Die Patientin einer Genfer Zahnärztin brauchte viel Geduld und Durchsetzungswillen, bis sie endlich ans Ziel kam: Ganze anderthalb Jahre nachdem sie erstmals darum ersucht hatte, rückte die Medizinerin das Patientendossier schliesslich heraus. Zuvor hatte die kantonale Aufsichtsbehörde die Frau Doktor darauf hinweisen müssen, dass sie dazu verpflichtet ist.
Sogar das Bundesgericht musste sich am Ende mit dem Fall befassen und bezeichnete das Verhalten der Ärztin als «unentschuldbar». Es bestätigte in letzter Instanz den disziplinarischen Verweis, den die kantonale Behörde erteilt hatte.