Kein Zutritt für Behinderte: Im Januar 2012 verweigerte das Heilbad Unterrechstein in Heiden AR einer Gruppe von fünf mehrfachbehinderten Kindern den Einlass. Die Kinder waren unter Aufsicht von Mitarbeitenden der Heilpädagogischen Schule Heerbrugg SG unterwegs. Begründung des Heilbads: Die Anwesenheit der Behinderten störe die anderen Gäste. Der Beobachter machte die Ungeheuerlichkeit im März 2012 publik.

Mit seiner schriftlichen Erklärung zum Behindertenbann setzte der Heilbad-Geschäftsleiter noch einen drauf: Personen mit körperlicher oder geistiger Behinderung würden bei anderen Badegästen «auf wenig Akzeptanz stossen». Daher sei der Zutritt von Gruppen mit Behinderten nur in Randzeiten möglich. Aus der Öffentlichkeit gab es heftige Reaktionen – und schliesslich eine halbherzige Entschuldigung der Verantwortlichen des Heilbads.

Ein wegweisendes Urteil

Nun hat das Kantonsgericht von Appenzell Ausserrhoden das Heilbad wegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderung verurteilt. Das Urteil ist das schweizweit erste nach Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes vor 13 Jahren und wird für das Heilbad auch finanziell schmerzhaft. Die Parteientschädigung an die klagenden Organisationen Insieme, Procap und Pro Infirmis beträgt gut 34'000 Franken. Dazu kommen 4500 Franken Verfahrenskosten.

Der Vorfall zeige, dass Behinderte nach wie vor diskriminiert würden, halten die Kläger fest. «In den allermeisten Fällen sehen Betroffene vom Gang ans Gericht ab, nicht zuletzt aus finanziellen Gründen.» Deshalb sei das Verbandsbeschwerderecht so wichtig. Tatsächlich hätte die Heilpädagogische Schule Heerbrugg von sich aus nicht geklagt.

Ob das Heilbad Unterrechstein das noch nicht rechtskräftige Urteil anfechten will, steht noch nicht fest. Der Anwalt der Betreiber sagt, man wolle zuerst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

Update vom 26. Juni 2017

Das Urteil ist jetzt rechtskräftig.