Das schlichte Steinkreuz steht am Tägerhardweg, im Gebiet «Chefihau» kurz vor den ersten Häusern der Gemeinde Würenlos AG. Nachbarn der Familie Steinmann haben es gestiftet, zum Gedenken an Ruth Steinmann. Die Zwölfjährige war rund 80 Meter von hier am Freitag, 16. Mai 1980, ermordet worden.

Für diese Tat und für weitere vier Kindsmorde ist Werner Ferrari im Juni 1995 zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt worden. Noch heute bestreitet er, Ruth Steinmann getötet zu haben. Er wird demnächst ein Gesuch um Wiederaufnahme des Verfahrens im Fall Steinmann einreichen. An seiner jetzigen Situation wird dies nichts ändern: Er wurde der vier anderen Morde einwandfrei überführt. Werner Ferrari dürfte den Rest seines Lebens in der Strafanstalt verbringen. Denn die Aargauer Justiz ist nicht gewillt, ihn vorzeitig zu entlassen. Die Prognosen sind denkbar ungünstig – die Gefahr eines Rückfalls gilt als gross. Warum will er dann überhaupt ein neues Verfahren? «Weil ich mit dem Mord an Ruth Steinmann nichts zu tun habe», lässt Ferrari den Beobachter wissen.

Dass sich der Mord im «Chefihau» nicht so zugetragen haben kann, wie es das Badener Bezirksgericht annahm, ist auch die Meinung des wichtigsten Zeugen im damaligen Prozess: des Vaters von Ruth Steinmann. Er hatte seine tote Tochter keine Stunde nach der Tat gefunden. Und später glaubte er, Werner Ferrari als den Mann zu erkennen, der damals auf einem Mofa vom «Chefihau» wegfuhr. Jedoch kann er sich nicht vorstellen, dass sich seine Tochter so verhalten hatte, wie es das Gericht vermutete.

Heute beginnt hinter dem Kreuz ein lichter Wald. Ein breiter Weg führt zu einer Waldhütte, wo im Sommer Partys stattfinden. Nach der Waldhütte stösst man auf den Kugelfang einer Schiessanlage. An deren Fuss geschah die Tat.

Nur sah das Gebiet damals anders aus: Der Wald war sehr dicht, ein schmaler Trampelpfad führte zum Tatort. Die Waldhütte existierte noch nicht. An jenem 16. Mai 1980 fuhr die zwölfjährige Bezirksschülerin nach 17 Uhr mit dem Velo auf dem Tägerhardweg von Wettingen nach Würenlos. Die Eltern wussten dies und folgten eine halbe Stunde später per Auto auf der Kantonsstrasse. Ruth hätte vor ihnen daheim sein müssen, doch sie war nicht da. Ruth war ein pflichtbewusstes Mädchen – sich eine halbe Stunde zu verspäten war nicht ihre Art.

Die Eltern machten sich sofort getrennt auf die Suche. Der Mutter fiel an der Stelle, wo heute das Kreuz steht, ein einsames Mofa mit der Nummer «AG 80» auf. Als der Vater später an dieser Stelle vorbeikam, sah er aus rund 30 Meter Distanz einen Mofafahrer, der bei seinem Anblick wendete und davonfuhr. Als Felix Steinmann neun Jahre später Ferraris Foto sah, war er sich sicher: Das ist der Mofafahrer vom «Chefihau».

Doch seinerzeit mass er dem Fahrer zunächst keine Bedeutung bei. Steinmann folgte, den Namen seiner Tochter rufend, dem Trampelpfad, der zum Kugelfang führt. Auf halber Distanz erblickte er Ruths Velo, beim Kugelfang sein totes, beinahe nacktes Kind, zugedeckt mit einem alten Teppich. Ruth war an einer Socke erstickt, die ihr der Täter in den Mund gestopft hatte. Er hatte ihr zudem kraftvoll in die linke Brust gebissen und ihr mit einem Aststück Verletzungen im Genitalbereich zugefügt.

Die polizeilichen Ermittlungen setzten sofort ein. Dringend verdächtigt wurde der Mopedfahrer, den der Vater gesehen hatte und auch recht gut beschreiben konnte. Von ihm stammte nach Ansicht der Polizei auch die Lederjacke, die ein Nachtwächter in der Nähe von Regensdorf ZH gefunden hatte. Er hatte einen jungen Mann mit Brille beobachtet, der die Jacke fortwarf.

Der wissenschaftliche Dienst der Stadtpolizei Zürich hatte auf dem Gesäss der Leiche ein Schamhaar entdeckt, das mit grösster Wahrscheinlichkeit vom Täter stammte. Am Tatort gefunden wurde auch das Aststück, mit dem der Täter dem Mädchen Verletzungen im Genitalbereich zugefügt hatte. Auch wurden Fussspuren eines Kindes ausgemacht, die aber nicht von Ruth stammten.

Einige Meter von der Leiche entfernt stellten die Ermittler ein Schüleretui sicher. Es gehörte nicht Ruth Steinmann. Anstrengungen, den Besitzer dieses Etuis zu finden, wurden nie unternommen. Ein grosses Rätsel blieb für die Polizei, wie Ruth Steinmann zum Tatort gelangt war. Denn entlang dem 80 Meter langen, sehr schmalen Trampelpfad konnten keine Kampf- oder Schleifspuren festgestellt werden. Die Ermittler gingen davon aus, dass der Täter das Mädchen mit einem Trick in den Wald gelockt oder durch massive Drohungen gefügig gemacht haben musste. Beides scheint den Eltern noch heute unglaubwürdig.

«Ruth wäre nie einem Unbekannten in den Wald gefolgt», erklärten die Eltern dem Beobachter und begründeten damit auch ihre Zweifel am Tatablauf.

Erstaunlich ist, dass die Polizei nach dem Mord Werner Ferrari nicht überprüfte. Er wohnte damals in Adlikon bei Regensdorf, also nicht weit entfernt vom Tatort. Ferrari hatte 1971 den zehnjährigen Daniel Schwan getötet und war zu einer Zuchthausstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden. Nach acht Jahren wurde er entlassen, gegen seinen ausdrücklichen Wunsch, in der Strafanstalt zu bleiben.

Erst neun Jahre nach der Tat von Würenlos fiel der Verdacht auf ihn. Ferrari wurde 1989 nach dem Mord an der neunjährigen Fabienne Imhof verhaftet. Er gestand die Tötungsdelikte an Benjamin Egli (1983), Daniel Suter (1985), Christian Widmer (1987) und Fabienne Imhof (1989). Später widerrief er alle Geständnisse. Den Mord an Ruth Steinmann aber hatte er von Anfang an bestritten.

Peter Holensteins Buch zeigt, dass dieses Verbrechen nicht Ferraris typischer Vorgehensweise entsprach. Bei seinem ersten Tötungsdelikt am 6. August 1971 hatte er am Dorffest in Dornach SO den zehnjährigen Daniel Schwan angesprochen. Er überredete ihn zu einem Spaziergang. An einem Weiher betastete er den Knaben und zog ihm die Hose aus. Als der Bub zu weinen begann, erwürgte Ferrari ihn.

Der Mord am siebenjährigen Daniel Suter, den Ferrari nach seiner Zuchthausstrafe beging, lief nach dem gleichen Muster ab. Er sprach den Buben am Dorffest von Rümlang ZH an, entfernte sich mit ihm vom Fest und begann, ihn zu betasten. Als Daniel weinte, erwürgte er ihn. Auch Christian Widmer, zehnjährig, lockte er 1987 von einem Fest in Windisch AG weg und erdrosselte ihn. Fabienne Imhof ereilte 1989 das gleiche Schicksal, nachdem Ferrari sie vom Dorffest in Hägendorf SO weggelockt hatte.

Einzig Benjamin Egli sprach Ferrari nicht an einem Dorffest an. Dem Knaben, der am 27. Oktober 1983 für seinen Vater in Bassersdorf ZH Scheren einsammelte, bot er an, ihn mit dem Auto nach Hause zu bringen. Stattdessen fuhr er in einen Wald, betastete und erdrosselte ihn. Ferrari hatte die fünf Kinder gezielt ausgesucht und kaltblütig umgebracht. Nie hatte er sich dazu an einem einsamen Ort auf die Lauer gelegt. Auch von der Person her passt Ruth Steinmann nicht in die Reihe der anderen Opfer. Es waren gutgläubige und zutrauliche Kinder – Ruth dagegen war älter und selbstbewusster.

Das Badener Bezirksgericht verurteilte Ferrari am 8. Juni 1995 wegen mehrfachen Mordes – darunter jener an Ruth Steinmann – zu lebenslangem Zuchthaus. Dass Ruths Vater Ferrari als den Mofafahrer vom «Chefihau» sofort wiedererkannte, spielte dabei eine wesentliche Rolle. Ob er wirklich Besitzer jenes Mofas war, das Ruths Mutter gesehen hatte, konnte aber nicht völlig geklärt werden. Denn Ferrari wohnte damals im Kanton Zürich; sein Mofa hätte eine Zürcher Nummer tragen müssen. Ruths Mutter hatte aber das Kennzeichen «AG 80» gesehen.

Ferrari bestritt auch, Besitzer jener Lederjacke zu sein, die der Nachtwächter sichergestellt hatte. Etwas eigenartig mutet an, dass diese nie auf Fingerabdrücke untersucht worden ist. Beim Prozess ausgeblendet wurden die Fussspuren eines zweiten Kindes am Tatort sowie das dort gefundene Etui. Auch das sichergestellte Schamhaar spielte keine Rolle. Erstaunlich, denn hätte man es eindeutig Ferrari zuordnen können, wäre er überführt gewesen.

Doch dieses Haar hatte bereits eine Odyssee hinter sich. Es war zuerst ins Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich gelangt. In der Schweiz waren damals DNA-Analysen noch wenig bekannt; das Haar wurde darum an die University of Berkeley in Kalifornien gesandt. Dort lagerte es ziemlich lange, bis es wieder zurück in die Schweiz geschickt wurde.

Eine Analyse hatten die US-Wissenschaftler jedoch nicht vorgenommen. Um sie noch vor dem Prozess andernorts nachzuholen, war die Zeit nun zu knapp. Das Gericht beschloss, hinsichtlich des Haars keine weiteren Abklärungen zu treffen. Sollte es nämlich nicht von Ferrari stammen, so die Argumentation, wäre er deswegen noch nicht entlastet. Das Haar könnte ja auch aus dem Teppich gefallen sein, mit dem der Täter Ruths Leiche zugedeckt hatte.

Autor Holenstein bezeichnet diese Theorie schlicht als falsch. Ruths Gesäss sei mit dem Teppich überhaupt nie in Berührung gekommen. Die Wahrscheinlichkeit sei praktisch gleich null, dass beim Wegziehen des Teppichs ein Schamhaar ausgerechnet auf Ruths Gesäss gefallen sei.

Holenstein erhielt vor einem Jahr die Erlaubnis, auf eigene Kosten eine DNA-Analyse in Auftrag zu geben. Ferrari wurden Mundabstriche und Schamhaare entnommen. Am 11. September 2001 gab das Institut für Rechtsmedizin der Uni Lausanne das Ergebnis bekannt: «Es steht fest, dass zwischen dem seinerzeit asservierten (als Beweismittel sichergestellt, die Redaktion) Haar und Herrn Werner Ferrari keine Identität besteht.»

Zu diesem Ergebnis bemerkt der Aargauer Kripochef Urs Winzenried gegenüber dem Beobachter: «Ich habe hinsichtlich des Werts dieses Haars als Beweismittel meine Zweifel. Es ist in der halben Welt herumgereist. Handelt es sich noch um das gleiche Schamhaar?» Bereits das Gericht hatte ja den Beweiswert des Schamhaars in Frage gestellt – allein aufgrund der neuen Analyse hätte ein Gesuch um Wiederaufnahme des Verfahrens wohl keine Chance gehabt.

Doch dann meldete sich die heute 34-jährige Hanna U. bei Peter Holenstein. «Ich habe zugeschaut, als Ruth getötet wurde», sagte sie ihm. Sie nahm mit dem Autor Kontakt auf, nachdem er einen Artikel über Ferrari im «Magazin» des «Tages-Anzeigers» veröffentlicht hatte. Die Geschichte, die ihm Hanna U. erzählte, kann nicht einfach als erfunden abgetan werden. Denn die Frau, die 20 Jahre geschwiegen hatte, verfügt über Kenntnisse, die nur eine Augenzeugin haben kann.

Sie habe, so führte Hanna U. aus, mit Ruth die Bezirksschule in Wettingen besucht. Über Jahre sei sie von einem Mann massiv sexuell missbraucht worden und von ihm komplett abhängig gewesen. Am 16. Mai 1980 habe dieser Mann von ihr verlangt, dass sie auf dem Tägerhardweg für ihn und einen Kollegen als Lockvogel auftrete.

Sie habe Ruth Steinmann angehalten und gebeten, mit ihr in den Wald zu kommen. Am Tatort sei sie von den beiden Männern in Empfang genommen worden. Sie habe mit ansehen müssen, wie Ruth von den beiden Tätern gequält worden sei. Das Mädchen habe sich nach Kräften gewehrt und geschrien. Dann hätten sie gehört, wie jemand nach Ruth gerufen habe. Da hätten ihr die Täter eine Socke in den Mund gedrückt; sie sei daran erstickt. Erst nach ihrem Tod sei plötzlich Werner Ferrari aufgetaucht. Die Stimmen seien näher gekommen, und alle Beteiligten seien in verschiedene Richtungen geflohen.

Hanna U. wusste, dass es Ruths linke Socke war, mit der sie erstickt wurde. Sie wusste auch, in welche Brust das Mädchen gebissen wurde und welche Kleidungsstücke ihr die Täter ausgezogen hatten. Sie kannte auch die genaue Lage der Leiche. Diese Details sind nie von den Medien verbreitet worden.

Die Aussagen von Hanna U. erklären, weshalb auf dem schmalen Trampelpfad keine Schleifspuren und keine Anzeichen eines Kampfs auszumachen waren. Sie erklären auch, weshalb am Tatort Spuren von Kinderschuhen entdeckt wurden. Ob das Schüleretui von Hanna U. stammt, dürfte sich selbst nach 20 Jahren noch eruieren lassen. Von einem der Täter konnte Hanna U. auch die Personalien angeben. Das war allerdings nicht von grossem Wert: Der Mann ist nämlich inzwischen an Krebs gestorben. Immerhin existieren noch Gewebeproben von ihm. Ob das Schamhaar von ihm stammt, könnte noch ermittelt werden.

Hanna U.s Aussagen sind zum Teil widersprüchlich: Mal sprach sie von zwei Männern am Tatort, mal nur von einem. Ein weiteres Rätsel ist, wie auch noch Werner Ferrari dorthin gekommen sein soll – und wieso er darüber später keine Angaben machte.

Hanna U., nach wie vor traumatisiert von den damaligen Ereignissen, änderte plötzlich ihre Haltung und behauptete, alles erfunden oder den Medien entnommen zu haben. «Meine Angst ist zu gross, dass sonst noch mehr ans Tageslicht kommen könnte», begründete sie die Kehrtwende gegenüber Holenstein.

Der Autor konfrontierte die Aargauer Polizei und Justiz mit den Aussagen dieser neuen Zeugin. Die Polizei sei auch bereit gewesen, sofort neue Ermittlungen anzustellen und Hanna U. zu befragen, so Holenstein. Doch der Erste Staatsanwalt des Kantons Aargau, Erich Kuhn, habe die Ermittlungen abgeblockt, mit der Begründung, gegen Tote werde nicht ermittelt. Gegenüber dem Beobachter präzisierte Kuhn, dass zwei Prozessvoraussetzungen gegeben sein müssten, um die Ermittlungen wieder aufzunehmen: Ein Täter müsse prozessfähig und urteilsfähig sein. Beides treffe auf einen Toten nicht zu. Von einem zweiten Beteiligten wisse er nichts. Zudem könne die Justiz gar nicht aktiv werden, wenn Ferrari kein Gesuch um Wiederaufnahme des Verfahrens einreiche. Dass ein Anwalt daran ist, das Gesuch abzufassen, wusste Kuhn noch nicht.

Eine neue Untersuchung wäre noch aus einem andern Grund wünschenswert: Zwischen 1980 und 1989 sind weitere fünf Kinder getötet worden oder spurlos verschwunden. Die Ermittler hatten vergeblich versucht, Ferrari mit diesen Kindstötungen in Zusammenhang zu bringen. Immerhin wäre zu überprüfen, ob der von Hanna U. erwähnte verstorbene Täter und der allenfalls noch lebende «zweite Mann» für diese Taten nicht in Frage kämen.

Peter Baumgartner, der Leiter der interkantonalen Sonderkommission für die Aufklärungen von Verbrechen an Kindern, ist jedenfalls bereit, neue Ermittlungsansätze zu prüfen. Sie könnten den Angehörigen helfen, nach jahrelanger Ungewissheit einen Schlusspunkt unter die tragischen Ereignisse zu setzen. So, wie es sich auch die Steinmanns erhoffen.