Bild: Doro Spiro
Die Bundesverfassung schreibt vor, dass in Strafverfahren alle Beschuldigten gleich behandelt werden. Doch: Wer vermögend ist, hat klar die besseren Karten.
Von Katharina Siegrist
Veröffentlicht am 9. November 2023 - 06:00 Uhr
Veröffentlicht am 9. November 2023 - 06:00 Uhr
Es gibt Orte, da sollte es unerheblich sein, ob man arm oder reich ist, aus einer bildungsfernen Schicht kommt oder aus einem anderen Land. Die Schule ist ein solcher Ort oder das Spital. Und sicher auch der Gerichtssaal. Doch ist der tatsächlich ein solcher neutraler Ort? Drei Thesen, wo die Strafjustiz Leute aufgrund ihrer Vermögensverhältnisse ungleich behandelt – und was an ihnen dran ist.
1. These: Wer kein Geld hat, kann sich nicht ausreichend verteidigen
Richter: «Sie haben das Recht auf einen Anwalt. Wenn Sie einen wollen, müssen Sie das jetzt sagen, und wir müssen die Verhandlung abbrechen.»
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