Jahrzehntelang schaute die Schweiz weg. Verdingkinder, administrativ Versorgte, Zwangsadoptierte, Zwangssterilisierte und andere Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen waren sich selbst überlassen. Erst im April 2017 trat das Gesetz zur Aufarbeitung in Kraft, und der Staat anerkannte das Leid der Betroffenen. Als Zeichen der Wiedergutmachung erhalten sie einen Solidaritätsbeitrag von 25’000 Franken.

Seinen Ursprung hat das Gesetz in einer Volksinitiative des Zuger Unternehmers Guido Fluri, der als Sohn einer ledigen Mutter selber fremdplatziert wurde. Gemeinsam mit dem Beobachter lancierte er vor zehn Jahren mit einem überparteilichen Komitee die Wiedergutmachungsinitiative.

Partnerinhalte
 
 
 
 

«Die Wiedergutmachungsinitiative der Schweiz hat international für Aufsehen gesorgt.»

Guido Fluri, Initiator der Wiedergutmachungsinitiative