Der Brief vom Reiseunternehmen Vögtli-Reisen AG kam Mitte August: «Ungern müssen wir die oben genannte Reise mangels Liquidität absagen», stand da knapp. Allfällige Forderungen solle man an das Konkursamt Dornach SO richten.

«Wir waren vollständig platt und schockiert», erinnert sich die Aargauerin Cornelia Robben. Sie hat für sich und ihren Mann eine einwöchige Carreise nach Südengland gebucht und dafür 2600 Franken bezahlt. Das Inserat wirkte seriös, die Reiseunterlagen waren hervorragend. Drei Tage vor Reisebeginn dann die Absage. «Statt in England Freunde zu treffen, sass ich die ganze Woche wie gelähmt in meiner Wohnung», so Robben.

Auch die 57-jährige Verkäuferin Helene Dutoit hatte ihre Koffer bereits gepackt, als sie am Abend vor der Abreise die Hiobsbotschaft erfuhr. «Ich dachte, jemand mache einen Witz», erzählt sie. 650 Franken hatte sie für die Reise nach Verona bezahlt. Dutoit blieb zu Hause, denn gegen das Reisecar-Unternehmen Vögtli-Reisen AG mit Geschäftssitz in Seewen SO ist am 20. August der Konkurs eröffnet worden. Der Betrieb ist eingestellt. Inhaber Niklaus Vögtli konnte die gebuchten Hotels im Ausland nicht mehr bezahlen. «Ich musste sofort die Bilanz deponieren, damit meine Feriengäste im Ausland nicht stecken blieben», sagt er. Ihm blieb nichts anderes übrig, als die fünf geleasten Cars zurückzugeben, die neun Angestellten sofort zu entlassen und die 320 Kunden zu informieren, die zum Teil noch kurz vor dem Konkurs eine Carreise gebucht hatten.

Zu wenig Gesetzeskontrollen
Doppeltes Pech für die Reisekunden: Zu den verdorbenen Ferien kommt, dass sie um ihr Guthaben bangen müssen. Beim Beobachter-Beratungszentrum liefen die Telefone heiss. «Wie bekommen wir unser Geld zurück?», wollten die Geschädigten wissen. Die Nachfrage beim zuständigen Konkursbeamten war ernüchternd: Die Aussichten sind schlecht; es ist nicht mehr viel übrig. Und bei einem Konkurs werden zuerst die ausstehenden Löhne und Sozialleistungen der Angestellten beglichen.

Die Reisekunden bleiben im Regen stehen, denn Vögtli hatte die Kundengelder nicht abgesichert – obwohl dies seit 1994 gesetzlich vorgeschrieben ist. Verschiedene Reiseverbände betreiben Reisegarantiefonds für ihre Mitglieder, woraus bereits bezahlte Kundengelder bei einem Konkurs zurückbezahlt werden.

Vögtli ist Mitglied beim Schweizerischen Nutzfahrzeugverband Astag. Dort hatte er als Reisecar-Unternehmer im Jahr 2000 die Aufnahme in den Garantiefonds beantragt. Seine Reisefirma wurde nicht zugelassen – Vögtli erfüllte die Bedingungen nicht. So geschäftete er halt ohne Versicherung weiter, wie dies laut Branchenkennern nach wie vor zehn bis zwanzig Prozent aller Reiseunternehmer tun.

Das Pauschalreisegesetz macht zwar Vorschriften, sagt aber nichts über Kontrollen und Sanktionen. «Ein unbefriedigender Zustand», meint Nicolas Oetterli, Ombudsmann der Schweizer Reisebranche. Er verweist auf Deutschland, wo Reiseveranstalter ohne Sicherheiten eine Verbandsklage riskieren.

Staatliche Kontrollen fordert Jacqueline Bachmann von der Stiftung für Konsumentenschutz: «Es liegt nicht drin, dass die Konsumenten beim Buchen jeder Reise nachfragen müssen.» Genau dies raten Reiseexperten: Die Kunden sollen sich vor jeder Buchung nach der Kundengeldabsicherung erkundigen und im Zweifelsfall bei der Versicherung rückfragen.

Ombudsmann Oetterli geht sogar noch einen Schritt weiter: Reiseveranstalter ohne Kundengeldabsicherung, fordert er, sollten von den Verbänden ultimativ aufgefordert werden, Gesetzeskonformität zu erlangen, wie das der Schweizerische Reisebüro-Verband letztes Jahr getan hatte. Hans Dillier von der Astag äussert sich sehr vage: «Wir diskutieren, wie wir unsere Mitglieder dazu animieren können, die gesetzlichen Bedingungen zu erfüllen.»

Ehepaar Robben jedenfalls wird in Zukunft nur noch bei einem versicherten Reisebüro buchen.