Seine Blüten sind rosa bis gelblich. Er hat keine Dornen. Der Kaktus namens Lophophora williamsii, auch Peyotl genannt, ist das Prunkstück vieler europäischer Sukkulentensammler. Der Kakteenexperte Jonas Lüthy sagt: «Diese mexikanische Pflanze fehlt wohl in keinem Hobbygewächshaus.»

«Das Fremde fasziniert mich», sagt Marco Helfenstein, Sanitärmonteur, 25, Luzern. Gegen 600 Kakteen hegt er. Den Peyotl-Samen bestellte er bei einem deutschen Händler.

Doch diesmal lag kein Samenpäckchen im Briefkasten – sondern eine Strafverfügung. Das Amtsstatthalteramt Luzern verurteilte Marco Helfenstein wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Peyotl steht seit Ende 2002 auf der Liste der in der Schweiz verbotenen Substanzen.

Die Pflanze produziert das Halluzinogen Meskalin – nach zehn Jahren in nennenswerten Mengen. Thomas Bolliger, Leiter der Sukkulentensammlung Zürich: «Um die Droge kommerziell zu nutzen, müssten ganze Gewächshäuser mit Peyotls gefüllt werden.»

Deren Anbau ist in Deutschland erlaubt. Unser Betäubungsmittelgesetz untersagt aber die Haltung drogenproduzierender Pflanzen. Andreas Brunner, Staatsanwalt, Zürich, selbst Liebhaber von Kakteen, bezeichnet die luzernische Strafverfügung als «Kaktus der Woche. Eine seriöse Kontrolle ist nicht möglich. Die Samen wären leicht unter anderer Deklaration einzuführen.»

Marco Helfenstein hat die Busse von 130 Franken kopfschüttelnd bezahlt. «Unsere Strafverfolger sind so zäh wie Kakteen», sagt er.

Quelle: Fabian Biasio