch offen. Der politische Handlungsspielraum ist klein. Details kann der Bundesrat ändern; Grundsatzfragen aber müssen ins Parlament. Und dieses ist ziemlich waffenfreundlich.

Dennoch macht Pro Tell, die «Gesellschaft für ein freiheitliches Waffenrecht», schon jetzt Druck. «Gegen Klarstellungen haben wir nichts», sagt Präsident Hansruedi Sollberger. «Bei einer Verschärfung würden wir uns zur Wehr setzen.»

Dass die Schweiz ihr Waffenrecht revidiert hat, ohne den Zugang zu den Schiesseisen stärker einzuschränken, wird im Ausland nicht verstanden. Für die «Süddeutsche Zeitung» gilt nach wie vor: «Schweizer Waffengesetz – löchrig nach Landesart.»

Habkern BE: angekündigter Amoklauf
Ein Rentner aus Habkern BE erschiesst seine Frau und sich selbst. Er besass 21 Schusswaffen; der Staat hatte sie beschlagnahmt und wieder ausgehändigt.

Um 17 Uhr sah der Mann rot. Mit einem Sturmgewehr verletzte ein 70jähriger Rentner aus Habkern BE am Pfingstmontag zuerst zwei Angehörige – mit einer Faustfeuerwaffe erschoss er wenig später in Thun seine Ehefrau, die nach einem Streit zu Verwandten geflüchtet war. Dann fuhr er auf eine Autobahnraststätte und richtete sich selbst. Wenige Tage später starb er.

Der Rentner, ein begeisterter Sportschütze, war einen Monat zuvor in den Fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) geschickt worden. Er hatte gegenüber Drittpersonen gedroht, seine Frau umzubringen und das Wohnhaus in die Luft zu sprengen. Bei der Hausdurchsuchung waren damals laut der Berner Kantonspolizei «21 Waffen (Faustfeuerwaffen und Gewehre) sichergestellt worden».

Wenige Tage später hob die Rekurskommission des Obergerichts die FFE-Massnahme auf. Der Mann durfte die psychiatrische Klinik in Meiringen verlassen – und erhielt seine Waffen zurück.

«Die Tat war nicht absehbar», sagt der verantwortliche Regierungsstatthalter Walter Dietrich. Der spätere Amokläufer habe Besserung versprochen. Unter diesen Vorzeichen sei der Entzug der Waffen unmöglich. «Wir leben in einem Rechtsstaat; gegen den Mann lag nichts mehr vor.»

Dieser Meinung ist offenbar auch die Berner Regierung. Die «Akte Habkern» wurde geschlossen – für eine Uberprüfung des Entscheids fühlt sich niemand zuständig. Das erstaunt. Mehrere vom Beobachter angefragte Waffengesetzexperten sind nämlich der Meinung, die Waffen hätten bei der Polizei bleiben müssen.

Das neue Gesetz liefert gleich zwei Artikel, die der Statthalter hätte beiziehen können. So müssen Personen ihre Waffen abgeben, wenn sie «zur Annahme Anlass geben, dass sie sich selbst oder Dritte gefährden». Und: «Die beschlagnahmten Gegenstände werden definitiv eingezogen, wenn die Gefahr missbräuchlicher Verwendung besteht.»

Bei einem Mann, der seine Umgebung über längere Zeit massiv bedroht, sind diese Kriterien nach Ansicht der Experten zweifellos erfüllt. Deshalb prüfen die Familien der Opfer jetzt, ob der Kanton Bern haftbar gemacht werden kann. Im Rückblick ist auch Statthalter Walter Dietrich klüger. «Wenn ich eine Gefahr gesehen hätte, wären die Waffen bei uns geblieben.»

Martin Killias: «Der Erwerbsschein ist ein Witz»

Der Zugang zu Waffen sei viel zu einfach, kritisiert der Lausanner Kriminologe Martin Killias. Das neue Waffengesetz gehe völlig am Wunsch der Bevölkerung vorbei.

Beobachter: Ein Rentner erhält trotz ernsten Drohungen seine Waffen zurück. Wenig später erschiesst er seine Frau. Klafft hier eine Lücke im Waffengesetz?
Martin Killias: Für eine präzise Antwort müsste ich die Akten kennen. Generell bin ich der Meinung, dass der Entzug von Waffen bei psychischen Störungen genügend geregelt ist. Zur Tat hätte es zudem so oder so kommen können.

Beobachter: Was meinen Sie damit?
Killias: Der Mann hätte sich noch am gleichen Tag ohne Probleme und völlig legal bei einem Kollegen eine andere Waffe kaufen können. Im neuen Waffengesetz gibt es zu grosse Lücken beim Ausschluss von gefährlichen Personen.

Beobachter: Sie haben das neue Waffenrecht auch schon als «eine Serie verpasster Gelegenheiten» kritisiert. Was stört Sie besonders?
Killias: Mit der Freigabe von Waffenverkäufen zwischen Privatpersonen wurde der Grauhandel legalisiert. Damit kann an den offiziellen Verkaufskanälen vorbei ein schwunghafter und unkontrollierter Waffenhandel betrieben werden. Erstaunlich ist, dass sich das Waffengewerbe nicht gegen diese Konkurrenz wehrt. Das lässt nur einen logischen Schluss zu: Offenbar mischen viele Ladenbesitzer in diesem Grauhandel kräftig mit.

Beobachter: Im Laden gibt es ohne amtlichen Erwerbsschein überhaupt keine Waffen mehr. Ist das kein Fortschritt?
Killias: Die Art, wie man bei den Behörden zu einem Erwerbsschein kommt, ist ein Witz. Antragsteller müssen lediglich einen Ausweis und einen Auszug aus dem Strafregister mitbringen. Tatsache ist aber, dass ein Strafregisterauszug sehr einfach zu fälschen ist. Die Waffenlobby hatte panische Angst vor jeder Registrierung und beharrte auf einem einfachen Verfahren. Dabei sollten auch Schützen, Jäger und Sammler ein Interesse daran haben, dass der Zugang zu Waffen limitiert wird.

Beobachter: Der Bund prüft eine Revision der Vorschriften. Wurde bei der Gesetzgebung gepfuscht?
Killias: Das würde ich so nicht sagen. Vielmehr stand die Arbeit von Anfang an unter einem lähmenden Druck der Waffenlobby. Die bürgerlichen Politiker haben völlig an ihren Wählern vorbei gehandelt. Gemäss einer Umfrage wünschen 85 Prozent der Menschen schärfere Bestimmungen. Sogar bei den Waffenbesitzern sind es rund 70 Prozent.