Im Internet habe ich ein günstiges Konzertticket gesehen. Während des Bestellvorgangs wurde der Preis Schritt für Schritt höher. Ist das legal?
Nein. Seit dem 1. Juli 2022 müssen Onlineshops von Anfang an denjenigen Preis angeben, den die Kundschaft am Ende zahlen muss. Auch Mehrwertsteuer, Kosten für Reservation, Service oder Bearbeitung müssen darin enthalten sein. Nur die Versandkosten darf der Shop separat aufführen. Diese neue Regel in der Preisbekanntgabeverordnung gilt nicht nur für Onlinehändler. Auch in Läden ausgestellte Waren müssen korrekt angeschrieben sein. Ebenso müssen Dienstleister wie Coiffeure, Fotografinnen oder Fitnessstudios die endgültigen Preise schon im Geschäft bekanntgeben – zum Beispiel mit einer aufgehängten Liste. Wenn sich jemand nicht daran hält, können Kundinnen und Kunden das mit einem Beschwerdeformular beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) melden.
 

Ich habe bei einem Grossverteiler einen Computer für 1250 Franken gekauft. Vier Tage später sah ich das gleiche Gerät in einer Filiale im Nachbarkanton für 150 Franken weniger. Kann ich die Differenz zurückverlangen?
Nein. Die Preise können je nach Region und Filiale verschieden sein. Der beim Kauf vereinbarte Preis gilt. Einen Anspruch auf eine nachträgliche Preisreduktion gibt es nicht.