Wer seine Putzfrau nicht schwarz beschäftigen will, muss sich auf etwas Bürokratie einlassen. Oder er wendet sich an eine professionelle Putzfrauenvermittlung. Für einen Stundenpreis um 38 Franken sollte man eine korrekte Anstellung und Entlöhnung seiner Putzfee erwarten können. «Eine saubere Sache für eine saubere Wohnung», wirbt denn auch eine der grössten Agenturen der Schweiz, die putzfrauenvermittlung.ch.

400 bis 500 Putzfrauen arbeiten für das Zürcher Unternehmen im Stundenlohn. Gemäss Gesamtarbeitsvertrag (GAV) steht auch ihnen ein 13. Monatslohn zu. Den haben sie über zwei Jahre lang nicht erhalten.Erst auf Druck von Anwälten und nach einer Klage vor Arbeitsgericht zahlte man einigen die Nachforderung. Erhalten jetzt auch die anderen ihr Geld? Marco Gloor, Geschäftsführer der putzfrauenvermittlung.ch, sieht sich nicht in der Pflicht: «Der 13. Monatslohn war bei uns schon immer Bestandteil des Lohns.» Fragt sich, warum klagende Putzfrauen entschädigt wurden.

Knebelvertrag für Subunternehmer

Seit diese ihr Geld erhalten haben, deklariert das Unternehmen den 13. Monatslohn als bereits im Stundenlohn enthalten. Doch das genügt gemäss GAV und gerichtlicher Praxis nicht: Der 13. Monatslohn muss separat ausgewiesen werden. Auch erhalten die Putzfrauen nicht mehr Lohn, seit der 13. inbegriffen ist. Sie verdienen gemäss dem Beobachter vorliegenden Verträgen 20 Franken brutto. Davon werden noch Sozialbeiträge abgezogen.

Von der knausrigen Bezahlung erfahren die Kunden kaum etwas. Von schmutzigen Auseinandersetzungen hinter der Fassade der Saubermänner schon: So haben Kunden am Zürichsee Anfang Juli gleich zweimal Rechnungen erhalten: von der Zentrale in Zürich und von einer Subunternehmerin in Erlenbach, die über einen Franchisingvertrag mit Zürich zusammenarbeitete.

Am 30. Juni teilte die Zentrale den Kunden mit, der Vertrag mit der Subunternehmerin sei fristlos gekündigt worden, weil sie «stark überschuldet» sei und jetzt versuche, «bei ihren Kunden illegal Geld einzutreiben». Wenige Tage später meldete sich die Subunternehmerin und wies die Kunden an, ihre Rechnung nicht mehr an die Zentrale zu bezahlen. Das Erlenbacher Unternehmen sei fortan unabhängig und trete neu unter dem Namen dieputzfrau.ch auf. Eine fast gleiche Auseinandersetzung spielte sich vor einigen Monaten im Raum St. Gallen ab. Was steckt dahinter?

Marco Gloors Firmenkonstrukt besteht aus einer Aktiengesellschaft als Zentrale und einem halben Dutzend Subunternehmen, die als putzfrauenvermittlung.ch auftreten. Damit diese den Namen und weitere Dienstleistungen der Zürcher Zentrale nutzen dürfen, müssen sie dieser drei Franken pro Putzstunde abliefern. Alle Putzfrauen werden direkt von der Zentrale angestellt. Die Kunden haben Verträge mit den Subunternehmen, müssen ihre Rechnungen aber auf ein Konto der Zürcher Aktiengesellschaft einzahlen. Die zehnseitige Franchisingvereinbarung ist ein Knebelvertrag. Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich kommt zum Schluss, dass die Einschränkungen «derart zahlreich und einschneidend» sind, dass die Subunternehmer eigentlich gar nicht als Selbständigerwerbende anerkannt werden können – obwohl sie als unabhängige GmbH auftreten und das gesamte Inkassorisiko tragen.

Vor einem Jahr verlangte die Zentrale von den Subunternehmern, den Kunden die Putzarbeiten neu im Voraus zu verrechnen, was in der Branche unüblich ist und zu Protesten bei Kunden führte. Die St. Galler und die Erlenbacher Unternehmer wehrten sich dagegen. Beide räumen ein, in finanziellen Engpässen gewesen zu sein, doch lagen auf ihren Konti bei der Zentrale nachweislich noch mehrere zehntausend Franken. Aber Zürich sperrte den Zugriff auf die Konti, weil angeblich künftige Lohnzahlungen gefährdet seien. Als die Kleinunternehmer ihr Geld mit Hilfe eines Anwalts einforderten, wurde ihnen fristlos gekündigt.

Der St. Galler Kleinunternehmer machte sich unter neuem Namen selbständig. Die Zürcher Zentrale quittierte dies mit einem Zahlungsbefehl über 500'000 Franken wegen Verletzung des Konkurrenzverbots. Dieses gilt allerdings nicht, wenn ein Vertrag zu Unrecht fristlos gekündigt worden ist. Auch die Erlenbacher Unternehmerin will sich trotz einem gerade überstandenen Herzinfarkt von der Zentrale nicht einschüchtern lassen. Doch sie ist nicht die Einzige, die unter Druck gesetzt wird.

In einer dem Beobachter vorliegenden Mail an die Angestellten in Erlenbach kündigt der Zürcher Geschäftsleiter Gloor an, alle Mitarbeiter zu verklagen, falls sie neu für dieputzfrau.ch arbeiten würden. «Wir gehen privat gegen Sie vor. Die Staatsanwaltschaft wird sich innerhalb von drei Wochen bei Ihnen melden», erfindet Gloor sein eigenes Strafgesetz. Putzfrauen, die Aufträge von der Exleiterin der Erlenbacher Filiale annähmen, machten sich «strafbar», behauptet Gloor in einem Brief. Doch für sie gilt sowieso kein Konkurrenzverbot.

Das Betreibungsregister zeigt, dass es Gloors Zürcher Zentrale ist, die mit finanziellen Problemen zu kämpfen hat. Pfändungen von jeweils über 100'000 Franken sind in den vergangenen zwei Jahren vollzogen worden. Und bis im Mai 2009 sind bereits neue Betreibungen über 150'000 Franken aufgelaufen. Hinter Betreibungen auf Pfändung stehen in der Regel öffentlich-rechtliche Gläubiger. Geht es also um nicht bezahlte Steuern oder Sozialabgaben für Angestellte? Marco Gloor verneint. Vielmehr habe das starke Wachstum der Firma die Aufnahme von 370'000 Franken Fremdkapital nötig gemacht. Daraus seien die Forderungen entstanden, «die von uns jeweils auch beglichen werden».

Mehrfach in Konkurs gegangen

«Erfolg erleben!» nennt Gloor sein Lebensmotto auf der privaten Website. Doch mehrere seiner früheren Firmen im Marketing-, Werbe- und Gastrobereich sind in Konkurs gegangen. Für seine putzfrauenvermittlung.ch erhielt er 2005 den Bronzepreis des schweizerischen Marketingverbands. Bloss: Ein Jahr später bestrafte ihn das Zürcher Bezirksgericht wegen Verletzung des Urheberrechts. Er hatte die Idee von seinem Konkurrenten putzfrau.ch abgekupfert. Bevor das Urteil rechtskräftig wurde, einigte sich Gloor mit seinem Konkurrenten.

Die Geldsorgen des Zürcher Unternehmens waren für dessen Verwaltungsrat bisher kein Grund, den Gürtel enger zu schnallen. 2008 traf er sich für eine Arbeitswoche auf den Malediven. Davon können die Putzfrauen nur träumen.

Sozialbeiträge nicht bezahlt

23.07.2009

Die Putzfrauenvermittlung.ch wird von mehreren Sozialversicherungen betrieben. Es geht um nicht einbezahlte Sozialabgaben für die Angestellten. Dies belegt ein detaillierter Auszug aus dem Betreibungsregister, der dem Beobachter vorliegt.

Offenbar hat das Zürcher Unternehmen ausländischen Putzfrauen auch die Quellensteuer abgezogen, diese dann aber nicht einbezahlt. Gegenstand von Betreibungen sind auch die Mehrwertsteuer und Beiträge an die paritätische Kommission der Reinigungsbranche. Insgesamt geht es um mehrere hunderttausend Franken.

Zu den Gläubigern des Unternehmens gehören die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, eine BVG-Auffangeinrichtung, die eidgenössische Steuerverwaltung und die Abteilung Quellensteuer des Kantons Zürich. Allein im laufenden Jahr 2009 haben sich Forderungen im Wert von über 200'000 Franken angehäuft. Gemäss Arbeitsvertrag verrechnete die Putzfrauenvermittlung den ausländischen Angestellten sogar einen Administrativaufwand von 150 Franken für das Abrechnen der Quellensteuer.

Putzfrauenvermittlung.ch  arbeitet mit Subunternehmen zusammen, die über einen Franchisingvertrag an die Zentrale gebunden sind. Alle Putzfrauen haben ihre Arbeitsverträge mit der  Zentrale abgeschlossen. Das Zürcher Amt für Wirtschaft klärt zurzeit ab, ob das Unternehmen einen Personalverleih ohne die dafür nötige Bewilligung betreibt. Aus Gründen des Datenschutzes wollte sich das Amt aber nicht zum Fall äussern.

Eine unsaubere Sache

Die Putzfrauenvermittlung.ch wird von mehreren Sozialversicherungen betrieben. Es geht um nicht einbezahlte Sozialabgaben für die Angestellten. Dies belegt ein detaillierter Auszug aus dem Betreibungsregister.
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Anstellung einer Putzfrau

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