Ich muss Sie leider enttäuschen: Das Gesetz schreibt in Bezug auf Ersatzteile gar nichts vor. Es gibt keine rechtliche Vorschrift, die Hersteller verpflichten würde, Ersatzteile während einer bestimmten Zeit vorrätig zu haben, um Geräte reparieren zu können. Deshalb haben Sie auch keine Handhabe, um von Ihrem Anbieter eine Reparatur oder Schadenersatz zu fordern.

Bei diesem Thema zeigt sich, wie schnelllebig die Gerätebranche vorab in der Unterhaltungselektronik ist. Laufend kommen neue Geräte auf den Markt - verbunden mit einem starken Preisdruck. Da haben die Anbieter aufgehört, Ersatzteile über längere Zeit zu lagern.

Es gibt sie aber trotzdem: Hersteller, die ihren Kundinnen und Kunden auch längere Zeit nach dem Kauf einen guten Service bieten. So verpflichten sich die Mitglieder des FEA, des Fachverbands Elektroapparate für Haushalt und Gewerbe Schweiz, zu einem längerfristigen Kundendienst. Dem FEA gehören einerseits Grossgerätehersteller wie Bauknecht, Electrolux oder V-Zug an, anderseits Kleingerätehersteller wie Jura, Kärcher, Saeco oder Telion, schliesslich auch Elektrowärmeanbieter wie Domotec oder Sibir.

Konkret verpflichten sich FEA-Mitglieder, einen Kundendienst zu unterhalten, «der in der Lage ist, die Funktionsfähigkeit der Geräte zu gewährleisten, und zwar für Grossgeräte für mindestens zwölf Jahre, für Kleingeräte je nach Gerätetyp und Verkaufspreis für drei bis fünf Jahre».

Wer Geräte dieser FEA-Mitglieder kauft, hat Gewähr, dass eine Reparatur auch noch längere Zeit nach dem Kauf nicht am Fehlen von Ersatzteilen scheitert.

Tipp: Am besten fragt man schon beim Kauf nicht nur nach dem besten Preis, sondern auch wie es mit Ersatzteilen und Reparaturmöglichkeiten aussieht.

Die Liste der FEA-Mitglieder finden Sie unter www.fea.ch.