Was haben Ikea-Gründer Ingvar Kamprad, Deutschlands Bierbrauerin Barbara Lambrecht-Schadeberg (Krombacher-Bier) und Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher gemeinsam? Alle diese Superreichen wohnen im Waadtland. Sie profitieren dort von einem Gesetz, das ihnen eine so genannte Besteuerung nach dem Lebensaufwand ermöglicht. Die Waadtländer führten vor sechs Jahren noch 1200 Zuzügerinnen und Zuzüger aus dem Ausland im Steuerregister – heute sinds bereits 1500. Doch wer jetzt die Kassen klingeln hört, liegt falsch. Pro Jahr zahlen die Millionäre und Milliardäre im Schnitt weniger als 30'000 Franken an den Staat. Und dies, obwohl einige unter ihnen laut dem Wirtschaftsmagazin «Bilanz» zu den 300 reichsten Einwohnern der Schweiz gerechnet werden.

«Tatsächlich sind massive Steuerentlastungen möglich, wenn wohlhabende Ausländerinnen und Ausländer ihr Steuerdomizil in die Schweiz verlegen», sagt Martin Kaufmann, der zusammen mit zwei Partnern in Zürich und Stansstad NW eine «Gesellschaft für Ansiedlungsmanagement» betreibt. Kaufmann berät Privatpersonen, die ihre Steuerbelastung durch einen Umzug in die Schweiz «optimieren» wollen. Je nach Kanton und Gemeinde ist es möglich, dass Ausländer, die in ihren Herkunftsländern mehrere Millionen bezahlen müssten, bei uns mit 50'000 bis 70'000 Franken davonkommen. Zum Vergleich: In Deutschland werden Einkommen ab 250'000 Mark mit 53 Prozent Steuern belastet. Da lohnt sich ein Abstecher in die Schweiz. Kaufmann: «Unter dem Aspekt Steuergerechtigkeit betrachtet, ist die Regelung in der Schweiz problematisch, und es gibt stossende Beispiele.»

Wie kommt es, dass reiche Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz so unglaublich tiefe Steuern bezahlen? Das liegt an der so genannten Besteuerung nach dem Lebensaufwand. Die ursprüngliche Idee: Weil Zuzüger, die in der Schweiz nicht erwerbstätig sind, nicht nach ihrem Einkommen besteuert werden können, sollten sie nach ihrem Lebensaufwand eingeschätzt werden – also nach den privaten Kosten für Verpflegung und Bekleidung, Unterkunft, Personal und Fahrzeuge.

Doch mit dem Lebensaufwand ist das so eine Sache: Niemand kann kontrollieren, ob sich jemand von Cervelats oder Hummer ernährt und ob die Kleider aus dem Warenhaus oder aus der Designerboutique stammen. Deshalb suchte die Steuerbehörde nach einem möglichst einfachen Rezept, und das heisst: Man nehme mindestens das Fünffache des jährlichen Mietzinses oder Eigenmietwerts und lege diesen als zu versteuernden Betrag fest.

Gerangel um die Superreichen
Wer in den Genuss einer solchen Steuerpauschale kommt, ist von der Pflicht befreit, seine ausländischen Vermögen und Einkünfte anzugeben. Das gesamte weltweit erwirtschaftete und angelegte Vermögen wird demzufolge nicht in die Berechnung einbezogen und darf den Fiskus auch nicht interessieren – schön für die Profiteure, schlecht für den Staat.

Um Missbräuche beim Veranlagungsverfahren mit der Besteuerung nach Lebensaufwand so weit als möglich zu verhindern, setzt das Gesetz immerhin eine untere Steuerlimite fest. Im Kanton Tessin ist das zum Beispiel ein geschätztes «Einkommen» von 130'000 Franken, das auf jeden Fall versteuert werden muss; in Nidwalden sind es 150'000, im benachbarten Schwyz immerhin 500'000 Franken.

Doch das ist für Superreiche absolut kein Problem – auch nicht für Formel-1-Star Michael Schumacher: «Schumi» wird wie andere seinesgleichen von allen Seiten heftig umworben. SP-Nationalrat Rudolf Strahm spricht denn auch von einer «unseligen Steuerkonkurrenz zwischen den Kantonen und Gemeinden. Die Besteuerung nach Lebensaufwand hat dazu geführt, dass der Steuerwirrwarr nur noch grösser geworden ist.»

Zwar darf über Steuern nicht verhandelt werden, betonen die kantonalen Steuerämter unermüdlich. Tatsache ist jedoch, dass im persönlichen Gespräch zwischen Steuerpflichtigen und Steuerbeamten durchaus genügend Spielraum für Anpassungen bleibt. Daniel Käslin, Leiter der Steuerverwaltung des Kantons Nidwalden, sagt: «Das steuerbare Einkommen wird ja bei Nichtschweizern in erster Linie nach dem geschätzten Lebensaufwand festgelegt. Und diese Schätzung ist nicht in jedem Fall ganz einfach.»

Wenn dann aber der Lebensaufwand von den Steuerbehörden einmal geschätzt ist, können Zuzüger damit rechnen, dass sich daran in den nächsten Jahren kaum mehr etwas ändert. Für einen Migrationsberater, der wegen seiner Kundschaft nicht namentlich genannt werden will, ist klar: «Die Behörden müssten die Aufwandbesteuerten unbedingt jährlich überprüfen.»

Handeln macht sich bezahlt
Die Wiener Milliardenerbin Heidi Horten profitiert bereits seit Jahren von der gleichen Steuerpauschale. Ihr verstorbener Ehemann Helmut Horten war Ende der sechziger Jahre der erste prominente Steueremigrant aus Deutschland. Der Kaufhauskönig liess sich in der Tessiner Gemeinde Croglio nieder und handelte eine Steuerpauschale von einer Million Franken aus. Das Horten-Vermögen wird heute auf mehr als drei Milliarden Franken geschätzt; zu ihren Lebzeiten muss sich die Witwe allerdings mit den Erträgen des Nachlasses begnügen – das sind geschätzte 150 Millionen Franken pro Jahr.

Da schmerzt eine Million Franken für den Schweizer Fiskus nicht allzu sehr – vor allem im Wissen darum, dass die Steuern für die 150 Millionen in Deutschland rund 75 Millionen betragen würden. Wen wunderts, dass sich im Ausland Unmut regt über die Schweizer Steuerpraxis. «Ich gehe davon aus, dass die Pauschale aussenpolitisch unter Druck gerät», sagt Daniel Käslin von der Steuerverwaltung Nidwalden.

Über eine tiefe Pauschale freut sich auch der Deutsche Karl-Heinz Kipp. Er bezahlt in Arosa lächerliche 80'000 Franken. Immerhin überwies er Ende der achtziger Jahre, als er seine Massa-Verbrauchermarkt-Gruppe (ohne die Verkaufshäuser) für mehr als eine Milliarde Franken verkauft hatte, rund 250 Millionen Franken an den deutschen Fiskus, bevor er in seine Bündner Wahlheimat übersiedelte. Die Schweiz profitiert dennoch von Kipp. Schätzungsweise über 200 Millionen Franken zweigte der leidenschaftliche Hobbyhotelier aus seiner Schatulle ab und kaufte damit die Nobelhäuser «Tschuggen» in Arosa, «Eden Roc» in Ascona und «Carlton» in St. Moritz. Kipp renovierte die Herbergen und sicherte so Hunderte von Arbeitsplätzen.

Doch das Sichern von Arbeitsplätzen ist selten erstes Ziel der Zuzugswilligen. Zumal die Besteuerung nach dem Lebensaufwand eigentlich für «Frührentnerinnen» und «Frührentner» ab 55 Jahren gedacht ist. Von Gesetzes wegen ist den Zuzügerinnen und Zuzügern in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit verboten – sinnigerweise mit Ausnahme der privaten Vermögensverwaltung. In Wirklichkeit dirigieren aber viele Privatpersonen von der Schweiz aus ihre Firmen, wie etwa Alfred Henry Heineken, der sich in Perroy VD niedergelassen hat. Er verwaltet sein Bierimperium indirekt über die Sittener L’Arche Holding.

Ändern wird sich an den Steuerabkommen mit den Reichen und Superreichen aus dem Ausland in nächster Zeit sicher nichts; mit der Steuerharmonisierung ist die Besteuerung nach dem Lebensaufwand seit dem 1. Januar 2001 in der ganzen Schweiz rechtskräftig. Der Hintergrund ist klar: Die Schweiz spielt im weltweiten Standortwettbewerb mit, was heisst: Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.

Und so buhlen private Migrationsberater und Firmen weiterhin um wohlhabende Ausländerinnen und Ausländer, obwohl diese im Endeffekt nur tiefe Steuern zahlen. «Immerhin leisten Ausländer mit Sitz in der Schweiz einen Beitrag an die Volkswirtschaft», sagt der Ansiedlungsexperte Martin Kaufmann. «Sie lassen sich vielleicht ein Haus bauen oder kaufen eine Wohnung. Und sie geben ihr Geld in der Schweiz aus.»

Ein Umweg ins Paradies
Genau das tut auch der 53-jährige Otto Bernhard Happel. Der grösste Einzelaktionär der MG Technologies AG (ehemals Metallgesellschaft) in Frankfurt am Main meldete sich im Dezember 1996 in seiner damaligen Wohngemeinde Sprockhövel bei Bochum ab und zog für zwei Jahre nach Brüssel. Belgien gilt – anders als die Schweiz – für deutsche Steuervögte nicht als Niedrigsteuerland, was einen Wegzug steuertechnisch vereinfacht. Wäre Happel ohne den Umweg über Brüssel in die Schweiz gezügelt, hätte ihn das in seiner Heimat Deutschland einen dreistelligen Millionenbetrag an Abschlusssteuern gekostet.

Happels Anwalt sieht das anders: «Auch Dr. Happel ist bei seinem Umzug nach Belgien der deutschen Wegzugsbesteuerung unterlegen, die bei einem unmittelbaren Umzug in die Schweiz exakt gleich hoch ausgefallen wäre.» Ausserdem seien die «genannten Zahlen abwegig». Und nach Belgien sei Happel gezogen, «um seinen Kindern eine internationale und mehrsprachige Erziehung zu ermöglichen».

Für seine Familie kaufte Happel inzwischen in Meggen LU ein 26'000 Quadratmeter grosses Grundstück mit Seeanstoss und historischem Kutscherhaus. Wie hoch die von Happel ausgehandelte Steuerpauschale ist, lässt sich nur schwer feststellen. Zu extreme Forderungen werden es aber kaum sein, denn sonst weichen die Superreichen einfach nach Hergiswil NW, nach Lachen SZ oder Risch ZG aus. Schöne Seegrundstücke gibt es auch dort.

Im Übrigen wird Diskretion gross geschrieben: Die Gemeinde Meggen bestätigt amtlich nicht einmal Happels Zuzug. Wer sich bei der Personenkontrolle im Rathaus erkundigt, wird an seine Vermögensverwaltungsfirma Luserve nach Luzern verwiesen, die an bester Adresse im neuen Kultur- und Kongresszentrum residiert.

Dass Happel heute jährlich Millionenbeträge an Steuern spart, hat er vor allem Urs Mühlebach aus Sempach zu verdanken. Der Jurist gilt als Koryphäe unter den Migrationsberatern. Er hat etliche Milliardäre in und um Luzern angesiedelt. Neben dem Deutschen Happel etwa den Saudi-Araber Suliman Saleh Olayan, der mit einem von der «Bilanz» geschätzten Vermögen von zehn bis elf Milliarden Franken gesegnet ist. Er versteuerte 1999 aber lediglich 625'000 Franken Einkommen.

Zu Mühlebachs Kundschaft gehören auch der Holländer Ralph Sonnenberg («Bilanz»-Schätzung: 1 bis 1,5 Milliarden Franken) und der Österreicher Ernst Kaindl («Bilanz»-Schätzung: 200 bis 300 Millionen Franken). Mühlebach sitzt zudem in Verwaltungsräten von Vermögensverwaltungsfirmen, die Zuzüger in der neuen Wahlheimat einrichten.

Von Gerechtigkeit keine Spur
Vor allem wohlhabende deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wählen den Steuerwohnsitz häufig in der Schweiz, obwohl es für EU-Mitglieder einfacher wäre, sich in England niederzulassen, wo es ähnliche Pauschalregelungen gibt. England kommt aber für viele Deutsche nicht in Frage, weil sie es vorziehen, in einem Land zu leben, das von der alten Heimat nicht allzu weit weg ist und dessen Sprache und Kultur sie verstehen. Für die Schweiz sprechen nebst der geografischen Lage mitten in Europa auch die landschaftliche Schönheit, die guten Infrastrukturen und natürlich die soziale, wirtschaftliche und politische Stabilität.

«Zuzüger sollen bereit sein, für all diese Vorteile zu zahlen», findet Mühlebach. Und zu seiner eigenen Ansiedlungspraxis meint er: «Ich bin Anwalt und nicht Weltverbesserer, aber zu tiefe Pauschalisierungsgesuche weise ich ab. Die Pauschalisierung ist nicht nur eine Frage der arithmetischen Ausoptimierung, sondern auch des individuellen Anstands.» Die Schweiz soll laut Mühlebach Zuzüger steuermässig nicht mehr mit Samthandschuhen anfassen: «Ein gewisses und vernünftiges Mehr würde niemanden davon abhalten, in unser Land zu ziehen. In der Praxis sieht es heute allerdings so aus, dass jeder Anwalt und Berater tüchtiger sein will als der andere und deshalb die Steuerpauschale seiner Kundinnen und Kunden möglichst noch weiter nach unten optimiert.»

Nicht nur für den Migrationsexperten Urs Mühlebach ist es ganz klar, dass es für reiche Ausländerinnen und Ausländer ein Riesenbonus ist, in der Schweiz zu steuern; auch Nationalrat Rudolf Strahm äussert sich dezidiert zu dieser Sonderregelung: «Die heutige Praxis im Umgang mit der Besteuerung nach dem Lebensaufwand steht im Gegensatz zu deren Sinn und Geist. Die Kantone und Gemeinden haben ein legales Schlupfloch, das ihnen erlaubt, von der Steuerharmonisierung abzuweichen.» Ein ungutes Gefühl hat Strahm darüber hinaus, «weil diese Pauschalbesteuerung zu krassen Ungerechtigkeiten zwischen ausländischen und einheimischen Steuerzahlern führt».

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