Mindestalter | Ausbildung, Prüfungen | |
Kategorie A: Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 125 ccm sowie Motorräder mit weniger als 125 ccm Hubraum, aber mehr als 11 kW Leistung | ||
Motorleistung: unbeschränkt |
Hubraum: unbeschränkt
Geschwindigkeit: unbeschränkt
25 Jahre
Theorieprüfung
Unterricht: Verkehrskunde
12 Stunden praktische Grundschule
Motorleistung: max. 25 kW und 0,16 kW/kg [2]
Hubraum: unbeschränkt
Geschwindigkeit: unbeschränkt
18 Jahre
praktische Prüfung
Theorieprüfung
Unterricht: Verkehrskunde
12 Stunden praktische Grundschule
Motorleistung: max. 25 kW und 0,16 kW/kg [2]
Hubraum: unbeschränkt
Geschwindigkeit: unbeschränkt
18 Jahre und Inhaber
der Kat. A1
praktische Prüfung
6 Stunden praktische Grundschule
praktische Prüfung
12 Stunden praktische Grundschule
18 Jahre und Inhaber
der Kat. B (Auto)
praktische Prüfung
Theorieprüfung
Unterricht: Verkehrskunde
8 Stunden praktische Grundschule
A1: Motorräder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm
Motorleistung: max. 11 kW
Hubraum: 125 ccm
Geschwindigkeit: unbeschränkt
18 Jahre
praktische Prüfung
8 Stunden praktische Grundschule
Inhaber der Kat. B (Auto)
keine Prüfung
Motorleistung: max. 11 kW
Hubraum: 50 ccm
Geschwindigkeit: unbeschränkt
16 Jahre
Theorieprüfung
Verkehrskunde-
unterricht
8 Stunden praktische Grundschule
praktische Prüfung
Spezialkategorie M (nur Mofas)
Motorleistung: max. 0,9 kW
Hubraum: 50 ccm
Geschwindigkeit: 30 km/h
14 Jahre
nur Theorieprüfung
[1] Nach zweijähriger klagloser Fahrpraxis wird die Beschränkung auf Gesuch hin aufgehoben.
[2] Mit Erreichen des 25. Altersjahres kann ein Lernfahrausweis für die unbeschränkte Kategorie A beantragt werden.
[3] Ab 18 Jahren dürfen ohne weitere Prüfung alle Motorräder der Unterkategorien A1 gefahren werden.