In der Schweiz herrscht eine «Klassenjustiz»: Prozessieren kann nur, wer viel Geld hat oder gar keines. In letzterem Fall kann man die unentgeltliche Prozessführung beantragen. Sonst zahlt man Anwältin, Gerichtskosten und allfällige Parteientschädigungen selber. Und das macht bei einem Streitwert von beispielsweise 10’000 Franken je nach Kanton schnell mal 4000 bis 12’000 Franken, wie eine Studie kürzlich vorrechnete.

Wer kann sich das leisten?

Damit wird einem grossen Teil der Bevölkerung faktisch der Zugang zu den Gerichten verwehrt Zweiklassen-Justiz So wird Armen der Zugang zum Recht erschwert  – und damit auch zur Gerechtigkeit. Das ist nicht hinnehmbar. Ein Rechtsstaat, der nicht für alle Recht spricht, ist keiner mehr.