Der Psychiatrieprofessor Asmus Finzen war angeklagt, die Abhängigkeit einer Patientin der Psychiatrischen Universitätsklinik Basel sexuell ausgenutzt zu haben. Im Oktober 2000 hatte der Angeklagte, damals 60 Jahre alt und Vizedirektor der Klinik, die ambulante Nachbehandlung der damals 61-jährigen Patientin übernommen. Ein Jahr später gab er die Behandlung ab. Danach kam es zu sexuellen Handlungen. Im August 2004 erstattete die Patientin Strafanzeige wegen Ausnützung einer Notlage. Ein erstes Strafverfahren wurde eingestellt, im zweiten erhob die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt Anklage.

Das Basler Strafgericht musste prüfen, ob die Patientin zum Zeitpunkt der sexuellen Handlungen vom Angeklagten abhängig war. Ihr Anwalt sprach von einem «Machtgefälle zwischen Arzt und Patientin». Der Angeklagte meinte, nach Beendigung der Behandlung habe er Sex mit seiner Patientin haben dürfen. Das Gericht liess die strittige Frage
in einem Gutachten abklären. In seinem Bericht kam der Gerichtspsychiater zum Schluss, dass der Angeklagte nur den Verlauf der Krankheit und die Dosierung der Medikamente kontrolliert habe. Diese Art von Behandlung führe - anders als eine Psychotherapie - nicht zu einer Abhängigkeit der Patientin vom Arzt.

Das Gericht folgte dem Gutachter und sprach den Angeklagten frei. In seinem Schlusswort meinte der Richter aber, der Angeklagte mache es sich zu einfach, wenn er das Eingehen einer sexuellen Beziehung mit seiner früheren Patientin verharmlose. Sein Verhalten sei unprofessionell gewesen.