Fünf Bundesrichter spazierten im Sommer 2020 durch mein Quartier. Kinder fuhren auf Trottinetts um sie herum. Die Sonne schien. Die höchsten Schweizer Richter waren so begeistert von den grossen Gärten und den fast hundert Jahre alten Häusern am Zürcher Stadtrand, dass sie befanden: Diese Siedlung in meiner Nachbarschaft ist von nationaler Bedeutung und muss geschützt werden.

Der Verein Zürcher Heimatschutz hatte gesiegt. Gegen die Stadt und die Familienheim-Genossenschaft Zürich, der diese Häuser gehören. Sie wollte die schlecht isolierten Wohnungen in riesigen Gärten abreissen. Es sollten mehr Wohnungen entstehen. Und günstige dazu.

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