Zahnarzt

Das erste Mal:

Sofern keine akuten Gründe vorliegen, sollte das Kind erstmals im Alter von anderthalb bis drei Jahren zum Zahnarzt.

Kosten der Untersuchung:

Von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Basel-Stadt gibt einen Gutschein ab, der bei Privatzahnärzten und in den Schulzahnkliniken gilt. Der Berner Gutschein ist nur bei den Schulzahnärztlichen Diensten gültig. Ähnlich ist es in Zürich und St. Gallen. Die Schulzahnkliniken geben Auskunft.

Behandlungskosten:

Eine Behandlung unter Vollnarkose kann zwischen 800 und 1500 Franken kosten; ohne Zusatzversicherung müssen Eltern sie selber bezahlen. Bei niedrigem Einkommen kann auf kantonale Unterstützung zurückgegriffen werden.

Zahnpflege

Früh anfangen:

Das Putzen beginnt mit dem ersten Milchzahn.

Späte Entlastung:

Eltern sollten die Zähne ihrer Kinder bis zum Alter von acht Jahren abends nachputzen.

Häufigkeit:

Bis ins Alter von drei Jahren reicht einmal putzen pro Tag, danach sollte konsequent zweimal geputzt werden (morgens und abends).

Kindergerechte Mittel:

Im Handel sind spezielle Kinderzahnbürsten und Kinderzahnpasten mit niedrigem Fluorgehalt erhältlich. Ab etwa sechs Jahren kann man auf normale Zahnpasten umstellen.

Zusätzliches Fluor:

Empfohlen wird der Gebrauch von fluoridiertem Speisesalz. Einzige Ausnahme ist die Stadt Basel, wo das Trinkwasser mit Fluor angereichert ist.

Elektrische Zahnbürsten:

Für Kinderhände ungeeignet. Eltern sollten sich von einer Fachperson über den richtigen Umgang beraten lassen.

Ansteckungsgefahr:

Kariesbakterien sind übertragbar. Also nicht Breilöffel, Nuggi oder Schoppen ablecken!