Mindestalter Ausbildung, Prüfungen
Kategorie
A: Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 125 ccm sowie Motorräder mit weniger als 125 ccm Hubraum, aber mehr als 11 kW Leistung

Motorleistung: unbeschränkt

Hubraum: unbeschränkt

Geschwindigkeit: unbeschränkt

25 Jahre

Theorieprüfung

Unterricht: Verkehrskunde

12 Stunden praktische Grundschule

Motorleistung: max. 25 kW und 0,16 kW/kg [2]

Hubraum: unbeschränkt

Geschwindigkeit: unbeschränkt

18 Jahre

praktische Prüfung

Theorieprüfung

Unterricht: Verkehrskunde

12 Stunden praktische Grundschule

Motorleistung: max. 25 kW und 0,16 kW/kg [2]

Hubraum: unbeschränkt

Geschwindigkeit: unbeschränkt

18 Jahre und Inhaber
der Kat. A1

praktische Prüfung

6 Stunden praktische Grundschule

praktische Prüfung

12 Stunden praktische Grundschule

18 Jahre und Inhaber
der Kat. B (Auto)

praktische Prüfung

Theorieprüfung

Unterricht: Verkehrskunde

8 Stunden praktische Grundschule

Kategorie
A1: Motorräder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm

Motorleistung: max. 11 kW

Hubraum: 125 ccm

Geschwindigkeit: unbeschränkt

18 Jahre

praktische Prüfung

8 Stunden praktische Grundschule

Inhaber der Kat. B (Auto)

keine Prüfung

Motorleistung: max. 11 kW

Hubraum: 50 ccm

Geschwindigkeit: unbeschränkt

16 Jahre

Theorieprüfung

Verkehrskunde-
unterricht

8 Stunden praktische Grundschule

praktische Prüfung

Kategorie
Spezialkategorie M (nur Mofas)

Motorleistung: max. 0,9 kW

Hubraum: 50 ccm

Geschwindigkeit: 30 km/h

14 Jahre

nur Theorieprüfung

[1] Nach zweijähriger klagloser Fahrpraxis wird die Beschränkung auf Gesuch hin aufgehoben.

[2] Mit Erreichen des 25. Altersjahres kann ein Lernfahrausweis für die unbeschränkte Kategorie A beantragt werden.

[3] Ab 18 Jahren dürfen ohne weitere Prüfung alle Motorräder der Unterkategorien A1 gefahren werden.