Thurgauer Gemeinden dürfen Eltern schröpfen
Eltern müssen im Thurgau je nach Wohnort so viel an die Heimkosten ihrer Kinder zahlen, dass ihnen nur das Minimum zum Leben bleibt. Diese Praxis stützt jetzt auch das Bundesgericht. Ein Politiker fordert rechtliche Anpassungen.

Veröffentlicht am 9. Juni 2026 - 06:00 Uhr

Ein Jugendlicher in einer Betreuungseinrichtung: Im Kanton Thurgau droht den Eltern je nach Wohnort der finanzielle Kollaps, wenn ein Kind ins Heim muss (Symbolbild).
Die Familie Sager aus Zihlschlacht-Sitterdorf muss der Gemeinde rund 70’000 Franken plus 26’000 Franken Zinsen für den Heimaufenthalt ihres psychisch erkrankten Sohnes zurückzahlen. Der damals 16-Jährige lebte zwischen 2019 und 2020 in Einrichtungen im Kanton Zürich. Die Gemeinde hatte die Kosten von rund 500 Franken pro Tag zunächst übernommen. Später berechnete sie das Existenzminimum der Familie und forderte alles zurück, was darüberlag.
Die Sagers heissen eigentlich anders. 2024 hatte das Bundesgericht eine Beschwerde der Familie teilweise gutgeheissen und ans kantonale Obergericht zurückgewiesen. Es verlangte eine vertiefte Auseinandersetzung mit der kantonalen Gesetzgebung. Den neuen Entscheid, der wieder der Gemeinde recht gibt, stützt es nun.
«Wir haben den Glauben an den Schweizer Rechtsstaat verloren.»
Ulf Sager (Name geändert), betroffener Vater