Manchmal braucht es die empörte Öffentlichkeit, damit Einsicht und Vernunft einkehren. Auch dieses Jahr hat die Sendung «Quer» wieder über 30 Fälle aus dem Beobachter-Beratungszentrum thematisiert und verfilmt («So nicht!»). Bei einigen Geschichten kam es vor laufenden Kameras oder kurz nach der Sendung zu einem Happy End. Andere jedoch blieben ungelöst, ungerecht und unerhört. Vier Beispiele:

Verkehrte Verkehrsberuhigung

Verkehrsberuhigungsmassnahmen sind eine gute Sache – vorausgesetzt, sie verhindern Unfälle und produzieren sie nicht. So geschehen in Aarau: Um Wohnqualität und Sicherheit auf einer rege benutzten Quartierstrasse zu fördern, plante die Stadt bauliche Massnahmen. Die Absicht war gut, die Ausführung katastrophal. Mitten auf die Fahrbahn wurde ein grauer, nackter Betonklotz gesetzt (Bild). Reflektierende Markierungen oder andere optische Warnungen fehlten – sie fielen einer falschen Sparpolitik zum Opfer. Das hatte tragische Folgen: Innerhalb kürzester Zeit kollidierten drei Velofahrer mit dem frei stehenden Block und verletzten sich zum Teil schwer. Opfer, Anwohner und sogar die Kantonspolizei sprachen bei der Stadtverwaltung vor, doch die zeigte sich uneinsichtig: Markierungen seien nicht nötig, Schadenersatzleistungen nicht gerechtfertigt, und ein verlangtes Gutachten der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) sei überflüssig. Mehr noch: Das erste Opfer erhielt sogar einen Strafbefehl «wegen mangelnder Aufmerksamkeit» und eine Rechnung für Verfahrenskosten über 370 Franken.

Die amtliche Einsicht folgte spät und erst auf Druck der Öffentlichkeit: Der Betonblock wurde gut sichtbar markiert und an den Strassenrand verschoben. Und als «Quer» mit den Kameras auffuhr, war der Aarauer Stadtammann auch bereit, das neutrale BfU-Gutachten in Auftrag zu geben. Dieses fiel so eindeutig aus, dass den Opfern der geforderte Schadenersatz ausbezahlt wurde. Genugtuung für die verzeigte Velofahrerin gab es aber erst im Gerichtssaal: Der Richter sprach sie in allen Punkten frei und befand es als «bemühend, dass es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommen musste».

In der Trauer amtlich belästigt

Vor zwei Jahren verschwand Alphons Schmid spurlos. Er ist einer von rund 4000 Menschen in der Schweiz, die bei der Polizei jedes Jahr als vermisst gemeldet werden. Die allermeisten dieser Personen tauchen bald irgendwo wieder auf. Nicht so Alphons Schmid: Am 11. Juni 1998 wurde der damals 42-jährige Aussendienstmitarbeiter nach einem Barbesuch zum letzten Mal gesehen. Seither fehlt von ihm jedes Lebenszeichen. Für die Polizei ein Rätsel, für die Familie eine Tragödie. Vorerst suchten und hofften seine Mutter und seine beiden Schwestern noch, dann begannen sie zu trauern. Aber die Familie litt nicht nur an der zermürbenden Ungewissheit, sondern musste sich auch noch mit dem taktlosen Steueramt des Kantons Zürich herumschlagen: Die Mutter erhielt während eineinhalb Jahren ständig Schreiben, Mahnungen und Zahlungsbefehle für ihren verschollenen Sohn.

Mehrmals teilte sie dem Steueramt telefonisch und schriftlich das traurige Verschwinden ihres Sohnes mit. Vergeblich: Der Fiskus war schwer von Begriff. Die Qual für Maria Schmid wurde so gross, dass die beiden Töchter schliesslich einen Anwalt einschalteten. Dieser intervenierte mehrmals – ohne Erfolg. Eines Tages stand sogar der Betreibungsbeamte vor Maria Schmids Tür, obwohl Blutsverwandte für Steuerschulden rechtlich nicht haftbar gemacht werden können. Die empörte Familie meldete den Fall dem Beobachter. Und erst jetzt schien das Steueramt zu begreifen: «Ein Versehen, für das wir uns entschuldigen», tönte es lakonisch. Leider brachte auch der Zuschaueraufruf in der Sendung «Quer» keinen Hinweis über das Schicksal von Alphons Schmid.

Bestrafter Sparsinn

Krankenkassenprämien steigen ins Unermessliche. Wer etwas dagegen tun will, so heisst es allenthalben, soll die eigenen Gesundheitskosten möglichst tief halten.Was aber, wenn die Sparbemühungen eines Patienten von der Krankenkasse nicht honoriert, sondern bestraft werden? Robert Zoller ist wütend. Nach der Operation seiner schmerzhaften rechten Schulter befolgte er den Rat seines Chirurgen, der ihm die Heimtherapie mit einer automatisch angetriebenen Bewegungsschiene empfahl. Das Gerät sorgt dafür, dass das Schultergelenk ohne Kraftanstrengung passiv bewegt wird, um Komplikationen zu verhindern – eine kostengünstige Therapiemethode, die der Patient zu Hause durchführen kann.

Robert Zoller therapierte sich täglich seriös. Mit Erfolg: Nach nur vier Wochen war er schmerzfrei und gab die gemietete Maschine der Herstellerfirma zurück. Kosten für einen Monat: 800 Franken. Hätte sich Zoller für eine ambulante Therapie im Spital entschieden, wo er mit einer gleichen oder ähnlichen Maschine behandelt worden wäre, wären die Behandlungskosten bedeutend höher ausgefallen. Und: Zollers Krankenkasse, Wincare, hätte diese Spitalkosten anstandslos übernommen. So aber teilte sie dem pflichtbewussten Selbsttherapierer mit, dass die Miete für die Schultermaschine nicht im Grundleistungskatalog figuriere und Wincare deshalb nur fünf Franken pro Tag übernehme. Trotz Protesten und logischen Argumenten: Wincare blieb stur.

Kulanter zeigte sich hingegen der Chef des Bundesamts für Sozialversicherungen. «Quer»-Gast Otto Piller schob zwar vorerst den Schwarzen Peter der Herstellerfirma und dem Arzt zu, bedauerte dann aber Zollers bestraften Sparsinn; er versprach sogar, den Differenzbetrag persönlich zu übernehmen. So weit liess es Wincare aber doch nicht kommen: Plötzlich fand sich am Hauptsitz ein «Spezialkässeli», aus dem Robert Zollers bescheidene Rechnung bezahlt werden konnte. Drei Monate nach der Sendung erhielt der Patient Post von höchster Versicherungsstelle: Otto Piller teilte ihm mit, dass die Bewegungsschiene auf Anfang des nächsten Jahres in den Leistungskatalog aufgenommen werde.

Lücken im Zahnarztnetz

Eine schmerzvolle Odyssee haben Noel und Gottlieb Kurath aus dem Kanton Baselland hinter sich. Es geschah am helllichten Tag in Basel: Der elfjährige Noel stürzt mit seinen Inline-Skates und schlägt sich die vordere Zahnreihe aus. Der Vater ruft sofort den Hauszahnarzt an, doch der weilt in den Ferien; auch sein Stellvertreter ist nicht zu erreichen. Der Vater versucht es beim ärztlichen Notfalldienst und erhält den Rat, die Zähne aufzusammeln, in Milch zu legen und sofort den Dienst habenden Notfallzahnarzt aufzusuchen. Kurath packt seinen stark blutenden Sohn aufs Motorrad und fährt quer durch die ganze Stadt. Doch der Dienst habende Zahnarzt schickt die beiden wieder fort. Begründung: Er habe bereits einen Patienten in Behandlung (keinen Notfall), und ausserdem beginne der Notfalldienst erst um zwei Uhr nachmittags. Eine absurde und völlig unhaltbare Aussage, denn Unfälle lassen sich auch in Basel nicht zeitlich planen.

Verzweifelt fährt der Vater mit seinem schmerzgeplagten Sohn wieder nach Hause, wo er telefonisch bei der zahnmedizinischen Polyklinik um Hilfe bittet. Antwort: Man nehme keine Kinder auf und sei auch nicht für den Kanton Baselland zuständig. Nach dem ersten Abwimmeln versucht es Gottlieb Kurath nochmals. Er trifft auf eine Telefonistin, die ihm mitteilt, dass sie niemanden finden könne, der sich verantwortlich fühle.

Was Vater und Sohn fünf Stunden lang durchmachen mussten, ist skandalös. Ärzte sind nicht nur moralisch, sondern auch gemäss Ärzteverordnung verpflichtet, einen Notfall auch bei «Nichtzuständigkeit» zu behandeln. Durch Zufall findet Gottlieb Kurath schliesslich einen Zahnarzt, der seinen Sohn sofort behandelt. Ein Happy End mit schalem Beigeschmack.

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