An den Sommer 1972 erinnert sich der frühere Walliser Staatsrat Thomas Burgener noch sehr gut. Er war damals 18 und verbrachte die Ferien mit Eltern und Geschwistern in einem Chalet in der Nähe von Visp.

Sein Vater, der Kantonsrichter Paul Eugen Burgener, sei «während Wochen immer um fünf Uhr morgens aufgestanden» und habe «jeweils ein paar Stunden lang die Akten zum Mattmark-Prozess studiert». Neben sich «rund sieben Apfelharasse mit den Dossiers», die er «sorgfältig durchgeackert» habe.

Der Kantonsrichter verfasste während seiner Ferien den Urteilsentwurf im Fall Mattmark. Beim Bau des Staudamms Mattmark waren Baracken und Arbeitsplätze von einer Eislawine verschüttet worden. Sie standen direkt in der Falllinie des Allalingletschers. 88 Bauarbeiter starben damals.

Die Familien der Toten mussten zahlen

Der Urteilsentwurf von Paul Eugen Burgener war bisher nicht bekannt. Nach Ablauf der 50-jährigen Schutzfrist liegt das Dokument aber jetzt dem Beobachter vor. Der Inhalt zeigt: Der Präsident des Kantonsgerichts wollte sieben Jahre nach der Mattmark-Katastrophe die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.