Die Krankenkassen müssen die Kosten einer Mammografie vergüten, wenn bei Mutter, Tochter oder Schwester Brustkrebs diagnostiziert worden ist. Dabei muss vor dem ersten Untersuch ein ausführliches Aufklärungs- und Beratungsgespräch stattgefunden haben. Ist dies in Ihrem Fall geschehen, haben Sie einen Rückerstattungsanspruch. Sie müssen sich jedoch – wie bei allen anderen medizinischen Behandlungen – mittels Franchise und Selbstbehalt an der Rechnung beteiligen.

Ebenso werden die Kosten vergütet, wenn eine Mammografie ab dem 50. Altersjahr im Rahmen eines Früherkennungsprogramms (Screening) durchgeführt wurde. Dann entfällt sogar die Franchise. Wird eine Mammografie ausserhalb dieser zwei speziellen Fälle zur Prävention durchgeführt, muss die Kasse die Kosten nicht übernehmen.