Es kommt darauf an. Wenn die Beseitigung der Schädlinge ohne grösseren persönlichen oder finanziellen Aufwand zu bewältigen ist, müssen Sie die Kosten selber tragen. Diese gehen auch dann zu Ihren Lasten, wenn der Vermieter schlüssig nachweisen kann, dass Sie das Ungeziefer selber durch eine Sorgfaltspflichtverletzung eingeschleppt haben. Dieser Nachweis dürfte jedoch nur schwer zu erbringen sein, zumal sich kaum feststellen lässt, wie die Schädlinge ihren Weg ins Haus gefunden haben.

Ansonsten könnte es sich beim Schädlingsbefall in Ihrer Mietwohnung rechtlich tatsächlich um einen Mangel handeln, den der Vermieter auf seine Kosten beheben muss. Wird er trotz seiner Verpflichtung nicht aktiv, können Sie versuchen, ihn durch die Hinterlegung des Mietzinses zur Schädlingsbekämpfung zu bewegen, und haben allenfalls Anspruch auf eine Mietzinsreduktion.