Der Frust ist gross, wenn man den geleasten Wagen zurückgibt und dann eine hohe Rechnung erhält. Klar ist: Für ausserordentliche Abnützungen muss man zahlen. Das steht auch so in den Vertragsbedingungen der Leasingfirmen. Kosten für die normale Abnützung trägt aber das Leasing unternehmen. Doch was ist normal und was ausserordentlich?

Es gibt detaillierte Richtlinien

Anton Bolzli beurteilt solche Schäden seit 26 Jahren. Der Fahrzeugsachverständige stützt sich dabei auf die Richtlinien der zwei grossen Leasing firmen Interleasing und Leaseplan. «Diese Richtlinien machen klare Aussagen in Abnützungsfragen. Deshalb sind sie auch bei den Gerichten allgemein anerkannt.»